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Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Bundesinnungsverband
- Registernummer: R003313
- Ersteintrag: 11.03.2022
- Letzte Änderung: 16.04.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 16.04.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Alexanderstraße 25a40210 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492118632350
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E-Mail-Adressen:
- info@zva.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2420.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/242,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Gesamtzahl der Mitglieder:
11 Mitglieder am 16.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Unternehmerverband Deutsches Handwerk
- Deutsche Institut für Normung e. V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
- RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
- European Council of Optometry and Optics
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Grundsicherung; Krankenversicherung; Straßenverkehr; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zu unseren satzungsgemäßen Aufgaben als Bundesinnungsverband gehört es, die Interessen des Augenoptikerhandwerks wahrzunehmen, die angeschlossenen Landesinnungen (LI) und Landesinnungsverbände (LIV) in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen, den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten. Wir fördern ferner die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der den LI(V) angehörenden Mitglieder. Hierzu gehört insbesondere auch der Abschluss von Tarifverträgen mit den Vertretern der Arbeitnehmerschaft sowie von Versorgungsverträgen über Sehhilfen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Schließlich nehmen wir als Berufsverband im Rahmen einschlägiger Gesetzgebungsverfahren an Anhörungen teil und geben Stellungnahmen ab.
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Einführung von regelmäßigen Wiederholungssehtests für Führescheininhaber
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Beschreibung:
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen fordert die Einführung eines verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen Wiederholungssehtests für alle Inhaber eines Führerscheins nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Insbesondere soll die üverarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie, nach der Führerschein-Inhaber über 70 Jahre alle fünf Jahre ihre Fahrtaglichkeit überprüfen sollen, national umgesetzt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung des Festbetrags-Systems für Hilfsmittel
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Beschreibung:
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke plädiert für die Ermittlung von realen Abgabepreisen für Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung/Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze für Hilfsmittel
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Beschreibung:
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen fordert eine Vereinheitlichung des Steuersatzes für Medizinprodukte auf 7 Prozent. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, warum Sehhilfen mi9t 19 Prozent besteuert werden, Hörhilfen aber mit dem ermäßigten Satz.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung der Telematikinfrastrukur unter Einbindung der Leistungserbringer im Gesundheitshandwerk
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Beschreibung:
Die geforderte Einbindung in die Telematikinfrastruktur umfasst auch Lese- und Schreibrechte für die ePA, in der die Datenzentralisiert werden sollte (keine Steuerung durch eVO).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung/Erweiterung des G-BA um festen Sitz der Gesundheitshandwerke
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Beschreibung:
Während Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss repräsentiert sind, sind Augenoptiker und andere Gesundheitshandwerker von den Beschlüssen des G-BA unmittelbar betroffen, ohne dass ihre Fachkompetenz bei den Beratungen auch nur angehört werden muss. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine Erweiterung des G-BA vor die durch eine stärkere Einbindung der Gesundheitshandwerke umgesetzt werden sollte.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
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Beschreibung:
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung einer Hilfsmittelversorgung ohne GKV-Genehmigungsvorbehalt
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Beschreibung:
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen wendet sich gegen eine Umsetzung des vom Bundesrechnungshof empfohlenen Genehmigungsvorbehalt der Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand bedeute einen unnötigen Kostenaufwand für die GKV und einen ebensolchen Zeitaufwand, der die Auszahlung der Vergütungen an die Leistungserbringer verzögert. Es fehlt auch der Nutzen für die Versicherten: Bei Auffälligkeiten/Problemen können die gesetzlichen Krankenkassen bereits jetzt in die Versorgung eingreifen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung des Sehtests für Berufskraftfahrer durch Augenoptiker
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Beschreibung:
Augenoptikermeister mit entsprechender Ausstattung an Messgeräten sollen Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für Inhaber bzw. Bewerber einer Führerscheinklasselassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE bzw. D1E durchführen dürfen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1.490.001 bis 1.500.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24