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287 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KWG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (287)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Millionenkreditmeldewesens entspre-chend § 14 KWG zum 30. Dezember 2026 halten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zum Bürokratieabbau in für Leasing-Unternehmen im Rahmen von Nachhaltigkeitsbericherstattung und Fördermaßnahmen

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltig- keitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 20.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 1 Abs. 1a Nummer 10 KWG zur Ermittlung der Umsatzerlöse..., ...RechKredV hingegen im Zuge der KWG-Unterstellung im Jahr 2008..., ...des § 1 Abs. 1a Nummer 10 KWG zur Ermittlung der Umsatzerlöse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erlaubnisvorbehalt i.S.d. KWG unterstellt. Im Zuge dessen..., ...des § 1 Abs. 1a Nummer 10 KWG zur Ermittlung der Umsatzerlöse...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG erfasst werden. Festhaltend..., ... HGB (RefE-Fassung) alle KWG-Institute einbezogen werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 KWG). Dem Ziel der Richtlinie..., ...Referentenentwurfs zum neuen § 18a KWG, wonach die Nutzung „..., ... (§ 18a Absatz 3 und 4 KWG-neu; vergleiche Artikel..., ...Ergänzung in § 18a Abs. 4 Satz 2 KWG erfolgen. Zusätzlich sollte in § 18a Abs. 4 KWG ein Unterabsatz eingefügt..., ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem ZuFinG II wird u.a. die Verschlankung bankaufsichtlicher Vorgaben angestrebt. Hierzu gehören auch Änderungen im Millionenkreditmeldewesen, insbesondere die Anhebung der Meldegrenze auf 2 Mio. Euro. Der Deutsche Factoring-Verband e.V. begrüßt einerseits diese angestrebte Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben, spricht sich indes primär für die Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute aus, und befürwortet hilfsweise die Anhebung der v.g. Meldegrenze in § 14 KWG sowie die im Entwurf des ZuFinG II vorgeschlagenen Erleichterungen zum Meldeumfang durch Änderungen der GroMiKV.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 17.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) / In neuer Legislaturperiode Regelungsvorhaben nun enthalten in Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...demnach u.a. auch nach § 14 KWG verpflichtet sind, Millionenkreditmeldungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 KWG). Dem Ziel der Richtlinie..., ...Referentenentwurfs zum neuen § 18a KWG, wonach die Nutzung „untersagt..., ...untersagt (§ 18a Absatz 3 und 4 KWG-neu; vergleiche Artikel..., ...Ergänzung in § 18a Abs. 4 Satz 2 KWG erfolgen. Zusätzlich sollte in § 18a Abs. 4 KWG ein Unterabsatz eingefügt..., ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 33 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 KWG führt zu einer widersprüchlichen..., ...§ 33 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 KWG nun verpflichtend für alle..., ...auf § 33 Absatz 1 S. 1 Nr. KWG in § 5 Absatz 2 S. 1 KAGB-E..., ... Regelung war, dass nach KWG gewisse Änderungen von ..., ... den Geltungsbereich des KWG fallen. Damit wurden die..., ... zur Rechtslage nach dem KWG sollte damit nach dem KAGB..., ...sind. Nach der Wertung des KWG kann etwa eine Prolongation..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWG dar- stellen. Um Gefahren..., ...an § 24 Absatz 1 Nr. 19 KWG und § 3 Absatz 4 der für..., ...nationale Sonderregelung im KWG und der Anzeigenverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 KWG). Dem Ziel der Richtlinie..., ...Referentenentwurfs zum neuen § 18a KWG, wonach die Nutzung „..., ... (§ 18a Absatz 3 und 4 KWG-neu; vergleiche Artikel..., ...Ergänzung in § 18a Abs. 4 Satz 2 KWG erfolgen. Zusätzlich sollte in § 18a Abs. 4 KWG ein Unterabsatz eingefügt..., ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 KWG). Dem Ziel der Richtlinie..., ...Referentenentwurfs zum neuen § 18a KWG, wonach die Nutzung „untersagt..., ...untersagt (§ 18a Absatz 3 und 4 KWG-neu; vergleiche Artikel..., ...Ergänzung in § 18a Abs. 4 Satz 2 KWG erfolgen. Zusätzlich sollte in § 18a Abs. 4 KWG ein Unterabsatz eingefügt..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... – insbesondere zu § 26d KWG (ESG-Risikopläne für kleine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 KWG). Dem Ziel der Richtlinie..., ...Referentenentwurfs zum neuen § 18a KWG, wonach die Nutzung „untersagt..., ...untersagt (§ 18a Absatz 3 und 4 KWG-neu; vergleiche Artikel..., ...Ergänzung in § 18a Abs. 4 Satz 2 KWG erfolgen. Zusätzlich sollte in § 18a Abs. 4 KWG ein Unterabsatz eingefügt..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 KWG). Dem Ziel der Richtlinie..., ...Referentenentwurfs zum neuen § 18a KWG, wonach die Nutzung „untersagt..., ...untersagt (§ 18a Absatz 3 und 4 KWG-neu; vergleiche Artikel..., ...Ergänzung in § 18a Abs. 4 Satz 2 KWG erfolgen. Zusätzlich sollte in § 18a Abs. 4 KWG ein Unterabsatz eingefügt..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...begrüßen den Wegfall des § 14 KWG und die daraus resultierende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 53b Abs. 1 KWG aufgrund des Europäischen..., ...nationalen Regelwerken wie dem KWG und WpIG; und drittens ..., ... von MiFID II, MiCAR und KWG (etwa bei der Frage der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sich in den §§ 22g und 22i KWG. Die hier in Rede stehenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verankern (zu § 2 Abs. 1 KWG) Der in Art. 11 enthaltene..., ... Ziffer 15 in § 2 Abs. 1 KWG auf-zunehmen, um Rechtssicherheit..., ...Proportionalitätsgrundsatz auch im KWG eindeutig absichern (zu § 18a KWG-E) Wir verweisen auf unsere..., ...auch im Rahmen des § 18a KWG-E eine sprachliche Klarstellung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...i.S.v. des § 1 Abs. 1 S. 1 KWG für die neue Missstandsaufsicht..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG erfolgendes bankinternes..., ...Rahmenbedingungen in § 10 Abs. 2 KWG würde auftreten. Denn § 10 Abs. 2 KWG konkretisiert Art und Umfang..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 2 KWG an, wonach von Kreditinstituten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wie beispielsweise § 24c KWG/ § 93b AO (automatisierter...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...KWG-WpIG-Vermittlerverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Finanzbranche (vgl. § 1 Abs. 19 KWG) strukturell vergleichbar..., ...i.V.m. § 1 Abs. 19 Nr. 2 KWG der Zugang zu dem auf Grundlage...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 561/22 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bereits in § 18a Ab satz 8b KWG bestehenden aufsichtsrechtlichen..., ...reits in § 18a Absatz 8b KWG aufgeführt sind. Hierdurch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 53b Abs. 1 KWG aufgrund des Europäischen..., ...nationalen Regelwerken wie dem KWG und WpIG; und drittens ..., ... von MiFID II, MiCAR und KWG (etwa bei der Frage der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Vereinfachung und Entlastung im deutschen und europäischen Bilanzrecht: Die Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse sollte auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden und § 244 HGB sollte um die Möglichkeit ergänzt werden, Jahres- und Konzernabschlüsse wahlweise auch in englischer Sprache aufzustellen und zu veröffentlichen

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gemäß § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG - mit wenigen Ausnahmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach § 24c Abs. 1 Nr. 2 KWG sind Vor- und Nachname ..., ...wirtschaftlichen Eigentümers in § 24c KWG mit der AMLR erreicht werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Instituts-VergütungsVO) Problem: Neben KWG und Instituts-VergV müssen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach § 24c Abs. 1 Nr. 2 KWG sind Vor- und Nachname ..., ...wirtschaftlichen Eigentümers in § 24c KWG mit der AMLR erreicht werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach § 24c Abs. 1 Nr. 2 KWG sind Vor- und Nachname ..., ...wirtschaftlichen Eigentümers in § 24c KWG mit der AMLR erreicht werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach § 24c Abs. 1 Nr. 2 KWG sind Vor- und Nachname ..., ...wirtschaftlichen Eigentümers in § 24c KWG mit der AMLR erreicht werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Euro in § 14 Abs. 1 u. 5 KWG angehoben werden soll. ..., ...Millionenkreditmeldewesens nach § 14 KWG nicht vollständig herausgenommen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 53b Abs. 1 KWG aufgrund des Europäischen..., ...nationalen Regelwerken wie dem KWG und WpIG; und drittens ..., ... von MiFID II, MiCAR und KWG (etwa bei der Frage der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 53b Abs. 1 KWG aufgrund des Europäischen..., ...nationalen Regelwerken wie dem KWG und WpIG; und drittens ..., ... von MiFID II, MiCAR und KWG (etwa bei der Frage der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 53b Abs. 1 KWG aufgrund des Europäischen..., ...nationalen Regelwerken wie dem KWG und WpIG; und drittens ..., ... von MiFID II, MiCAR und KWG (etwa bei der Frage der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 53b Abs. 1 KWG aufgrund des Europäischen..., ...nationalen Regelwerken wie dem KWG und WpIG; und drittens ..., ... von MiFID II, MiCAR und KWG (etwa bei der Frage der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...FinmadiG) ▪ Zusätzliche KWG-Erlaubnis für CRRKreditinstitute..., ... + 3 FinmadiG wird der KWGKryptoverwahrgeschäftstatbestand..., ...Kreditinstitute eine zusätzliche KWGErlaubnis für das qualifizierte..., ... dass eine zusätzliche KWG-Erlaubnis nicht erforderlich..., ...Sammeleintragung, die unter das KWG-Depotgeschäft fallen. Eine zusätzliche KWG-Erlaubnis steht im Wiederspruch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach § 24c Abs. 1 Nr. 2 KWG sind Vor- und Nachname ..., ...wirtschaftlichen Eigentümers in § 24c KWG mit der AMLR erreicht werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach § 24c Abs. 1 Nr. 2 KWG sind Vor- und Nachname ..., ...wirtschaftlichen Eigentümers in § 24c KWG mit der AMLR erreicht werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG schafft die Möglichkeit der freiwilligen kommunalen Beteiligung. Verschiedenen Ländern reicht das nicht aus. Sie verabschieden selbst Gesetze zur verpflichtenden kommunalen Beteiligung und Bürgerbeteiligung. Die einzelnen Gesetze weichen teilweise stark voneinander, was nicht nur den Überblick erschwert, sondern auch den Wettbewerb verzerrt. Vor diesem Hintergrund fordert der BWE, dass das EEG Rahmenbedingungen für eine verpflichtende Bürgerbeteiligung schafft.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 31.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...11 Nr. 1, 2, 3, 5 und 11 KWG, 2. Zuwendungen an berechtige..., ...des Kreditwesengesetzes (KWG) auch Schwarmfinanzierungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt ausdrücklich einige gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die Marktrealitäten. Gleichzeitig fordert er, folgende im Referentenentwurf vorgesehene Regelungen zu streichen bzw. zu überarbeiten: die geplante Aufgabe des Schriftformerfordernisses (§ 492 Abs. 1 BGB n.F.), die das Missbrauchs- und Betrugsrisikos weiter steigern dürfte; die Schaffung eines (unnötigen) Spezialfalls des § 138 BGB (§ 492 Abs. 9 BGB n.F.) und die missglückte Regelungstechnik in § 497a Abs. 2 BGB n.F., die der Systematik von Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widerspräche.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgereicht werden, vgl. § 18a KWG n.F. Allerdings handelt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.

    • Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG Die für die Kreditwürdigkeitsprüfung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wie beispielsweise § 24c KWG/ § 93b AO (automatisierter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wie beispielsweise § 24c KWG/ § 93b AO (automatisierter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wie beispielsweise § 24c KWG/ § 93b AO (automatisierter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wie beispielsweise § 24c KWG/ § 93b AO (automatisierter...
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