Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Beibehaltung von ESG-Risikoplänen für kleine und nicht komplexe Institute im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz

Angegeben von:
Bürgerbewegung Finanzwende e. V. (R001665) am 11.12.2025

Beschreibung:
Keine Ausnahme für SNCIs von der Pflicht ESG-Risikopläne zu erstellen

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3058 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512040013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.12.2025 an:

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