Regelungsvorhaben
Der DAV sieht Verbesserungspotenzial bei der Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen und fordert Haftungsbeschränkungen für Insolvenzverwalter
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.04.2026
Beschreibung:
Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen.
Der DAV kritisiert insbesondere, dass
die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind,
der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und
die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2603300091 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.03.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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