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170 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (170)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor. Das Regelungsvorhaben betrifft insbesondere die Neugestaltung der Vorgaben für Heizungsanlagen sowie deren Einbindung in europäische Klimaschutzinstrumente und nationale Förderstrukturen. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung eines rechtssicheren und langfristig stabilen regulatorischen Rahmens für den Einsatz verschiedener Technologien der Wärmeversorgung in Wohngebäuden, einschließlich Wärmepumpen, Fernwärme und anderer klimafreundlicher Lösungen, sowie die Abstimmung mit bestehenden Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung und angrenzenden energierechtlichen Vorschriften.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 10.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.03.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insbesondere in der AVBFernwärmeV und der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wahren, sollte die AVBFernwärmeV mit Augenmaß novelliert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wahren, sollte die AVBFernwärmeV mit Augenmaß novelliert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmenetzversorgung (Ersatz der AVBFernwärmeV, der WärmeLV und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BID fordert deshalb gemeinsam: - den konsequenten Abbau von bürokratischen Technologie-vorgaben - eine stabile und langfristig gesicherte Förderung auch für Vermieter - eine verlässliche, transparente Regulierung der Wärmeinf-rastruktur - wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für die Moder-nisierung des Gebäudebestands - Keine mietpreisrechtlichen Eingriffe

    • Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 24.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zia-deutschland.de AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgreiche Reform der AVBFernwärmeV muss die notwendigen..., ...Beteiligten zu schaffen. Die AVBFernwärmeV bildet die Grundlage...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aufgabe des Vorhabens zur Einführung einer Biotreppe wg. Konflikt mit EU-Recht, Rückschritts- bzw. Verschlechterungsverbot bei Klimaschutz. Stattdessen als Übergang Beibehaltung der 65%-Regel (Unterstützung von Gasheizungen dur mind. 65% erneuerbare Energien). Begrenzung der Nutzungs-/Betriebsdauer konventioneller Heizungen auf 30 Jahre. Auslaufen der Nutzung fossiler Heizmittel sowie Heiztechniken auf Verbrennungstechnik. Wg. Nutzungskonflikt bzw. Priorisierung anderer Sektoren Aufgabe der Nutzung von Wasserstoff für Heizzwecke. Einführung eines echten Nullemissionsstandards anstatt eines bilanziellen. Vollständige Umsetzung der EPBD, RED III u.a. EU-Richtlinien und Vorschriften.

    • Bereitgestellt von: Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) – GermanZero e.V. FG Energie am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) - GermanZero e.V. FG Energie
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ohne Preiskontrolle (AVBFernwärmeV): Die im Kontext von..., ...angekündigten Änderungen an der AVBFernwärmeV und der Wärmeliefer­verordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung in Bezug auf Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor, insbesondere zu Heizungsregelungen, erneuerbaren Energieträgern, Energieeffizienzanforderungen, Gebäudeautomation, Energieausweisen, Fördermechanismen, Mieterschutzregelungen, Kostenverteilungs- und Umlagesystemen sowie den Rahmenbedingungen für Investitionen in klimafreundliche Wärmeversorgungssysteme.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 29.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insbesondere in der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung..., ...insbesondere in der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vertragsrechtlich (AVBFernwärmeV FFVAV / WärmeLV) gleich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bündnis Gebäudewende fordert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gewährleistet. Dabei sollten nicht nur kurzfristige Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, sondern auch mittel- und langfristige Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere, ob Produktionskapazitäten, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Sozialabgaben im Inland entstehen oder finanzielle Mittel in den Import fossiler Energieträger fließen. Die Mitglieder des BGW appellieren an den Gesetzgeber, die Anpassungen des GModG im anstehenden Verfahren so auszugestalten, dass die Gebäudebranche weiterhin ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Wärmewende erreicht wird.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7009 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violet...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...etwa im BGB, in der AVBFernwärmeV, im WPG und im...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hausanschluss gemäß § 10 AVBFernwärmeV“ zu verwenden, denn..., .... GModG sowie der AVBFernwärmeV, auf die im WPG Bezug...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Vorschriften: AVBFernwärmeV, BEW Aktuelle Situation...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um sicherzustellen, dass die Klimaziele 2045 erreicht werden, strebt Agora folgende Änderungen im Gesetzentwurf an: (1) Ausstieg aus fossilen Brennstoffen absichern, (2) Schlagkräftigen Nachsteuerungsmechanismus etablieren, (3) Mietende besser schützen. Zur Umsetzung der EPBD empfiehlt Agora (4) Neubaustandard erhöhen statt abschwächen, (5) Gebäudedatenbank schaffen, (6) Zentrale Anlaufstellen gesetzlich verankern. Zusätzlich werden Umfeldmaßnahmen (Absicherung CO2-Preis, Reform BEG-Förderung, Senkung Stromsteuer, Reform Wärme- und Gasnetze) vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 02.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch eine Reform der AVBFernwärmeV: strengere Kriterien...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungen der FFVAV und der AVBFernwärmeV haben an diesem Zustand...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... EEW, BEW, WärmeLV, AVBFernwärmeV) – entgegen der Vorgabe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wie eine Reform der AVBFernwärmeV ausgestaltet werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Vorschriften AVBFernwärmeV, BEW, Wärmelieferverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Vorschriften AVBFernwärmeV, BEW, Wärmelieferverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Vorschriften AVBFernwärmeV, BEW, Wärmelieferverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nach § 1 Absatz 2 AVBFernwärmeV gilt die Verordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zielgenauen Förderung), der AVBFernwärmeV und der WärmeLV sowie..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie der Wärmelieferverordnung..., ...der Novellierung der AVBFernwärmeV zwischen den Verbraucherschutzinteressen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Vorschriften AVBFernwärmeV, BEW, Wärmelieferverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisie rung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitions sicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur. Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind. Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssi cherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...angewiesen ist. Die AVBFernwärmeV muss die Interessen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowieder Wärmelieferverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Novellierung der AVBFernwärmeV sowie WärmeLV. Andererseits...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eine Novellierung der AVBFernwärmeV zur Stärkung der Investitions...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit unseren Vorschlägen zur Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen möchten wir zur Diskussion beitragen, wie das digitale Messen und Steuern kosteneffizient, zukunftssicher und europäisch anschlussfähig gestaltet werden kann. Ein zentrales Thema sind die derzeitigen Herausforderungen bei der Einführung von Smart Metern als auch bei der Ansteuerbarkeit von Kleinanlagen in Deutschland. Wir sprechen uns für einheitliche europäische Sicherheitsstandards und eine technologieoffene Regulatorik aus, die Netzbetreibern mehr Freiheit und Flexibilität bei der Auswahl der situativ geeigneten technischen Lösungen einräumt.

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 27.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aktivitäten um die FFVAV und AVBFernwärmeV haben an diesem Missstand...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zur Anwendung (§ 24 AVBFernwärmeV). Die erneuerbare ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Sie regelt die Vertragsbe-dingungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Sie regelt die Vertragsbe-dingungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Sie regelt die Vertragsbe-dingungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Sie regelt die Vertragsbe-dingungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...viele dieser Netze mit AVBFernwärmeV-konformen Vertragsrestlaufzeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aktivitäten um die FFVAV und AVBFernwärmeV haben an diesem Missstand...
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