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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RegE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s..., ...sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art...., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. ..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozial- politisch ..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RegE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ...d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie- tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art...., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. 8...., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie-tet – vom deutschen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB daher zu streichen. ..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozial- politisch ..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RefE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ...d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbie- tet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ...- wendung der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RefE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s..., ...sollte in § 312g Abs. 3 BGB ergänzt werden wie folgt..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... 357 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB an die Vorgabe des Art..., ...), § 312g Abs. 3 Nr. 1 BGB-RefE] Nicht hinreichend..., ...in § 312 g Abs. 3, Nr. 2 BGB-RefE sprachlich etwas ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., ...d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – vom deutschen..., ...§ 491a Absatz 3 BGB explizit ausgeschlossen..., ... der BGB-Normen ebenfalls auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
-
BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (vgl. § 1600 Abs 3 S. 2 BGB-E) geregelt und im Rahmen..., ...Die in § 1600 Abs 3 S. 2 BGB-E geregelten Fallgruppen..., ...Sorgerechts“ gem. § 1687b BGB vertretbar, das bisher ..., ...der Mutter (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder seiner mit Zustimmung..., ... be-steht (§ 1600 Abs. 2 BGB). Die soziale Elternschaft..., ...Vaters (§ 1600 Abs. 3 S. 1 BGB-E) Wenn der leibliche..., ... ist“ (§ 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E). Das Vorliegen einer..., ..., § 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E) zu einer Abwägung mit..., ...3 bzw. § 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E). Der Entwurf formuliert..., ... ist“ (§ 1600 Abs 3 S. 3 BGB-E). Das ist deutlich mehr..., ...Beziehung (§ 1600 Abs 4 S. 1 BGB-E) Der Gesetzentwurf..., ...trägt“ (§ 1600 Abs. 4 S. 1 BGB-E). Dass nur noch ein..., ...Vater (§ 1600 Abs. 3 S. 2 BGB). In Zukunft soll aus der..., ...(vgl. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Ehe begründet eine..., ... Ehegatten (u.a. § 1687b BGB), aber die Pflicht zur ..., ...aus § 1600 Abs. 2 Alt. 1 BGB [sozial-familiäre Beziehung..., ...besteht (§ 1600b Abs. 4 S 3 BGB-E). Die Hemmung endet, ..., ...sind“ § 1600b Abs. 4 S. 4 BGB-E). Wenn nach Wegfall..., ...(vgl. § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB; ein „längerfristiges“ ..., ...Abs. 2, 1596 Abs. 4 S. 3 BGB-E). Im geltenden Recht ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ...Art. 246b § 3 Abs. 2 EG- BGB-neu Insbesondere die..., ...Art. 246b § 2 Abs. 1 EG- BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch ..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung dient der Berücksichtigung der Interessen der Telekommunikationswirtschaft im Zusammenhang mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 05.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschaffenheitsanforderung (§ 434 BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Sachmangelbegriffs in § 434 BGB-E um das Kriterium der ..., ...Gesetzesbegründung zu § 434 BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Reparatur (§ 475e Absatz 5 BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...daher vor, § 475e Absatz 5 BGB-E im Normtext klarstellend..., ...zu § 475 Absatz 6 Satz 2 BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Sicherheitsgründen (§ 479e BGB-E) Der Regierungsentwurf hält an dem in § 479e BGB-E vorgesehenen Verbot fest..., ...klarstellt, dass § 479e BGB-E unbeschadet der besonderen..., ...Gesetzesbegründung zu § 479e BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...zutreffend an der in § 479f BGB-E vorgesehenen abgestuften..., ... Zusammenhang mit § 479f BGB-E auf praktische Probleme..., ...Gesetzesbegründung zu § 479f BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...Reparaturverpflichtung (§ 479a BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Reparaturverpflichtung in § 479a BGB-E weiterhin zutreffend ..., ...Gesetzesbegründung zu § 479a BGB-E dahingehend zu ergänzen..., ...sicherheitsrelevanter Geräte (§§ 434 BGB-E, 479a BGB-E) Der Regierungsentwurf..., ...Anwendung der §§ 434 und 479a BGB-E erfordern. Ohne eine..., ...Regressmöglichkeiten (§ 479f BGB-E i. V. m. §§ 445a, 478 BGB) Die im Regierungsentwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ...des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...Finanzdienstleistungen"} von § 312 g BGB a. F. in den heutigen§ 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB zum sog. „Bestellbutton..., ...“ (§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise ..., ... 312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich – ungeachtet..., ... des § 312 j Abs. 5 S. 2 BGB – dass die Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB), der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in § 312 g Abs. 2 – 4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ... 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z. B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des § 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird – schon..., .... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a). Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ...4 (Änderung des § 312 l BGB)“, anstatt zutreffenderweise..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)“ bezeichnet ist] – heißt..., ...des § 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE) anwendbar ist. Im..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ... des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die ..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ...B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE) anwendbar ist. Im..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ... des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die ..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ...B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ...Nummer 4 (Änderung des§ 312 I BGB)", anstatt 2 ..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB zum sog. ,,Bestellbutton..., ..."(§ 312 Abs. 5 S. 1 BGB = § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-RegE..., ...Vorschrift des§ 312 j Abs. 3 BGB wird derzeit teilweise..., ...312 j Abs. 2 und Abs. 3 BGB ergebe sich - ungeachtet..., ...des § 312 j Abs. 3 BGB (d. h. die Verpflichtung..., ...derzeitigen § 312 j Abs. 3 BGB}, der (bereits vor Umsetzung..., ...2013) in§ 312 g Abs. 2-4 BGB a. F. kodifiziert war, ..., ...Finanzdienstleistungen"} von § 312 g BGB a. F. in den heutigen§ 312 j BGB überführt wurde (vgl. zur..., ...Vorschrift des heutigen § 312 j BGB z.B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 1 und 2). Die Gegenauffassung..., ... des§ 312 j Abs. 2 BGB verweist, welcher sodann..., ...wiederum in § 312 j Abs. 3 BGB referenziert wird - schon..., ... B. Maume in BeckOK zum BGB, 75. Edition, Stand: 01.08.2025, § 312 j BGB, Rdnr. 37 a}. Jedenfalls..., ...derzeit in § 312 j Abs. 3 BGB verankerte „Bestellbutton..., ... 4 (Änderung des § 312 j BGB)" bezeichnet ist] - heißt..., ...Gesetzeswortlaut des§ 312 j BGB selbst findet diese Rechtslage..., ...des§ 312 j Abs. 5 Satz 2 BGB zukünftig wie folgt formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...§ 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-neu spätestens nach einem..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...3 Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren - Verbesserung des Verbraucherschutzes in Bereichen in denen Gestaltungsspielraum besteht.
- Bereitgestellt von: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz am 22.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der neuen Regelungen im BGB erscheint gelungen. Bedauerlich..., ...Informationspflicht, § 475 Abs. 4 BGB-E In direkter Umsetzung..., ...Nachbesserung wählen. § 475 Abs. 4 BGB-E sieht zudem vor, dass..., ...Information nach § 475 Abs. 4 BGB-E in einer Form erfolgen..., ...angemessenen Frist, § 475 Abs. 6 BGB-E Der Gesetzentwurf beschränkt..., ... Überarbeitung des § 475 BGB böte sich eine Gelegenheit..., ... des Herstellers, § 479b BGB-E Das eigentliche Recht..., ... in den neuen § 479a ff. BGB-E ebenfalls 1-1 umgesetzt..., ... Entgelts, § 479b Abs. 3 BGB-E Der Preis ist für viele..., ...Aufzählung direkt in § 479b BGB-E nicht noch besser wäre..., ...Informationspflicht, § 479d BGB-E Die Regelung zur Informationspflicht..., ...Unzulässige Handlungen, § 479e BGB-E Ein wichtiger Baustein..., ...Wettbewerb sind die nun in § 479e BGB-E vorgesehenen unzulässigen..., ...bedauerlich, dass § 479e BGB-E sich nur auf Waren bezieht, die unter § 479a BGB-E fallen. Die Regelung des § 479e BGB-E selbst enthält außerdem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anfrage des BMJ: Schriftformerfordernis bei Kündigung des Bauvertrages beibehalten
Keine Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung von Bauverträgen. Der Wegfall würde in der Praxis zu keinen Erleichterungen führen und geht damit an der Praxis bei Bauverträgen vorbei.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Der DAV..., ...Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses..., ...der Kündigung nach § 174 BGB zu riskieren, muss der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren soll Eins-zu-eins umgesetzt werden. Von zusätzlichlichen nationalen Regelungen und Belastungen für den Einzelhandel soll abgesehen werden. Weiter werden eine Förderung der Aus- und Weiterbildung für die entsprechenden Berufe sowie eine Informationskampagne über die neuen Regelungen gefordert.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den neuen §§ 479a bis 479g BGB-E umgesetzt werden. ..., ...§ 479b Abs. 3 und § 479c BGB-E In § 479b Abs. 3 BGB-E..., ...Entgelt verlangen darf. § 479c BGB-E regelt, dass der Hersteller..., ...heißt es zu § 479b Abs. 3 BGB-E auf Seite 27 wie folgt..., ...Begründungstext zu § 479b Abs. 3 BGB-E Einschränkungen gegenüber..., ...nach § 479b Abs. 1, Abs. 3 BGB-E Im Rahmen der Verbändeanhörung..., ...Reparaturversuchen, § 479b Abs. 4 BGB-E Nach § 479b Abs. 4 BGB-E..., ...der Reparatur nach § 479a BGB-E bereits beendet ist, ..., ...Reparaturen, § 479d Abs. 2 BGB-E Nach § 479d Abs. 2 BGB-E..., ...Anwendungsbereich des § 479a BGB-E fallen, zur Verfügung..., ... zu Ersatzteilen, § 479e BGB-E Wir möchten zudem auf..., ...Regelung des § 479e S. 2 BGB-E hinweisen. Darin ist ..., ...Wirtschaftsakteure in § 479f BGB-E In § 479f BGB-E wird..., ...Bevollmächtigten in § 479f BGB vermieden werden soll, ..., ...Vollmacht nach §§ 167 ff. BGB zu vermeiden. Um Unklarheiten..., ...Beauftragten nach § 479f BGB-E der Bevollmächtigte im..., ...Begründungstextentwurf zu § 479b Abs. 3 BGB-E geht im Hinblick auf ..., ...Reparatur nach § 479b Abs. 4 BGB-E grundsätzlich an den ..., ...Reparaturen nach § 479d Abs. 2 BGB-E sollte auf Fälle von ..., ...verbleiben. · Zu § 479f BGB-E sollte klargestellt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen hinsichtlich der vorgesehenen kaufrechtlichen Änderungen.
Das bewährte System des NLF sollte im Kern beibehalten und lediglich gezielt an neue Herausforderungen, insbesondere an die Digitalisierung und die Ziele der Kreislaufwirtschaft, angepasst werden. Eine grundlegende Neuordnung oder Überfrachtung des bestehenden Rahmens ist weder erforderlich noch zielführend.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Einführungsgesetz..., ...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E) Neben der Haltbarkeit..., ... gemäß § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E künftig auch die Reparierbarkeit..., ... § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB ausmachen. Damit liegt ..., ...der in § 434 Abs. 3 S. 2 BGB-E geplanten Änderung künftig..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 1 BGB-E müssen Unternehmer vor..., ...Nach-erfüllung gemäß § 439 BGB Verbraucher über das Wahlrecht..., ...gemäß § 475 Abs. 4 Nr. 2 BGB-E darüber in-formiert werden..., ...dass das in § 439 Abs. 1 BGB normierte grundsätzliche..., ...§ 439 Abs. 4 S. 3, 2. HS BGB. Daher ist klarzustellen..., ...Gesetzestext des § 439 Abs. 1 BGB und des § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Verjährungsfrist (§ 475e Abs. 5 BGB-E) In § 475e Abs. 5 BGB-E..., ...Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung leisten..., ... Sinne des § 475e Abs. 5 BGB-E beginnt. Zudem ist die..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB, wonach bei einer Nacherfül-lung..., ... Blick auf § 475e Abs. 4 BGB rechtssystematisch geboten..., ... an den in § 475e Abs. 4 BGB genannten Zeitpunkt anschließen..., ...bestimmter Waren (§ 479a ff. BGB-E) Mit der Einfügung des..., ...vorgesehenen Untertitels 4 im BGB ist der in Art. 5 Abs. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkungen für den Neubau vermeiden, strengere Sanktionierung von Verstößen gegen die Mietpreisbremse vermeiden, Kopplung von Indexmieten an den VPI ohne Kappung erhalten, Verlängerung des Betrachtungszeitraums vermeiden, Reduzierung der Kappungsgrenzen vermeiden, 5-Jahresfrist für Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen vermeiden, keine verlängerte Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen in Mangellagen, Vermeidung praxisferner und systemwidriger Saktionierung für fehlerhaft bestimmte Mieten
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/222
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes
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BT-Drs. 21/222
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). • Gesetzliche Kopplung..., ...vermeiden (§ 556d Abs. 2 S.4 BGB-E). Eine Verlängerung ..., ... von sechs Jahren, § 559 BGB. Vor dem Hintergrund der..., ...Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ist die Kündigung eines..., ...639 Rn. 12; Artz, in: MüKo-BGB, 7. Auflage 2016, § 558..., ...Neubau vermeiden (§ 556d S.1 BGB-E). Eine Änderung des ..., ... für § 556 Abs. 2 S.1 BGB-E: „…Die Landesregierungen..., ...herstellen (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). Landesgesetzgeber ..., ... für § 556d Abs. 2 S.2 BGB-E: „…Gebiete mit ange- ..., ...für § 556d S. 5 bis S. 8 BGB-E): „…Die Rechtsverord-..., ... Wohnraum (§ 556d Abs.1 BGB-E). • Keine Entfristung..., ... erhalten (§ 557b Abs.3 BGB-E). • Verlängerung des..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). • 5- Jahresfrist für..., ...vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). • Keine verlängerte..., ...Mangellagen (§ 573c Abs. 1 BGB-E). • Praxisferne und ..., ... Mieterhöhung nach § 558 BGB durchfüh- ren, sind aber..., ... ist (§ 557b Abs. 2 S. 3 BGB). Steigen die ortsüblichen..., ...vermeiden (§ 558 Abs. 2 S.2 BGB- E). Eine Verlängerung..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). Die Reduzierung der..., ... vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). Die Wartefrist stellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu 11 7. Vertragsschluss..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu 12 8. Wucherähnliches..., ... nach § 497a BGB-neu 16 11. Angaben zur..., ... nach §§ 504 ff. BGB-neu 17 13. Verpflichtung..., ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu 20 a. §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung stärken
Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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22.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...kritisierte Norm des § 1830 BGB unterscheidet sich nur ..., ... dass § 1830 BGB nur eine geringe Verbesserung..., ... Deutschland nach § 1830 BGB (§ 1905 BGB a.F.) eine ..., ... Kritikpunkt an § 1830 BGB stellt die Voraussetzung..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB ist erforderlich, dass ..., ...Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. zulässig, wenn kein..., ... Die Regelung in § 1830 BGB berührt insbesondere die..., ...Sterilisation gem. § 1830 BGB nach den Maßstäben der ..., ...die Anwendung des § 1830 BGB einwilligungsunfähig sein..., ...grundsätzlich von § 1830 BGB eingeschränkt werden. Sie..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB kann grundsätzlich vor ..., ...Sterilisationen nach § 1830 BGB (bzw. § 1905 BGB) darauf..., ...Für den Erhalt des § 1830 BGB wird hingegen angeführt..., ...eine Streichung des § 1830 BGB müssen Gehör finden. Zu..., ... sich aus §§ 1666, 1666a BGB ergibt.[99] Zudem hat ein..., ... der Regelung des § 1830 BGB überhaupt sachgerecht die..., ... tragen.[108] Der § 1830 BGB soll aber seinerseits dem..., ...Einwilligung nach § 1830 BGB ist nicht unerlässlich,..., ... werden daher von § 1830 BGB mittelbar diskriminiert..., ... [59] Schneider in MüKo, BGB, 9. Aufl., 2024, § 1830...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratiserung der rechtlichen Betreuung im Bereich der Aufsicht
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Angelegen-heiten (1821 Abs. 5 BGB) und die Anwendung des ..., ...Innenverhältnis (§ 1821 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht praktikabel sind..., ...sind (§§ 1859, 1849 Abs.1 BGB). Bereits jetzt sieht das..., ...1860, 1849 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Insgesamt sind die Regelungen..., ...§ 1845, 1865, 1866, 1849 BGB sollten ersatzlos gestrichen..., ...Nrn. 1-3, Abs. 2, Abs. 3 BGB könnten ebenfalls gestrichen..., ...wie folgt lauten: § 1859 BGB - Vermögensübersicht Betreuer..., ...einzureichen ist. § 1860 BGB müsste entsprechend angepasst..., ...Generalklausel in § 1862 BGB und die Auskunfts- und Mitteilungspflichten gemäß § 1864 BGB gewährleistet und könnte..., ...gehandhabt werden. § 1862 Abs. 2 BGB (persönliche Anhörung der..., ...Prüfungspflicht nach § 1866 BGB) in der Praxis an Bedeutung..., ...Insoweit könnt in § 1862 Abs. 2 BGB klargestellt werden, dass..., ...Regelung in § 1872 Abs. 2 BGB über die Ausnahmen von ..., ...Regelung in § 1872 Abs. 3 BGB angepasst werden könnten..., ...Änderung der §§ 1856, 1858 BGB Genehmigungspflichtige..., ...Betreuungsge-richts. § 1858 BGB könnte entfallen oder sich..., ..., 1848, 1851, 1853, 1854 BGB – sollten angesichts der..., ...Regelung in § 1821 Abs. 3 BGB rechtlichen Betreuern bei..., ...könnte § 1816 Abs. 5 Satz 3 BGB enthalten. § 27 Abs. 1...
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Zu Regelungsvorhaben: