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154 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BDSG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (154)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
Drohende Zersplitterung des Geheim- und Sabotageschutzes verhinden, Sicherheitsniveau der Überprüfungen erhöhen, Beschleunigung der Überprüfungen, Keine Doppelüberprüfungen
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 25.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 22 15. Formvorgabe des..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Janssen-Cilag GmbH am 10.12.2024
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Adressatenkreis:
-
10.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutz-gesetz („BDSG“) und Landesdatenschutzgesetzen..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der deutsche Gesetzgeber..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige ge-setzliche Regelungen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG ist eine Verarbeitung zu..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG wiederholt hierbei Art...., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Der für die..., ...der in § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG beispielhaft aufgezähl-ten..., ...Verfahrensregelungen. Auch in § 22 Abs. 2 BDSG werden in großen Teilen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c) BDSG die Verarbeitung von Ge-sundheitsdaten..., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Zudem sind..., ...Gesetzgeber hat mit § 27 BDSG von der Öffnungsklausel..., ...erlaubt nach § 27 Abs. 1 BDSG eine Verarbei-tung von ..., ...Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen sind gem. § 27 Abs. 3 BDSG zu wissenschaftlichen Forschungszwecken..., ...sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Berliner Da-tenschutzgesetz..., ... die Regelungen aus dem BDSG gelten (so Baden-Württemberg..., ...des Gesetzesentwurfs zum BDSG ist eine bundesgesetzliche..., ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifi-schen..., ...gelten die Regelungen des BDSG sowie bundesgesetzlicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 30 Abs. 3 und Abs. 4 BDSG-neu) 24 2 Externe Scoring-Verfahren..., ...Rechtssicherheit (zu Artikel 3 | § 37a BDSG-neu) 26 IV Anmerkungen..., ... § 30 Abs. 3 und Abs. 4 BDSG-neu) Petitum des ..., ...Regelung (z.B. in § 30 Abs. 3 BDSG-neu) zur Dauer der Speicherung..., ...mit Verkürzungsoption) im BDSG abgebildet werden. Eine solche BDSG-Regelung ist unionsrechtlich..., ...Ergänzung des § 30 Abs. 4 BDSG-neu erwägenswert sein mit..., ...VKRL 2023 soll § 30 Abs. 3 BDSG-neu normieren, welche..., ...Zahlungsstörungen eine Regelung in das BDSG aufzu-nehmen, um Rechtsklarheit..., ...dreijährige Speicherdauer in das BDSG überführt werden. Ebenso..., ...Ergänzung des § 30 Abs. 4 BDSG-neu in Betracht. Nach § 30 Abs. 4 S. 1 BDSG-neu müssen Datenbanken ..., ...Rechtssicherheit (zu Artikel 3 | § 37a BDSG-neu) Petitum des ..., ...Legislaturperiode im Rahmen einer BDSG-Novelle geplanten neuen § 37a BDSG anlässlich der Um-setzung..., ...Neuwahlen nicht be-endeten BDSG-Novelle angedachte Regelung..., ...Ent-wurf eines neuen § 37a BDSG) wieder aufzugreifen und..., ...externen Scoring in das BDSG aufzunehmen. Die in der..., ...vergangenen Legislatur geplante BDSG-Vorgabe zu externen Scoring-Verfahren..., ...betroffenen Personen. Eine BDSG-Regelung zum externen Scoring...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bonitäts-Scoring fair und transparent gestalten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben für Auskunfteien ein transparentes und faires Bonitäts-Scoring anhand von korrekten Daten und einem hilfreichen Kundenservice sicherstellen. Die Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Regelungen muss gesetzlich angenommen werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 29.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... darin enthaltene § 37a BDSG-E sah im Rahmen der DSGVO4..., ...bestehenden Regelungen des § 31 BDSG und die Stärkung der Verbraucherrechte..., ... 1 lit. h DSGVO 8 § 37a BDSG-E, https://www.bmi.bund.de..., ...Bundesregierung für einen neuen § 37a BDSG-E sah wesentliche Fortschritte..., ...zuletzt diskutierte § 37a BDSG-E sah das Verbot der Verarbeitung..., ...zuletzt diskutierte § 37a BDSG-E sah ein Verbot für die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG
Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfung für Beschäftigte auf Werften
- Bereitgestellt von: Verband für Schiffbau und Meerestechnik am 09.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
Veränderung von Teilaspekten des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 05.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Der Bitkom setzt sich u.a. dafür ein, dass die Verfahren im vorbeugenden personellen Sabotageschutz und Geheimschutz über die bisherige Sicherheitsüberprüfung hinaus angepasst werden. Zudem sollen gesetzliche Normierungen sicherstellen, dass Unternehmen für die erheblichen Kosten, die durch Sicherheitsüberprüfungen entstehen, entschädigt werden. Weiterhin fordert der Bitkom die Festlegung einer Frist bis zum 1. Januar 2026, um die im Entwurf angeführten Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen und die Nutzung bereits eingeführter digitaler Verfahren zu fördern.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 02.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften 13 anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme einer datenschutzrechtlichen Regelung in das geplante Forschungsdatengesetz
Aufnahme einer Aufgabenübertragungsnorm im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO in das geplante Forschungsdatengesetz. Die Norm soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu den von wissenschaftlichen Einrichtungen im öffentlichen Interesse verfolgten Forschungs- sowie forschungsbasierten Dienstleistungszwecken erlauben.
- Bereitgestellt von: GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V. am 22.01.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (im Folgenden „BDSG“), das GWK-Abkommen („Verwaltungsabkommen..., ... bzw. zusätzlich zu § 3 BDSG, der die Verarbeitung personenbezogener...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 08.11.2024
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zulässig; siehe § 1 Abs. 5 BDSG. Schon jetzt sollten..., ...Auskunfteidaten § 30 Abs. 2 BDSG Anbieter von Bonitätsauskünften...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Änderung der §§ 6-11 IFG
Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für Datenschutz nach dem BDSG zukommen. Dadurch nimmt..., ...§ 24 Abs. 1 und 3 bis 5 BDSG wahr und hat das Recht ..., ...Satz 2 und Abs. 2 und 3 BDSG. Schließlich kommen ihm..., ...gemäß § 26 Abs. 1 bis 3 BDSG zu. Seine Kompetenzen im..., ... weder das IFG noch das BDSG (Schoch, in: Schoch, 2....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Menschenrechte schützen - Biometrische Fernidentifizierung verbieten
D64 fordert den Deutschen Bundestag auf, jede Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland zu verbieten. Obwohl der AI Act der EU biometrische Überwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich verbietet, erlauben zahlreiche Ausnahmen dies für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Ein nationales Verbot soll den Schutz der Menschenrechte sicherstellen und das ständige Gefühl der Überwachung vermeiden. Dies steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der biometrische Erkennung im öffentlichen Raum ablehnt und das Recht auf Anonymität betont.
- Bereitgestellt von: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 28. Februar bis 4. März 2022) -
BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
-
BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmen einer Anhörung zur BDSG-Novelle für ein solches...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forschungsfreundliche Ausgestaltung der Gesundheitsdateninfrastruktur auf nationaler und EU-Ebene
Das GDNG auf nationaler Ebene mitsamt nachgelagerten Verordnungen & der EHDS auf EU Ebene legen die Grundlagen für ein digital vernetztes Gesundheitssystem & verbessern die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschung maßgeblich. MSD setzt sich dafür ein, das Antragsrecht zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke so zu gestalten, dass es keine Diskriminierung privater Forschung gibt & Anträge unbürokratisch gestellt werden können, der Schutz von geistigem Eigentum & Geschäftsgeheimnissen von privaten forschenden Unternehmen müssen sichergestellt sein. Ziel ist auch bessere Interoperabilität durch international anerkannte Standards & Schnittstellen sowie die Förderung von digitalen Gesundheitskompetenzen, sowie eine rechtsichere Nutzung von Gesundheitsdaten & praktikablen Datenschutz.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 31.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Art. 89 DSGVO und § 27 BDSG. Dabei ergibt sich die ..., ...Art. 89 DSGVO oder § 27 BDSG führen zu Verzögerungen..., ...privatwirtschaftlicher Forschung im BDSG. Länder wie Dänemark oder..., ...Forschungsgleichstellung im BDSG auch für privatwirtschaftliche..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sollte eindeutig festhalten..., ...Art. 89 DSGVO bzw. § 27 BDSG) wird von Prüfzentren und..., ...Art. 89 DSGVO bzw. § 27 BDSG führt dazu, dass manche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für mittelständisches Kfz-Gewerbe
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung der §§ 67 u. 70 BDSG, deren Nachweispflichten..., ...Verarbeitungsverzeichnisses gem. § 70 BDSG u. Datenschutzfolgeabschätzung gem. § 67 BDSG) derzeit durch den damit..., ...Bundesregierung sollte das BDSG hier auf die Vorgaben aus..., ...Personengrenze des § 38 Absatz 1 BDSG jedoch von zehn auf 20 ..., ...in § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG i.V.m. Artikel 35 DSGVO..., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG ist nicht erforderlich...., ...von § 38 Absatz 1 Satz 1 BDSG kein Raum ist und die gegenwärtigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie - Überschuldungs- und Datenschutz
Detaillierte Positionsierung zur Umsetzung der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung und den Nachsichtsmaßnahmen im Rahmen der nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regierungsentwurfes zum neuen § 37a BDSG herangezogen werden 18..., ...Ersten Regierungsentwurf BDSG, 2024, https://www.bmi.bund.de..., ...ebd. § 37a Abs. 4 und 6 BDSG-E 20 ebd. § 37a Abs. 4 Nr. 2 BDSG-E Verbraucherzentrale ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung von Bürokratie und Dokumentationspflichten für den Mittelstand
Der insgesamt hohe Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehört die deutliche Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weitere Unterlagen. Zudem sollten vor allem die Möglichkeiten zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden über einheitliche Schnittstellen ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzgeber 2018 dazu, in § 40 BDSG eine Parallelstruktur von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des Rechnungskaufs im Onlinehandel, angemessene Regulierung der Absatzfinanzierung
Zalando setzt sich dafür ein, dass vorvertragliche Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfungen in vertretbarem und verbraucherfreundlichem Rahmen bleiben.
- Bereitgestellt von: Zalando am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gehalt des § 30 Abs. 5 BDSG-neu im Lichte der DSGVO..., ...Referentenentwurf führt mit § 30 Abs. 5 BDSG-neu jedoch ein absolutes..., ...Begriff ist in § 30 Abs. 5 BDSG-neu und in Art. 19 Abs...., ... sieht in § 30 Absatz 6 BDSG-neu ein weitreichendes ..., ...Umsetzung des § 30 Abs. 6 BDSG, die das Recht auf menschliche..., ...abweichende Regelung im BDSG, die ein allgemeines Recht...
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Zu Regelungsvorhaben: