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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen sachgerechten Ausgleich ein, wenn sich beim Umbau von Bauwerken verschiedene Interessen gegenüberstehen. Das Erhaltungsinteresse der Personen, die das Bauwerk geschaffen haben und das Änderungsinteresse derjenigen, die das Bauwerk umbauen wollen, sind durch Interessenabwägung in Einklang zu bringen. Oftmals betroffen sind auch die mit der Umplanung beauftragten Architektinnen und Architekten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.07.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds
Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Restrukturierungsfonds Übertragungsgesetz RStruktFÜG
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Adressatenkreis:
-
08.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung d. Vorteile d. dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorgaben, insbesondere - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie in das Wirtschaftsrecht
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGU der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 12.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland an der Schweizer Grenze und an Flug- und Seehäfen.
- Bereitgestellt von: Initiative Digitaler Zollstempel am 12.07.2024
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Adressatenkreis:
-
12.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOOC der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGOU setzt sich für eine effektive Reform der Notfallversorgung ein. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen zu verbessern. Maßnahmen dazu wären u.a.: 1. Verbesserte bedarfsgerechte Patientensteuerung und damit einhergehend Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste, Koordination durch sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS), Etablierung eines Ersteinschätzungsverfahrens und Notfallticketsystems 2. Sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall)Versorgungszentren
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 12.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen
betr. Regelungsvorhaben "Gesundes-Herz-Gesetz" (keine Drucksachennummer bekannt) Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden. Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Implementierung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Der VDA setzt sich für ein praxisgerechtes Durchsetzungsgesetz ein. Sollten vonseiten der Europäischen Kommission die zur rechtssicheren Verordnungsdurchführung notwendigen Dokumente und Informationen (u.a. Länder-Benchmarking, Leitlinien, technische Unzulänglichkeiten des EU-Informationssystems) nicht frühzeitig vorliegen, ist aus Sicht des VDA auch eine Verschiebung der Implementierungsfristen in Betracht zu ziehen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 12.07.2024
-
Adressatenkreis:
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11.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Medizin in die Zahnmedizin; Ärztliche, Zahnärztliche Approbationsordnung
Angestrebt wird die engere Verzahnung der Studiengänge Human- und Zahnmedizin in Form einer gemeinsamen Grundlagenausbildung an den Medizinischen Fakultäten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.07.2024
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds
Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13158
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
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BT-Drs. 20/13158
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 -
BT-Drs. 20/8303
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strahlenhygiene im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes
Strahlenhygiene im Medizinforschungsgesetz: Einheitliche Standards nötig Forschung braucht klare und faire Rahmenbedingungen – auch im Strahlenschutz. Für ein modernes Medizinforschungsgesetz braucht es deshalb einheitliche, praxisnahe Regelungen zur Strahlenanwendung – transparent, risikoadaptiert und forschungsfreundlich zugleich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Röntgengesellschaft Gesellschaft für medizinische Radiologie e.V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds
Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen am Vorschlag der europäischen Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts
Der Vorschlag der europäischen Insolvenzrechtsharmonisierungsrichtlinie birgt in seiner vorliegenden Form das Risiko des Missbrauchs, ist fehleranfällig und nicht hinreichend transparent. Eine Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa darf nur stattfinden, wenn dies nicht zu Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland führt und die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
-
BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
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Adressatenkreis:
-
04.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds
Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland an der Schweizer Grenze und an Flug- und Seehäfen.
- Bereitgestellt von: Initiative Digitaler Zollstempel am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland an der Schweizer Grenze und an Flug- und Seehäfen.
- Bereitgestellt von: Initiative Digitaler Zollstempel am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland an der Schweizer Grenze und an Flug- und Seehäfen.
- Bereitgestellt von: Initiative Digitaler Zollstempel am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DGPPN wirbt dafür, dass psychiatrische Expertise in der Notfallversorgung und in den integrierten Notfallzentren unbedingt repräsentiert sein muss. Es fehlt allerdings bislang an konkreten Vorgaben, wie die Koordination somatischer mit bereits bestehenden psychiatrischen Notfallstrukturen geregelt werden soll. Die DGPPN empfiehlt, potenzielle Schnittstellen mit den angekündigten flächendeckenden psychiatrischen Notfall- und Krisendiensten bereits mitzudenken. Weiterhin besteht die Sorge, dass die geplante Reformierung nicht ressourcenneutral machbar sein wird. Ein Abzug von Mitteln von Personalressourcen aus anderen Bereichen der Versorgung muss unbedingt vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelung des assistierten Suizids
Assistierte Suizide finden zunehmend statt, sind in Deutschland jedoch aktuell nicht per Gesetz geregelt. Die DGPPN sieht mit großer Sorge, dass die ungeregelte Praxis vulnerable Gruppen gefährdet, die zu einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung nicht in der Lage sind. Wir halten eine gesetzliche Regelung daher weiterhin für dringend geboten. Dazu möchte die DGPPN Empfehlungen unterbreiten und hat ihre Eckpunkte für eine Neuregelung des assistierten Suizids aus dem Jahr 2020 aktualisiert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der 37. BImSchV, 38. BImSchV und des §37a BimSchG
Hynamics setzt sich für die Implementierung einer RFNBO-Mindestquote im Verkehr- und im Industriesektor (Umsetzung REDIII) und für die Novellierung des THG-Quote-Markts, um Wasserstoffprojekte wettbewerbsfähig zu machen.
- Bereitgestellt von: Hynamics Deutschland GmbH am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der derzeit zugelassenen Zusatzstoffe in glutenfreien Lebensmitteln, Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung und anderen Lebensmitteln für Kleinkinder
- Bereitgestellt von: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der derzeit zugelassenen Zusatzstoffe in glutenfreien Lebensmitteln, Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung und anderen Lebensmitteln für Kleinkinder
- Bereitgestellt von: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anmerkungen zum Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8 Steueroasen-Abwehrgesetz u. a. Vorschriften
Das Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot des § 8 StabwG sollte rechtssystematisch korrekt angepasst werden. Sowohl Versicherungsleistungen als auch Zinszahlungen aufgrund von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbarer Schuldtitel sollten vom Betriebsausgabenabzugsverbot ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
Anhebung des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1,00% für Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Initiativstellungnahme: § 12 a AufenthG abschaffen
§ 12a AufenthG soll abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kostenerstattung bei Einsichtnahme in Patientenakte und Definition des Kreises der Angehörigen im Geltungsbereich des § 630g BGB; Begrüßung der Vererblichstellung von Ansprüchen bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, allerdings Regelung nicht in § 1922 BGB sondern an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht, Abtretbarkeit des Anspruchs soll klargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmungserfordernisses sowie umfassende Freistellung für wissMits
Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher in diesem Stellungnahme-Entwurf, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie sollte Maßnahmen beinhalten, die sicherstellen, dass sich alle Akteure des Marktes an die Regeln halten und die Herstellerverantwortung für Produkte gewährleistet ist. Die nationale Strategie sollte möglichst auf bürokratiearme Maßnahmen setzen und auf europäisch einheitliche Zielvorgaben setzen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere Berücksichtigung der TAB in Nationaler Kreislaufwirtschaftsstrategie
Im Rahmen der Stellungnahme fordert ITAD das folgende Aspekte in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie berücksichtigt werden: TAB als Energielieferant und Systemdienstleister TAB als Quelle für Sekundärrohstoffe Zero Waste ist unmöglich TAB in der Daseinsgrundfunktion TAB als Partner in der Carbon-Management-Strategie Keine nationalen Alleingänge im europäischen Emissionshandel Bürokratieabbau
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apotheken-Reformgesetz - Reform der Apothekenvergütung
Der Referentenentwurf beinhaltet Reformen zur Vergütung und Struktur der Apotheken. Den Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Bevölkerung (Demografie) sowie den damit verbundenen Herausforderungen muss mit geeigneten gesetzlichen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Diesen Anforderungen wird der Entwurf nicht ausreichend gerecht. Aus Sicht Pharma Deutschlands bleibt es für eine umfassende und sichere Arzneimittelversorgung der Menschen in Deutschland unerlässlich, dass diese durch Apotheken mit Apothekern erfolgt. Pharma Deutschland setzt sich für ein niedrigschwelliges Impfangebot in der Apotheke ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Produktinformation
Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass in Zukunft vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitssystem und unter Berücksichtigung einer sicheren Anwendung des Arzneimittels und aus Umweltgesichtspunkten (Papierverbrauch) ein elektronischer Zugang zu den Produktinformationen ermöglicht werden soll (Elektronische Produktinformationen – ePI).
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nach der Green Claims Verordnung müssen künftig ausdrückliche Umweltaussagen ausführlich begründet, nachgewiesen und durch akkreditierte Stellen zertifiziert werden. Dadurch soll die Transparenz von Umweltaussagen gewährleistet werden. Unternehmen müssen vor dem Tätigen einer Umweltaussage bei einer Prüfstelle einen Ex-ante Antrag auf Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung stellen. Der Verband spricht sich gegen die Einführung einer geplanten Vorabkontrolle aus, da es in Deutschland durch das UWG und HWG seit Jahrzehnten ein gut funktionierendes System der Kontrolle gibt, besonders über den Wettbewerb selbst oder befugte Verbände.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts
Geräte, die in ausgewählten Partnerländern bereits eine Zulassung haben, sollten auch in Deutschland eingesetzt werden können. In kleineren Haushalten sollten auch Geräte installiert werden dürfen, die eine Abriegelung oder eine netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Das BSI sollte nur grundlegende Anforderungen für die Zertifizierung von Smart Metern festlegen. Hersteller sollten auf dieser Basis selbst zertifizieren können. Die Eichfrist für moderne Messeinrichtungen sollte von 8 auf 16 Jahre verdoppelt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lieferkette ab Auslieferung sollte an die Messstellenbetreiber übertragen werden. Stromanbieter sollten alle vorhandenen Verbrauchsdaten auf Wunsch unmittelbar gegen Entschädigung von gMSB abrufen können.
- Bereitgestellt von: Smart-Meter-Initiative am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Maßnahmen zur strukturellen Prävention der Folgen des Alkoholkonsums
Die Bundesärztekammer fordert von der Bundesregierung den Ausbau verhältnispräventiver Maßnahmen zum Verringern des riskanten Alkoholkonsums. Zu den Maßnahmen gehören die höhere Besteuerung und Bepreisung von Alkoholprodukten, das Einschränken der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und ein umfassendes Werbeverbot.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme BÄK zum RefE für eine VO zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende
Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung des nationalen Verbots von Einweg-E-Zigaretten im Elektrogesetz
Ein breites Bündnis aus u.a. der Deutscher Umwelthilfe, der Bundesärztekammer und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft fordern von der Umweltministerin ein schnelles, nationales Verbot von Einweg-Zigaretten. Die Verbotsregelung soll durch eine Verankerung im aktuell in der Überarbeitung befindlichen Elektrogesetz erlangt werden. Auch ein Verbot aus Gründen des Gesundheits- oder Jugendschutzes ist möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: