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18.738 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.738)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung grüner Leitmärkte für emissionsarme Produkte
Langfristig ist die Schaffung von grünen Leitmärkten die Lösung für die Markt-Etablierung von umweltfreundlicheren Produkten, welche zum Beispiel auf Basis von grünem Wasserstoff hergestellt wurden. Durch schrittweise ansteigende verpflichtende Quoten für emissionsarme Produkte oder Produktgruppen kann eine schrittweise technologische Transformation und sozial tragfähige Einführung von emissionsarmen Produkten in allen Industriebereichen realisiert werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor durch THG-Quote sicherstellen
Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor sowie Anpassung des BImSchG zur Umsetzung der RED III. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten sowie Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Bestmögliche Umsetzung eines funktionalen Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Netzentgeltbefreiung für Wasserstofftechnologie
Die in §118 Abs. 6 EnWG festgelegte Befreiung für Elektrolyseure, die vor 2029 in Betrieb gehen, von den Stromnetzentgelten sollte verstetigt und auf weitere Komponenten und Teile von Wasserstoffanwendungen ausgeweitet werden. Das sollte beispielsweise auch Verflüssiger, Verdichter, Nebenanlagen von Elektrolyseuren oder Cracker umfassen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure
Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor durch THG-Quote sicherstellen
Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor sowie Anpassung des BImSchG zur Umsetzung der RED III. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten sowie Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Bestmögliche Umsetzung eines funktionalen Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
OBFCM On Board Fuel Consumption & Vehicle Mass Monitoring für schwere Nutzfahrzeuge
Ziel ist eine praxisnahe Umsetzung des OBFCM und die Vermeidung von unrealistischen Verschärfungen.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
26.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einlösen von E-Rezepten mittels GesundheitsID und PoPP Mobil
Ermöglichung technischer Möglichkeiten, die auf Grundlage der GesundheitsID und PoPP Mobil einen niederschwelligen, verlustfreien, volldigitalen und gleichberechtigten Einlöseweg für elektronische Verordnungen bei Apotheken ermöglicht
- Bereitgestellt von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung sieht Änderungen an § 35b ApBetrO und § 9a AM-HandelsV vor. § 35b führt detaillierte betriebliche Anforderungen für Apotheken ein, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Endverbraucher versenden (Versandhandel), während § 9a direkt die Logistikunternehmen regelt, die von Apotheken mit der Auslieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher beauftragt werden. Damit werden die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transport von Arzneimitteln auf diese Unternehmen ausgeweitet. Der EAEP meint, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine wesentlichen Verbesserungen für die Arzneimittelsicherheit mit sich bringen.
- Bereitgestellt von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung und Schnittstellenpflicht
Einführung einer verbindlichen Schnittstellenpflicht zwischen Bundes- und Landesbehörden bei Umwelt- und Energiedaten. Aufbau eines Unternehmens-Datenkontos für geprüfte Datensätze (BAFA, DEHSt, E-PRTR, EMAS), zugänglich über das Once-Only-Gateway nach Art. 14 SDG-VO.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Carbon Contracts for Difference (Klimaschutzverträge)
Die Förderrichtlinie sollte unvermeidbare Prozessemissionen ohne verfügbare Abscheidungstechnik ausnehmen oder Ausnahmen von der 60‑Prozent‑Schwelle erlauben. Zudem wird eine Öffnungsklausel für atypische Emissionsprofile, höhere Fördersummen und die Zulassung RFNBO‑Gase vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Carbon Contracts for Difference (Klimaschutzverträge)
Die Förderrichtlinie sollte unvermeidbare Prozessemissionen ohne verfügbare Abscheidungstechnik ausnehmen oder Ausnahmen von der 60‑Prozent‑Schwelle erlauben. Zudem wird eine Öffnungsklausel für atypische Emissionsprofile, höhere Fördersummen und die Zulassung RFNBO‑Gase vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG)
Ziel ist, die geltende Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG)
Ziel ist, die geltende Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Internationale Vergleichsanalysen zeigen, dass sich das japanische Modell zur Rohstoffsicherung als besonders geeignet erweist. Japan setzt dabei auf eine enge Kooperation von Regierung, Handel und Industrie. Das japanische Absicherungsmodell besteht insbesondere aus der Japan Organization for Metals and Energy Security (JOGMEC), spezialisierten Rohstoff-Handelshäusern und Industrieunternehmen. Für Deutschland wird das Zukunftsmodell Rohstoffsicherung vorgeschlagen, das sich am japanischen Vorbild orientiert und bestehende operative Lücken adressiert. Ziel ist der Aufbau wettbewerbsfähiger, resilienter und nachhaltiger Rohstofflieferketten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verschärfung des Utility Factors zum 1. Januar 2026 sollte ausgesetzt und anstehende Änderungen des Utility Factors an die Entscheidungen im Rahmen des CO2-Reviews geknüpft werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verschärfung des Utility Factors zum 1. Januar 2026 sollte ausgesetzt und anstehende Änderungen des Utility Factors an die Entscheidungen im Rahmen des CO2-Reviews geknüpft werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsmodell Rohstoffsicherung
Die BMW Group unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bestreben, Lieferketten resilient sowie wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig aufzubauen. Hierzu bedarf es neben neuer Handelsabkommen insbesondere der Aggregierung deutscher industrieller Nachfrage nach Rohstoffen und Vorprodukten. Außerdem bedarf es der interessengeleiteten außenpolitischen Flankierung sowie politischer Unterstützung beim Erschließen von Rohstofflieferketten im Ausland.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)
Eine dauerhafte Folgeregelung für Kundenanlagen muss schnell getroffen werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Wärmeplanungsgesetzes, um bürokratische Hürden abzubauen.
Die BMW Group setzt sich für Ausnahme von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes oder industrieller Verbraucher vom WPG ein, da bereits verschiedene andere Mechanismen zur Erreichung des Net Zero Ziels existieren. Zudem setzt sich das Unternehmen für die Einführung eines deutschlandweiten Wärmekontos ein, dass Unternehmen mit mehreren verschiedengroßen Standorten ermöglichen würde, kosteneffiziente Umsetzungen zur Erreichung der Klimaziele umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen Revision der CO2-Flottengrenzwerte-Verordnung spricht sich die BMW Group für echte Technologieoffenheit aus. Dazu gehört neben der Anpassung der Flottengrenzwerte, die Anrechnung von Grünstahl sowie klimaneutralen Kraftstoffen. Zudem setzt sich die BMW Group für die Einführung einer eigenen Fahrzeugkategorie für mit klimaneutralen Kraftstoffen betankte Fahrzeuge (Nullemissonsfahrzeuge) ein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Utility Faktor für Plug-in Hybride nicht weiter verschärft wird. Die Einführung einer neuen Klasse für kleine Elektrofahrzeuge M1E kleiner 4,2 Meter Länge teilt den Markt in „gute und schlechte“ BEVs. Da Länge kein wirkungsvolles Kriterium ist, setzt sich die BMW Group stattdessen für ein Effizienzkriterium ein.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BMW Group lehnt die Einführung verpflichtender Elektrifizierungsquoten für Unternehmensflotten ab.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen sowie zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Neuregelung der Pkw-Energiekennzeichnung in der Werbung/mögliche Auswirkungen auf die Pkw-EnVKV
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 einen Legislativvorschlag zur Neuregelung der Verbraucherinformation über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei neuen Personenkraftwagen vorgelegt. Vorgesehen ist die Ablösung der Richtlinie 1999/94/EG durch eine unmittelbar geltende Verordnung mit neuen Vorgaben zur Darstellung von Energiekennzeichnungsinformationen in der Fahrzeugwerbung, einschließlich grafischer Kennzeichnungselemente.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer übereilten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes in § 32 f GWB
Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie
Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Zur Erlangung von Rechtssicherheit hinsichtlich des Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Derzeit ist weder im Gesetz noch seitens der Verwaltung ein allgemeines Verfahren/eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder der Beendigung einer Organschaft vorgesehen. Auch ist ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht gesetzlich verankert. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: