Stellungnahmen/Gutachten
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19.408 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.408)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der technologieoffene Ansatz der AFIR hat sich bislang bewährt – batterieelektrische und wasserstoffbasierte Mobilität ergänzen sich. Insbesondere im schweren Straßengüterverkehr sowie bei Flottenanwendungen, mit hohen Reichweitenanforderungen und kurzen Betankungszeiten ist Wasserstoff ein zentraler Baustein eines resilienten Mobilitätssystems. Daher sollte auch künftig der Markthochlauf der Wasserstoffmobilität pragmatisch fortgeführt werden, z.B. durch Aufbau sog. H2 Eco-Cluster oder der Erhalt der TCO-Preisparität zum Diesel. Verzögerungen beim Infrastrukturausbau würden Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährden.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen für einen ausgewogenen Umgang mit Local Content Requirements.
Jede Berücksichtigung von Anforderungen an lokale Inhalte (LCRs) sollte evidenzbasiert und an die Marktbedingungen der Branche angepasst sein. Lokalisierung benötigt Zeit und hängt auch von der Reife der vorgelagerten Lieferketten ab. Im Automobilsektor erstrecken sich Produktentwicklungs- und Fertigungszyklen typischerweise über fünf bis sieben Jahre, was bedeutet, dass plötzliche Veränderungen bei den Beschaffungsanforderungen die aktuellen Investitionen und das Geschäft erheblich beeinträchtigen können. Ein konsistenter EU-Rahmen, dessen Übergangszeiten an die reale Lieferkettenbereitschaft abgestimmt sind, ist unerlässlich, um diese Risiken zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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13.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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29.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG-Ausschreibungsmechanismus Wind an Land
Der EEG-Mechanismus zur Ausschreibung Wind an Land berücksichtigt weder die strukturell höheren Kosten für Anlagen in Süddeutschland, noch die Netz- und Systemdienlichkeit dortiger Windenergieanlagen. Wir fordern eine entsprechende Änderung in der jetzt laufenden Novellierung des EEG, damit in unserer Region der Windausbau nicht zum Erliegen kommt.
- Bereitgestellt von: badenova AG & Co. KG am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir wollen unseren Sachverstand einbringen, um negative Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgung der Versicherten zu verhindern. Aus unserer Sicht ist eine übermäßige, mit Unter- und Fehlversorgungsrisiken verbundene Überpauschalierung zu vermeiden. Weiter sind die Regelungen zur Teilnahme an der kieferorthopädischen Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zu überprüfen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Individuelle Gesundheitsrisiken in der Früherkennung besser berücksichtigen
Der bisherige Ansatz der Früherkennung im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung orientiert sich weitgehend an den Kriterien Alter und Geschlecht. Individuelle Risikofaktoren wie genetische Dispositionen, Vorerkrankungen oder weitere gesundheitliche Belastungen werden bislang nur eingeschränkt berücksichtigt. Dadurch bleiben chronische Erkrankungen häufig über lange Zeit unentdeckt. AstraZeneca setzt sich dafür ein, im Rahmen künftiger Gesetzgebung einen risikoadjustierten Ansatz der Früherkennung stärker zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
28.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wärmeplanungsgesetzes: Soziale Kriterien und verbindlichere Gebietsausweisung
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in vier Bereichen ein: Erstens die gesetzliche Verankerung sozio-ökonomischer Kriterien bei der Gebietsausweisung, insbesondere für Prüfgebiete, um die Versorgungssicherheit vulnerabler Haushalte sicherzustellen. Zweitens die Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Planungsqualität und eine Reduktion von Prüfgebieten zugunsten verbindlicher Gebietsausweisungen. Drittens die Einführung eines ergänzenden Quartiersinstruments für dezentrale Versorgungsgebiete. Viertens regulatorische Vorkehrungen gegen die selektive Erschließung wirtschaftlich attraktiver Gebiete durch private Akteure (Rosinenpicken).
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf soll das Ziel verfolgt werden, durch strukturelle Neuausrichtungen Schnittstellen abzubauen, Leistungen effizienter zu gestalten und die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln. Der VPK begrüßt ausdrücklich, dass die seit vielen Jahren politisch und fachlich diskutierte, soge-nannte „inklusive Lösung“ – die Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe – im Gesetzentwurf nunmehr konkret angegangen wird. Die inklusive Ausrichtung stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dar und bietet die Chance, die Teilhabe und Unterstützung für alle jungen Menschen nach § 1 SGB VIII nachhaltig zu verbessern.
- Bereitgestellt von: VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung d. Inklusiven Kinder- & Jugendhilfe 1. IKJHG
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Bedürfnisse hörbehinderter Kinder und Jugendlicher.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachdem die Überabeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch das Omnibus-I-Paket am 18.3.2026 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Iinitiative Lieferkettengesetz setzt sich dafür ein, dass hierbei die Errungenschaften des deutschen LkSG, u.a. ein weiterer Anwendungsbereich, erhalten bleiben und gleichzeitig der nationale Handlungsspielraum bei der CSDDD-Umsetzung weitreichend im Sinne von Menschenrechts- und Umweltschutz ausgeschöpft wird.
- Bereitgestellt von: Initiative Lieferkettengesetz am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
13.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen. Es darf nicht abgeschwächt werden.
- Bereitgestellt von: Initiative Lieferkettengesetz am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
13.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes - Petiten an das BMWE
Hinweise und Petiten zu drei Themen: 1. Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, 2. Datenpunkte im Energieausweis und 3. Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der AFGBV (Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen), hier: Vorstellung eines Simulationsprojektes zur Überprüfung der Realfahrt im Rahmen der Betriebsbereichsgenehmigung
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: