Regelungsvorhaben
Regelung der generativen KI
Angegeben von:
Illustratoren Organisation e.V. (R007506)
am
03.08.2026
Beschreibung:
Jegliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training generativer KI-Systeme muss einer Lizenzpflicht unterliegen. Wir fordern eine Beweislastumkehr durch Einführung einer gesetzlichen Vermutung, dass beim Training generativer KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Werke genutzt wurden, verbunden mit einer Nachweispflicht der Anbieter, dass keine geschützten Werke verwendet wurden bzw. für diese eine Lizenzierung vorliegt.
Opt-in statt Opt-out: Die Nutzung geschützter Werke darf nicht bereits aufgrund fehlenden Widerspruchs als zulässig gelten, sondern bedarf vorab einer vergütungspflichtigen Lizenz. Die Verantwortlichkeit von Anbietern und Betreibern generativer KI-Systeme nuss gesetzlich klargestellt sein.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4594 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-