Regelungsvorhaben

Anpassung des Zinssatzes nicht nur bei § 233a AO. Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für die Anwaltschaft streichen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 03.08.2026

Beschreibung:
Anpassung des Zinssatzes auch an anderen Stellen (nicht nur bei § 233a AO). Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen streichen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.05.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607270015 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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