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150 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AGG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (150)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unterstützung für alle durch das AGG Ein gerechter Arbeitsmarkt..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alle von Diskriminierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5652 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006[15] setzte die..., ...materiellen Aspekt, der § 12 AGG ähnelt, gibt es auch im..., ...Antidiskriminierungsrecht (AGG), im Arbeitsschutz (ArbSchG..., ... Das AGG ist, so auch die Einschätzung..., ...ILO-Übereinkommens mit dem AGG bereits erfüllt.[76] Denn..., ... in § 3 Abs. 3 AGG ein wiederholtes Auftreten..., ...Belästigung in § 3 Abs. 4 AGG auf das feindliche Umfeld..., ...die beiden Tatbestände im AGG an das „Bezwecken“ oder..., ... und Belästigung, was im AGG nicht vorgesehen ist. Die..., ...Auslegung von § 3 Abs. 4 AGG,[79] eine Klarstellung ..., ...dass die Vorgaben in § 13 AGG vor dem Hintergrund der..., ..., 24. Aufl. 2024, AGG, § 12 Rn. 1. [22] Berghahn..., ...downloads/DE/publikationen/AGG/agg_evaluation.pdf?__blob..., ...Forderung des Bündnisses „AGG Reform jetzt“ (2024), S. 4f. (https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG, § 6 Rn. 1 ff. [65] ..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG § 12 Rn. 1 m.w.N. [74..., ...Vgl. ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 19, 20. [78] ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 20. [79] Vgl..., ...wie aber auch § 17 Abs. 2 AGG. [89] Karimova/Boehmer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen" soll europäische Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen umsetzen. Als Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen nehmen wir Stellung zur Umsetzung der EU Vorgaben ins nationale Recht mit dem Ziel den Diskriminierungsschutz zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
    • Adressatenkreis:
      • 14.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein, um den Diskriminierungsschutz..., ...die dringend erforderliche AGG-Reform endlich in die Wege..., ...psychosoziale, Beratung zum AGG und Beistandschaft, und..., ...und Missstände hin. Die im AGG festgelegte Rolle der Antidiskriminierungsverbände..., ....4 S. 1 u. 21 Abs.5 S. 1 AGG von zwei auf zwölf Monate..., ... Forderung im Rahmen der AGG-Reform. Mit der neuen Möglichkeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Um effektiven Schutz ..., ... gewährleisten, muss das AGG reformiert werden. ..., ...Diskriminierung stark machen und das AGG reformieren. Wir stärken..., ...Verbandsklagerecht in das AGG auf. Wir werden auf ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren und Schutzlücken..., ... • Anwendungsbereich des AGG auf diskriminierendes öffentliche-rechtliches..., ...Beweislasterleichterung des § 22 AGG erweitern....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Notwendig ist eine risikoadäquate Regulierung von KI in der Versicherungswirtschaft. Eine pauschale Hochrisiko-Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Krankenversicherung wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli-genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...FinDAG-Verbraucherschutz, AGG sowie DSGVO, DORA und Lauterkeitsrecht..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für Versicherungs-verträge. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen ..., ...beruhen (§ 20 Abs. 2 S. 2 AGG). Ergänzend gelten DSGVO...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgenommen wird. Die..., ...und Verbandsklage auch im AGG mit zu regeln. Für die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) insofern bereits einen..., ...bestehen sollen. Ein neben dem AGG stehendes Haftungsregime...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen; Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wiederholer-Allgemeingenehmigung (Wiederholer-AGG) Für Exportvorgänge, die..., ... führen. Die Wiederholer-AGG würde sich auf nicht-kritische..., ...fordern die Einführung einer „AGG Green“ für nachhaltige ..., ...Allgemeinen Genehmigung („AGG Green“) für Exportgüter..., ...geschaffen werden. Eine „AGG Green“ wäre insbesondere...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Phänomen der sogenannten „AGG-Hopper“ auf. Diese sog. AGG-Hopper verschaffen sich..., ...Zuge der Novellierung des AGG wurde daher in der Literatur...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Benachteiligungsverbots des § 7 AGG auf Unternehmer ausgeweitet..., ... i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG verboten ist. Vor diesem..., ...bereits nach § 19 Abs. 1 AGG verboten ist. Eine Einschränkung..., ...sind, enthält § 19 Abs. 1 AGG nicht. Vor diesem Hintergrund..., ... Klarstellung, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Der jetzige..., ...zumindest offen, ob § 19 Abs. 1 AGG umfasst sein soll. Änderungsbedarf..., ...Gleichlauf mit § 21 Abs. 1 AGG hergestellt werden. Die..., ...Gleichlaufs mit § 21 Abs. 2 AGG be-grüßt. Im Hinblick ..., ...Gegenüber der Regelung in § 22 AGG muss im Streitfall eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...bereits nach § 19 Abs. 1 AGG verboten ist. Die Regelung..., ...bereits nach § 19 Abs. 1 AGG verboten. Es ist vermutlich..., ...klarzustellen, dass § 19 AGG zu den Regelungen gehört..., ... Arbeitsrecht in §§ 8-10 AGG und das allgemeine Zivilrecht in § 20 Abs. 1 Satz 2 AGG als legitime Differenzierungsgründe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...über die Vorgaben des § 22 AGG hinaus. Nach dem AGG müssen..., ...Beweislastverteilung des AGG kommt den Interessen der..., ... im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass sich das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterhin in erster Linie an die öffentliche Verwaltung und nicht an die Privatwirtschaft richtet, da die maßgeblichen Barrierefreiheitsanforderungen für den privaten Sektor schon über das BFSG geregelt sind.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 08.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...deckungsgleich mit § 2 Nummer 8 AGG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 AGG. Er geht über diesen hinaus...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf das BGG gemäß § 7a..., ...neben dem SGB IX und dem AGG auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...Behandlungen wie wir sie aus dem AGG kennen sowie die Beweislastumkehr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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