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22.814 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.814)
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abregelung von Erzeugungsanlagen
Aktuell erfolgt die Abregelung von PV‑Anlagen (<100 kWp) gesetzlich vorgeschrieben am Wechselrichter, wodurch Eigenverbrauch während der Abregelung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Strom teuer zukaufen, was zu Unmut bei Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen führt. Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Anpassung der bundesgesetzlichen Vorgaben (insb. EnWG), um eine Steuerung am Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. Dadurch könnte die Einspeisung reduziert werden, während der Eigenverbrauch erhalten bleibt. Dies würde die Wirtschaftlichkeit verbessern, Akzeptanz steigern und Konflikte reduzieren. Technische Voraussetzungen sind weitgehend gegeben, die gesetzliche Umsetzung steht noch aus.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen Referentenentwurf EEG 2027
Referentenentwurf zum EEG 2027 und Netzanschlusspaket mit Regelungen zur Netzintegration erneuerbarer Energien, zu Biomasse, Speichern, Netzanschlüssen und Einspeisemanagement, zur Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen, zum Eigenverbrauch sowie zur Vereinfachung energierechtlicher Vorgaben.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der AVBFernwärmeV zur Anpassung der Preisanpassungsklauseln an die Dekarbonisierung
Der BDEW setzt sich dafür ein, dass die in der AVBFernwärmeV geregelten Preisanpassungsklauseln künftig so ausgestaltet werden, dass sie die Kostenentwicklungen der Dekarbonisierung, des Aus- und Umbaus der Wärmenetze sowie verlässliche Kalkulationsgrundlagen für Fernwärmekunden sachgerecht abbilden. Die bestehenden Vorgaben sollen weiterentwickelt werden, um unter veränderten Marktbedingungen eine realistische und transparente Preisbildung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW lehnt die Einführung eines neuen Regulierungsrahmens für Fernwärmenetze (inkl. Entflechtung/Netzregulierung, Ausschreibungspflichten für Wegerechte und Price-Cap-Ansatz auf Wärmepumpen-Vollkostenbasis) ab, da dies Investitionen, Planungssicherheit und Wärmewende gefährden kann. Der BDEW setzt sich ein für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens (insb. AVBFernwärmeV und WärmeLV), Stärkung und ggf. Verpflichtung der Preistransparenz (mit Datenkonsistenz zu anderen Pflichten) sowie die Nutzung/Wirksamkeitsprüfung der Universalschlichtungsstelle des Bundes statt einer neuen Fernwärme-Schlichtungsstelle. Der BDEW fordert, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als zielgenaues Instrument beizubehalten und weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung von Patientensicherheits-Parametern in das Pflegeneuordnungsgesetz
- Bereitgestellt von: Joachim Maurice Mielert am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6624 - Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
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BT-Drs. 21/7279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
1. Verzicht auf die "dauerhafte Begrenzung der Ausgabendynamik auf die Grundlohnrate als feste Obergrenze" für die Vergütungen von Heilmitteln. 2. Verzicht auf die vorgesehene "wertaufholende Dynamisierung" und Erhöhung der Zuzahlungen für Heilmittelverordnungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
1. Anpassungen im nationalen Recht zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/327 auch für privat Versicherte und deren Leistungserbringenden im Hinblick auf Nutzung und Austausch elektronischer Gesundheitsdaten. 2. Beteiligung der Heilmittelerbringer - wie der Gesellschaft für Telematik - an den Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der Leistungen in elektronischer Form. 3. Verzicht der Krankenkassen auf die Erhebung personenbezogener Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen zum Zweck der Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. 4. Erweiterung des zugriffsberechtigten Personenkreises auf die elektronische Patientenakte um die Zahnärzte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundeshaushalt 2027, KTF und Sondervermögen Infrastruktur
Der BDEW fordert eine investive Ausrichtung des Bundeshaushalts 2027, des Klima- und Transformationsfonds und des Sondervermögens Infrastruktur. Entlastungsmaßnahmen sollen aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Der BDEW setzt sich für zusätzliche Mittel für den Wasserstoffhochlauf, Offshore-Windenergie, systemdienliche Elektrolyse und Wasserstoffspeicher ein. Er fordert eine verlässliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze aus dem Kernhaushalt sowie die Unterlegung des Strompreisentlastungsrechts mit Haushaltsmitteln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zu Strompreisen, Strommarktdesign und Netzentgelten
Der BDEW setzt sich für ein kosteneffizientes Strommarktdesign und wettbewerbsfähige Strompreise ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone und lehnt deren Aufteilung ab. Bei der Netzentgeltreform fordert der BDEW eine einfache und kostenreflexive Systematik mit einem Kapazitätspreis als zentralem Baustein. Einspeiseentgelte und volldynamische Arbeitspreise lehnt der BDEW ab und setzt sich stattdessen für zeitvariable Netzentgelte und netzdienliche Flexibilitätsanreize ein. Ein Industriestrompreis soll allenfalls zielgenau und variabel ausgestaltet werden. Zudem fordert der BDEW die Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen auf das europäische Mindestmaß.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registerzensus
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die mit dem Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) begonnene Weiterentwicklung der Zensusmethodik hin zu einem register- basierten Verfahren fortzuführen, bei dem die Zensusdaten aus bereits der Verwaltung und Statistik vorliegenden Daten und "weitestgehend ohne Befragungen" gewonnen würden. Mit dem RegZensErpG sei laut BMI bereits eine rechtliche Grundlage für die Erprobung von Ver- fahren für eine zukünftig registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen worden; darauf fußt der vorliegende Gesetzesentwurf laut BMI. Der Gesetzentwurf schließe an die im Registerzensuserprobungsgesetz geregelte Methodik an und setze erfolgreich erprobte Verfahren um, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfes.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Einführung eines Registerzensus
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitlichen Europäischen Luftraum einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, einen einheitlichen europäischen Luftraum mit politisch unabhängigen europäischen Regulierungsbehörden und unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörden einzuführen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Überarbeitung der EEG Novelle 2027
E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare-Energien-Gesetz zukunftsfähig machen (EEG-Novelle 2027)
Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßen grundsätzlichen Ansatz der Senkung der Systemkosten sowie der Synchronisierung von EE- und Netz-Ausbau. Präferieren differenzierte Baukostenzuschüsse mit Allokationswirkung sowie freiwillige FCAs - Redispatchvorbehalt unseres Erachtens aktuell kein geeignetes Instrument. Bei Priorisierung von Netzanschlussbegehren sollte lokale Nutzenkomponente Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Exilmedienförderung durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen
Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung der Exilmedienförderung im Bundeshaushalt. Ziel der Interessenvertretung ist, dass Kernfinanzierung, Notfallhilfen und struktureller Aufbau von Exilredaktionen künftig durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden, anstatt wie bisher auf Basis einzelner Jahreszusagen bewilligt zu werden. Betroffene Gesetze/Verordnungen ist Haushaltsgesetz (Bundeshaushaltsplan) 2027, sobald im Register verfügbar – bis dahin wurde hier ersatzweise Haushaltsgesetz 2026 angegeben. Hinweis: Bezug ausdrücklich auf die anstehende Haushaltsaufstellung 2027 und das Element der Mehrjährigkeit (Verpflichtungsermächtigung nach § 38 BHO).
- Bereitgestellt von: JX Fund gGmbH am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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01.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirkungsorientierung bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung 2026
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirkungsorientierung bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung 2026
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
-
14.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt von auskömmlichen Förder- und Ausbaubedingungen für EE-Anlagen im EEG 2027
Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien. MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.
- Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor -
BR-Drs. 471/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
-
26.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Hinterbliebenenversorgung für Contergangeschädigte
Die Hinterbliebenenversorgung soll Personen absichern, die über Jahre hinweg wesentliche Assistenzleistungen für Contergangeschädigte erbracht haben. Dabei soll ausdrücklich gelten: Die Assistenz umfasst jede Form praktischer Unterstützung im Alltag. Nicht nur formale Pflegeleistungen sollen anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Contergangeschädigter e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natürlichen Klimaschutz im Siedlungsraum qualitätsvoll und dauerhaft umsetzen
Die BAK hat sich zur geplanten Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz positioniert. Sie begrüßt die Fortführung und Intensivierung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Förderung. Zugleich setzt sie sich für ambitioniertere Förderziele, eine stärkere Berücksichtigung von Qualität und Multifunktionalität bei Grün- und Freiflächen sowie eine Förderung der gesamten Umsetzungskette von Planung und Beteiligung bis zu Pflege, Monitoring und Evaluation ein. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung der Pflege, die stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit und der vielfältigen Funktionen von Grünflächen sowie die Einbeziehung der Landschaftsplanung in Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0)
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Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: