Regelungsvorhaben
Verhältnismäßige Anwendung der EU-Geldwäscheverordnung
Angegeben von:
Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (R001441)
am
17.07.2026
Beschreibung:
Der BUJ unterstützt die EU-Geldwäschebekämpfung, warnt aber vor unbeabsichtigten Folgen der AMLR für Industrie- und Handelsunternehmen. Diese dürfen nicht allein wegen verbundener Finanz- oder Verpflichteteneinheiten wie Finanzunternehmen behandelt werden. AML-Pflichten müssen risikobasiert, verhältnismäßig und auf tatsächlich relevante Tätigkeiten begrenzt bleiben. Der BUJ fordert klare Auslegungshilfen, gezielte Ausnahmen, vereinfachte Governance-/Reportingpflichten und angemessene Einbindung der Wirtschaft in AMLA-Prozesse.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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