Regelungsvorhaben

Verhältnismäßige Anwendung der EU-Geldwäscheverordnung

Angegeben von:
Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (R001441) am 17.07.2026

Beschreibung:
Der BUJ unterstützt die EU-Geldwäschebekämpfung, warnt aber vor unbeabsichtigten Folgen der AMLR für Industrie- und Handelsunternehmen. Diese dürfen nicht allein wegen verbundener Finanz- oder Verpflichteteneinheiten wie Finanzunternehmen behandelt werden. AML-Pflichten müssen risikobasiert, verhältnismäßig und auf tatsächlich relevante Tätigkeiten begrenzt bleiben. Der BUJ fordert klare Auslegungshilfen, gezielte Ausnahmen, vereinfachte Governance-/Reportingpflichten und angemessene Einbindung der Wirtschaft in AMLA-Prozesse.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607170023 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.07.2026 an:

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