Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607170023
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige Anwendung der EU-Geldwäscheverordnung
Der BUJ unterstützt die EU-Geldwäschebekämpfung, warnt aber vor unbeabsichtigten Folgen der AMLR für Industrie- und Handelsunternehmen. Diese dürfen nicht allein wegen verbundener Finanz- oder Verpflichteteneinheiten wie Finanzunternehmen behandelt werden. AML-Pflichten müssen risikobasiert, verhältnismäßig und auf tatsächlich relevante Tätigkeiten begrenzt bleiben. Der BUJ fordert klare Auslegungshilfen, gezielte Ausnahmen, vereinfachte Governance-/Reportingpflichten und angemessene Einbindung der Wirtschaft in AMLA-Prozesse.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (R001441)
am
17.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.07.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]