Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607170023 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige Anwendung der EU-Geldwäscheverordnung

Der BUJ unterstützt die EU-Geldwäschebekämpfung, warnt aber vor unbeabsichtigten Folgen der AMLR für Industrie- und Handelsunternehmen. Diese dürfen nicht allein wegen verbundener Finanz- oder Verpflichteteneinheiten wie Finanzunternehmen behandelt werden. AML-Pflichten müssen risikobasiert, verhältnismäßig und auf tatsächlich relevante Tätigkeiten begrenzt bleiben. Der BUJ fordert klare Auslegungshilfen, gezielte Ausnahmen, vereinfachte Governance-/Reportingpflichten und angemessene Einbindung der Wirtschaft in AMLA-Prozesse.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (R001441) am 17.07.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 09.07.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern