Stellungnahmen/Gutachten
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18.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/261 in Deutschland
Umsetzung der Verordnung (EU) 2026/261 in Deutschland, die den Ausstieg aus russischen Gasimporten regelt. EFET Deutschland unterstützt die Ziele der Verordnung, weist aber auf praktische Herausforderungen für Behörden und Importeure hin. Der Verband bittet um zeitnahe Klärung, welche Behörde die Vorabgenehmigungen für Gaslieferungen erteilt und wie mit LNG-Lieferungen verfahren wird, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat genehmigt wurden. Ziel ist eine pragmatische Regelung zur Anerkennung bestehender Genehmigungen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein offener Branchendialog ist wichtig, um transparente Regeln zu schaffen, Unsicherheiten zu vermeiden und Investitionen in dringend benötigte Flexibilität zu fördern. Die Energiehändler bringen sich sehr gern in diesen Prozess ein. Zu den Überlegungen der ÜNB im Systemstabilitätsbericht 2025 zu deterministischen Leistungsbilanzabweichungen und Rampenvorgaben übersenden wir dem BMWE ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier. Darin wird Unterstützung geäußert für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität im Strommarkt durch marktbasierte Ansätze und Lösungen skizziert. Zusätzliche technische Auflagen und Einschränkungen beim Marktzugang lehnt der Verband hingegen ab.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Hinblick auf das Treffen der Energieminister bekräftigt EFET D seine Unterstützung für die Sicherung bezahlbarer Energie und die Stärkung Europas’ Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Förderung sauberer Energie. Es gibt keine neue Strompreiskrise; Preisunterschiede zu anderen Regionen resultieren vor allem aus höheren Erdgaspreisen, nicht aus dem Strommarktdesign. Die Grenzkostenpreisbildung bleibt der effizienteste Mechanismus, da sie kostengünstige Erzeugung priorisiert und Investitionen sichert. Eingriffe oder Markttrennungen könnten Kosten erhöhen und Investoren verunsichern. Die Wettbewerbsfähigkeit und Energiesicherheit Europas beruhen auf einem starken, marktbasierten EU-Emissionshandelssystem. Deutschland sollte dieses System weiter unterstützen.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In einem Schreiben an die Bundesregierung zum bevorstehenden EU-Rat, äußert der Verband seine Unterstützung zu Bemühungen, bezahlbare Energie für Haushalte und Industrie zu sichern. Das Ziel von Bundesregierung und Kommission, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Übergang zu sauberer Energie voranzutreiben, teilt EFET D und appelliert an die Bundesregierung, die marktbasierten Preisbildungsmechanismen zu schützen und Entlastungsmaßnahmen klar davon zu trennen. Deutschland sollte das bewährte Energiemarktdesign und das EU-Emissionshandelssystem weiter unterstützen, um Versorgungssicherheit, stabile Preise und verlässliche Investitionen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Ziels einer unbürokratischen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung
Die Beibehaltung der derzeit etablierten, bewährten und verlässlichen flächendeckenden Versorgungsstrukturen für Arzneimittel sowie die weitere Ausgestaltung bürokratischer und regulatorischer Anforderungen sollten im Sinne des gesundheitspolitischen Ziels der Entbürokratisierung vermieden werden, um die nachhaltige bzw. langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente, unbürokratische bzw. einfachere Umschreibung von Führerscheinen.
Effiziente, unbürokratische und vereinfachte Umschreibung von Drittstaatenführerscheinen im Zusammenhang mit dem Führen von Elektrofahrzeugen bis 4,25t.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer freiwilligen Anrechenbarkeit von SAF auf die THG-Quote
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für eine freiwillige Anrechnung von SAF auf die THG‑Quote.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Computerstrafrechts
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC wertet das Deutschlandticket mit mehr als elf Millionen Nutzern grundsätzlich als Erfolg. Aus Sicht des ADAC ist eine langfristig gesicherte Preisgestaltung des Deutschlandtickets von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Nutzer und potenzieller Nutzer in das Angebot aufrechtzuerhalten und Bezahlbarkeit zu gewährleisten. Es bedarf dafür stabile überjährige Finanzierungsmodelle und klare politische Rahmenbedingungen. Ohne diese Voraussetzungen besteht die Gefahr, dass das Ticket an Attraktivität verliert.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Richtlinie über Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen
Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Richtlinie über Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen
Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung der Nationalen Tourismusstrategie
Die Nationale Tourismusstrategie hat das Ziel, einen ganzheitlichen Ansatz zu schaffen, um Deutschland als Destination zukunftsfähig zu machen und die dafür notwendigen politischen Akteure und Maßnahmen besser zu koordinieren. Dieser Prozess ist nicht beendet und muss fortgeführt werden. Dabei sollte auch die Ableitung konkreter politischer Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Tourismus in Deutschland mit im Fokus stehen. Zudem sollte der strukturierte Dialog zwischen der Bundespolitik, der Landespolitik und der Branche aufrechterhalten werden, der in der Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus (NPZT) seit 2023 eine Form erhalten hat.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC befürwortet die geplanten gesetzlichen Änderungen durch die Einführung einer Gefährdungshaftung des Halters sowie der Haftung des Fahrzeugführers für vermutetes Verschulden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung privater Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zum Umstieg auf Elektromobilität
Nach Ansicht des ADAC ist die Förderung privater Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zum Umstieg auf Elektromobilität positiv zu bewerten.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Verordnung Verordnung (EU) 2019/631 bezüglich der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw
Der in der Verordnung festgelegte Pfad in die Elektromobilität muss mit geeigneten politischen Rahmenbedingungen, die den Umstieg für die Menschen attraktiv macht, unterlegt werden (etwa bzgl. Ladeinfrastrukur, Ladepreisen und Verteilerausbau). Dies ist in der anstehenden Revision zu berücksichtigen. Gleichzeitig fordert der ADAC einen technologieoffenen Ansatz bei Antrieben und Antriebsenergien ein. Es sollte daher eine Lebenszyklusbetrachtung in die Flottengrenzwertregulierung integriert werden. Darüber hinaus ist schnellstmöglich der zugesagte Rechtsrahmen für ausschließlich mit klimaneutral erzeugten Kraftstoffen betankten Fahrzeugen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum in der EU durch Vereinfachung und Entbürokratisierung zentraler digitalrechtlicher Regelwerke im Rahmen des EU Omnibus IV Verfahrens. Ziel ist die gezielte Anpassung der KI Verordnung, der DSGVO und der ePrivacy Richtlinie zur Klarstellung von Pflichten, Reduktion administrativer Belastungen und Stärkung der Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum in der EU durch Vereinfachung und Entbürokratisierung zentraler digitalrechtlicher Regelwerke im Rahmen des EU Omnibus IV Verfahrens. Ziel ist die gezielte Anpassung der KI Verordnung, der DSGVO und der ePrivacy Richtlinie zur Klarstellung von Pflichten, Reduktion administrativer Belastungen und Stärkung der Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des EU KI-Gesetzes zur Stärkung der Kohärenz mit bestehenden EU-Rechtsvorschriften
Es wird eine Pause bei der Umsetzung des EU KI-Gesetz und eine bessere Kohärenz mit den bestehenden EU-Rechtsvorschriften (Urheberrechtsrichtlinie und Digitale-Dienste-Gesetz) gefordert, damit künftige Innovationen im Bereich KI in Europa nicht gestoppt werden. Außerdem wird eine Verlängerung des Durchsetzungsverfahrens gefordert.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum in der EU durch Vereinfachung und Entbürokratisierung zentraler digitalrechtlicher Regelwerke im Rahmen des EU Omnibus IV Verfahrens. Ziel ist die gezielte Anpassung der KI Verordnung, der DSGVO und der ePrivacy Richtlinie zur Klarstellung von Pflichten, Reduktion administrativer Belastungen und Stärkung der Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung oder Einstellung des Gesetzgebungsverfahrens zum EU Digital Fairness Act
Es wird für eine Aussetzung oder Einstellung des Gesetzgebungsverfahrens zum EU Digital Fairness Act eingetreten, da der aktuelle Entwurf des EU-Gesetzes zur digitalen Fairness zu regulatorischen Überschneidungen führen, Innovation hemmen und unnötige Belastungen für Verbraucher und Unternehmen in Europa verursachen würde.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
-
19.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des EU KI-Gesetzes zur Stärkung der Kohärenz mit bestehenden EU-Rechtsvorschriften
Es wird eine Pause bei der Umsetzung des EU KI-Gesetz und eine bessere Kohärenz mit den bestehenden EU-Rechtsvorschriften (Urheberrechtsrichtlinie und Digitale-Dienste-Gesetz) gefordert, damit künftige Innovationen im Bereich KI in Europa nicht gestoppt werden. Außerdem wird eine Verlängerung des Durchsetzungsverfahrens gefordert.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines einheitlichen, EU-weiten Regulierungsmodells zum Schutz junger Menschen online
Befürwortung einer EU-seitigen Regulierung, die folgendes vorschreiben würde: eine Altersverifikation auf zentraler Ebene, wie etwa im Betriebssystem; Elternzustimmung für jüngere Jugendliche zum Download; und spezifischere dienstbezogene Schutzmaßnahmen auf Anbieterebene.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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10.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Ausnahmen von der EU-Batterie-Verordnung im Rahmen des Umwelt-Omnibus
Befürwortung spezifischer Ausnahmen für Wearables-Technologien aufgrund des geringen Batteriekapazitäten, Sicherheitsüberlegungen und der unverhältnismäßigen und unbeabsichtigten Folgen für aufkommende Technologien in der EU.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: