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Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002597
- Ersteintrag: 02.03.2022
- Letzte Änderung: 11.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.12.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wilhelmstr. 11510963 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493031012463
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E-Mail-Adressen:
- info@baff-zentren.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2350.001 bis 60.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310,95
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (13):
- Annette Kieser
- Lukas Welz
- Marie Melior
- Dr. Katja Mériau
- Leo Teigler
- Lisa vom Felde
- Marie-Claire Wygand
- Yukako Karato
- Larissa Kunze
- Jenny Baron
- Alva Träbert
- Lea Flory
- Claudia Theilig
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Gesamtzahl der Mitglieder:
61 Mitglieder am 25.06.2024, davon:
- 8 natürliche Personen
- 53 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Forum Menschenrechte e.V.
- National Coalition Deutschland Netzwerk für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Diversitätspolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsversorgung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als Bundesverband der Psychosozialen Zentren (PSZ) für Überlebende von Folter, Krieg und Flucht bündelt die BAfF die Kompetenzen und Interessen der gegenwärtig 48 Zentren im gesamten Bundesgebiet. Seit 25 Jahren setzen wir uns für die bedarfsgerechte psychosoziale und therapeutische Versorgung oft schwerst traumatisierter Menschen und den gleichberechtigen Zugang zu Versorgungsstrukturen für Geflüchtete ein. Wir fungieren dabei als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau, die Begleitung, die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der psychosozialen Arbeit für geflüchtete Menschen. Vernetzt auf EU-, Bundes- und Landesebene leisten einen Beitrag zur Erfüllung zentraler Aufgaben, etwa im Bereich der Identifizierung und Versorgung besonders Schutzbedürftiger nach EU-Aufnahmerichtlinie. Als Kompetenzzentrum für die Themenfelder Trauma und Flucht, Gesundheit und Asyl bündeln und vermitteln wir die Expertise in Modellprojekten, Schulungen und Analysen. Wir koordinieren die bundesweite Datenerhebung für die psychosoziale Versorgung Geflüchteter. Die Psychosozialen Zentren leisten bundesweit psychosoziale Unterstützung und Psychotherapie für derzeit etwa 25.000 geflüchtete, psychisch belastete Menschen. Die Arbeit der Zentren ist in ein Konzept eingebettet, dass asylverfahrensrechtliche und psychosoziale Beratung sowie psychologische und psychotherapeutische Angebote und ggf. medizinische Hilfe umfasst. Für viele Betroffene von Folter oder Menschenrechtsverletzungen bieten sie Orientierung, notwendige Stabilisierung und Krisenintervention, stellen Schutzbedarfe fest und arbeiten betroffenenorientiert, multimodal durch niedrigschwellige psychosoziale Begleitung und Beratung, psychotherapeutische und psychiatrischer Angebote bis hin zu rechtlicher Beratung. Weil der Weg ins Gesundheitssystem Geflüchteten weitgehend versperrt bleibt, werden sie seit mehreren Jahrzehnten zum Großteil von Mitgliedszentren der BAfF versorgt. Für psychisch belastete Menschen übernehmen die PSZ seit über 40 Jahren einen Versorgungsauftrag, der auch durch die Finanzierung durch den AMIF geleistet werden kann. Als Koordinations- oder Kompetenzzentren und durch Fortbildungsangebote wirken die Zentren darüber hinaus unterstützend oder durch Beratung für andere Leistungserbringer im Gesundheits- und Sozialbereich. Vor Ort sind sie entscheidend, um Netzwerk- und Unterstützungsstrukturen aufzubauen und medizinische Regelstrukturen für die Arbeit mit Geflüchteten zu qualifizieren.
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Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)
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Beschreibung:
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat zentralen Einfluss auf die Asylverfahren für besonders schutzbedürftige Menschen, insbesondere deren Identifizierung. Darüber hinaus besteht Regelungsbedarf für die psychosoziale Versorgung von Schutzsuchenden. Aus der EU-AufnahmeRL leiten sich Mindeststandards in der Unterbringung, im Gewaltschutz, in der gesundheitlichen Versorgung und parallel dazu auch Verfahrensgarantien im Asylverfahren ab. Im deutschen Aufnahmesystem müssen diese besonderen Bedarfe systematisch, flächendeckend und zielgruppenübergreifend identifiziert und versorgt werden. Die GEAS-Reformen haben zentralen Einfluss auf diese Verfahren.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Atteste und Stellungnahmen im Asylverfahren
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Beschreibung:
Die Anerkennung psychotherapeutischer Stellungnahmen / Atteste im Asylverfahren wird seit den Gesetzesänderungen 2016 und 2019 ausgeschlossen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Haushaltsgesetz 2025
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Beschreibung:
Die Finanzierung des Bundes für die Psychosozialen Zentren ist eine wichtige Säule der psychosozialen Versorgung geflüchteter Überlebender von Folter, Krieg und Verfolgung. Der Bundeshaushalt ist hierfür das Regelungsvorhaben.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Integration [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetzliche Ansprüche der Gesundheitsversorgung Asylsuchender
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Beschreibung:
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt den gesetzlichen Anspruch der Sozial- und Gesundheitsleistungen für Asylsuchende dar.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Integration [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (6):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin, DeutschlandBetrag: 330.001 bis 340.000 EuroBundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge - Akutprogramm (Kapitel 1710, Titel 684 05). -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin, DeutschlandBetrag: 230.001 bis 240.000 EuroZuwendung des Bundes als Projektförderung für die Maßnahme "BeSAFE - Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten Erkennen" - Kapitel/Titel: 1702 / 684 02 -
Auswärtiges Amt
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlin, DeutschlandBetrag: 150.001 bis 160.000 EuroZuwendung des Auswärtigen Amtes als Projektförderung, Kapitel 0504 Titel 68713. -
Europäische Union (EU)
Europäische UnionBrüssel, BelgienBetrag: 90.001 bis 100.000 EuroZuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (EU-Fonds AMIF) -
Europäische Union
Europäische UnionBrüsselBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (EU-Fonds AMIF) -
Europäische Union
Europäische UnionBrüsselBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (EU-Fonds AMIF)
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
40.001 bis 50.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23