Stellungnahmen/Gutachten
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24.384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der EU-Vergaberichtlinien
Die EU-Kommission hat angekündigt, im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Reform der EU-Vergaberichtlinien vorzulegen. Der VDMA setzt sich hierbei für ein schlankes Vergabeverfahren ein, welches grundlegende Vergabeprinzipien achtet und zugleich die europäische Wirtschaft resilient machen kann.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung weitreichender Investitionsverpflichtungsvorgaben bzw. ausgewogene Ausgestaltung einzelner Vorgaben mit dem Ziel, die notwendige unternehmerische Flexibilität und Programmfreiheit zu wahren sowie bürokratische Zusatzbelastungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Sky Deutschland am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKM): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen, Sicherung individueller Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe trotz des Angebots der infrastrukturellen Bildungsassistenz, verbindliche und konkretere Regelungen für Planung und Umsetzung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, Streichung der Erprobungsklausel, neues verbindliches Datum zur Regelung der Gesamtzuständigkeit im SGB VIII, Schiedsstellenfähigkeit für ambulante Leistungen, Sozialgerichtsbarkeit als zuständige Gerichtsbarkeit für das SGB VIII, Konkretisierung der Regelung zur Bedarfsfeststellung, Nachbesserungen im Vertragsrecht
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.09.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Regelungen des Apothekenversorgung -Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verfolgt das Ziel, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken, Bürokratie abzubauen und Apotheken mit neuen Aufgaben in Prävention und Diagnostik zu betrauen. Vorsorglich fordert der BVA für den Bereich der Augenheilkunde , dass das „rote Auge“, die Konjunktivitis oder die Augenentzündungen nicht in den Katalog unkomplizierter Erkrankungen aufgenommen werden, solange keine belastbare Evidenz für eine sichere außerärztliche Triage vorliegt. Zudem lehnt der BVA insgesamt die Abgabe von antibiotischen oder steroidalen Augenpräparaten ohne gesicherte Indikation und ohne klare Differenzialdiagnostik ab.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
23.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zahlreiche Arzneimittel stehen als zugelassene Fertigarzneimittel nicht, nicht dauerhaft oder nicht in geeigneter Form zur Verfügung. Die gleichwohl notwendige Versorgung erfolgte bislang häufig über Rezepturarzneimittel, die auf Grundlage von Praxis- oder Sprechstundenbedarfsverordnungen hergestellt wurden. Das Urteil des BVerwG lässt dies nicht mehr zu.Vor diesem Hintergrund wird auf die bestehenden Versorgungsrisiken aufmerksam gemacht und darum gebeten, die Auswirkungen des Urteils auf die Versorgungspraxis zeitnah zu prüfen und in geeigneter Weise durch Anpassung des AMG und ggf. weiterer Gesetze zu korrigieren, so dass künftig die Belieferung von Praxis- und Sprechstundenbedarfsverschrei-bungen wieder rechtssicher möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
10.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Definition personenbezogener Daten in der DSGVO
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Definition personenbezogener Daten einzuschränken mit der Folge, dass Patientendaten in der Hand eines Verantwortlichen, der keine Möglichkeit hat, diese Daten bestimmten Personen zuzuordnen, nicht als personenbezogene Daten gelten; dies soll auch dann gelten, wenn diese Person ein Intermediär ist, der die Daten einer weiteren Person mit Zuordnungswissen weitergibt. Diese Änderung lehnt die BÄK ab.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 - (Digital-Omnibus-Verordnung)
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusätzlich zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung 2014/536, welche die BÄK bereits kommentiert hat, schlagen die Berichterstatter im Europäischen Parlament für multinationale klinische Prüfungen eine Zentralisierung der Bewertung von Teil I des Antrags, sowie die Einrichtung eines Clinical Trials Expert Committee vor. Diese weitergehenden Änderungen werden von der Bundesärztekammer abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU hinsichtlich des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Mikroorganismen und der Aufbereitung von Organen
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BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.09.2026
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- rechtl., techn. und organisator. Rahmenbedingungen der digitalen Gesundheitsinfrastruktur und der TI - Gesetzl. und regulator. Vorgaben zu TI-Anwendungen und digitalen Gesundheitsdiensten - sichere, stabile und nutzerorientierte Ausgestaltung digitaler Infrastrukturen im Gesundheitswesen - Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Interoperabilität und Datensicherheit digitaler Anwendungen - ePA, eGK, KIM, sowie weitere Kommunikations- und Identitätsdienste - technische Standards, Sicherheitsanforderungen, digitale Identitäten und Authentifizierungsverfahren - Integration digitaler Anwendungen in die medizinische Versorgung und Versorgungsabläufe
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BÄK sieht Anpassungsbedarf bei Reform der ärztlichen Approbationsordnung
Die BÄK setzt sich weiterhin für die Umsetzung der Reform der Approbationsordnung für Ärzte auf der Grundlage des Masterplans 2020 ein und fordert folgende Nachbesserungen: - Faire Fehlzeitenregelung im Praktischen Jahr (PJ) - Einbindung der Ärztekammern in die Rekrutierung von Lehrpraxen - Mindestabstand zwischen dem Ende des PJ und dem Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung von mindestens vier Wochen - Sicherstellung einer BAföG-äquivalenten Aufwandsentschädigung im PJ - Integration von KI-Lehrinhalten - Verankerung von KI-relevanten Inhalten in den ärztlichen Staatsexamina - Sicherung der Finanzierung internationaler Austauschprogramme für Medizinstudierende Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Qualität der ärztlichen Ausbildung.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung zur Meldung von Verdachtsfällen auf Kindesmissbrauch
Angehörigen von Gesundheitsberufen u.a. soll eine Meldung von Verdachtsfällen für sexuellen Kindesmissbrauch oder Ausbeutung wie bisher möglich sein. Sie sollen jedoch nicht hierzu verpflichtet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung)
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BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, unnötigen Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen, insbesondere in Praxen und Kliniken, zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der verblockten Altersteilzeit als bewährtes Instrument zur sozialverträglichen Gestaltung des industriellen Strukturwandels. Ziel ist die Sicherung tariflicher Gestaltungsspielräume für Unternehmen und Sozialpartner bei der Gestaltung planbarer Möglichkeiten des Generationenwechsels, Wissenstransfers und demografischer Veränderungen.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7402
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Einschränkungen der Altersteilzeit
-
BT-Drs. 21/7402
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Offshore-Windenergie und Offshore-Wasserstoff
Die Salzgitter AG setzt sich für die Weiterentwicklung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein. Ziel ist die Schaffung verlässlicher regulatorischer Rahmenbedingungen für Offshore-Sektorkopplung, Offshore-Wasserstofferzeugung und hybride Anbindungskonzepte, um Investitionssicherheit zu schaffen, die Wasserstoffwirtschaft zu stärken und das Potenzial der Offshore-Windenergie effizient für die industrielle Transformation zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
-
BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Sektorleitlinie zur Stärkung der europäischen Stahlrohrindustrie
Die Salzgitter AG setzt sich für eine Überarbeitung der Sektorleitlinie des Bundes ein, um die Finanzierung und Exportabsicherung strategischer Energieinfrastrukturprojekte zu ermöglichen. Ziel ist die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Stahlrohrindustrie, der Erhalt industrieller Wertschöpfung und Beschäftigung sowie die Unterstützung von Projekten zur Diversifizierung der europäischen Energieversorgung.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Offshore-Windenergie und Offshore-Wasserstoff
Die Salzgitter AG setzt sich für die Weiterentwicklung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein. Ziel ist die Schaffung verlässlicher regulatorischer Rahmenbedingungen für Offshore-Sektorkopplung, Offshore-Wasserstofferzeugung und hybride Anbindungskonzepte, um Investitionssicherheit zu schaffen, die Wasserstoffwirtschaft zu stärken und das Potenzial der Offshore-Windenergie effizient für die industrielle Transformation zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
-
BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Trassenpreise und Stärkung des Schienengüterverkehrs
Die Salzgitter AG und die Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH (VPS) setzen sich für die Weiterentwicklung der regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für Schieneninfrastruktur und Schienengüterverkehr ein. Ziel ist die Reform des Trassenpreissystems, die Sicherstellung wettbewerbsfähiger und planbarer Trassenpreise, die verlässliche Finanzierung von Schieneninfrastruktur und Einzelwagenverkehr sowie die Senkung schienenbezogener Energie- und Infrastrukturkosten zur Stärkung CO2-reduzierter Transporte und der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Trassenpreise und Stärkung des Schienengüterverkehrs
Die Salzgitter AG und die Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH (VPS) setzen sich für die Weiterentwicklung der regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für Schieneninfrastruktur und Schienengüterverkehr ein. Ziel ist die Reform des Trassenpreissystems, die Sicherstellung wettbewerbsfähiger und planbarer Trassenpreise, die verlässliche Finanzierung von Schieneninfrastruktur und Einzelwagenverkehr sowie die Senkung schienenbezogener Energie- und Infrastrukturkosten zur Stärkung CO2-reduzierter Transporte und der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In einer Phase zunehmender geopolitischer Unsicherheit und wachsender internationaler Konkurrenz ist ein verlässlicher, langfristig planbarer klimapolitischer Rahmen eine zentrale Voraussetzung für Investitionen in die Energiewende und die industrielle Transformation in Europa. Für energieintensive Industrien ebenso wie für neue strategische Technologien entscheidet politische Glaubwürdigkeit darüber, ob Investitionen in Europa getätigt werden. Der EU-Emissionshandel ist dabei nicht nur ein klimapolitisches Instrument, sondern ein zentraler Investitions- und Innovationsmotor für die europäische Industrie. Seine Verlässlichkeit und klare Perspektive sind entscheidend, um Kapital für Dekarbonisierung, Elektrifizierung und den Hochlauf sauberer Schlüsseltechnologien zu mobilisieren.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik am Referentenentwurf zum Netzpaket
Der BWE kritisiert die geplanten Regelungsvorhaben im Referentenentwurf zum Netzpaket des Wirtschaftsministeriums. Der Redispatchvorbehalt ist europarechtswidrig und die Einführung einer bundesweiten Wirkleistungsbegrenzung kurzfristig nicht umsetzbar.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG 2027 - Sicherstellung der Finanzierbarkeit von Windenergieprojekten
Der BWE setzt sich für eine investitions- und finanzierungssichere Ausgestaltung des EEG 2027 ein. Gefordert werden insbesondere ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz bei der Wirkleistungsbegrenzung, eine kalkulierbare Ausgestaltung des Redispatchvorbehalts, Anpassungen beim Referenzertragsmodell und bei der Pachtbegrenzung sowie eine bundesweit einheitliche Regelung der kommunalen Beteiligung. Neue Kosten- und Erlösrisiken sollen so begrenzt werden, dass die Finanzierbarkeit von Windenergieprojekten gewährleistet bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle)
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standardisierungsvorschlag eines Störungsverbots aus Sicht des BWE untauglich
Der BWE fordert seit langem die Standardisierung der weiteren "Zugriffsverbote" des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Der vorliegende Vorschlag ist in diesem Kontext als Beginn der Diskussion zur Standardisierung des Störungsverbots sehr zu begrüßen, fachlich und rechtlich jedoch aufgrund zahlreicher Mängel und Unschärfen ungeeignet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Vorschläge zur Standardisierung des Umgangs mit dem artenschutzrechtlichen Störungsverbot Für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bewertung des Referentenentwurfs des UVP-Anpassungsgesetzes
Der BWE begrüßt die Vereinfachung und Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie die Nutzung europarechtlicher Spielräume. Zugleich spricht er sich dafür aus, das bestehende Beschleunigungspotenzial konsequent und vollständig auszuschöpfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BWE kritisiert die unpräzise und ausufernde Flächenkulisse der natürlichen Infrastruktur des Ref-E sowie Unklarheiten zum Umgang mit dem vorgesehenen Malus von 20% auf den Kompensationsbedarf, der zu erheblichen Kostensteigerungen für Windvorhaben führen kann. Der BWE regt insbesondere eine Reduzierung des Malus von 20% auf 15 % an sowie eine konkrete bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage für mast- und turmartige Bauten für den Kompensationsbedarf für das Landschaftsbild.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BWE fordert eine bundeseinheitliche Standardisierung des Fledermausschutzes. Dies umfasst die Genehmigungsvorbereitung und den Verzicht auf Voruntersuchungen im Offenland sowie Maßnahmen während des Baus und Betriebs der WEA. Der BWE fordert die bundeseinheitliche Festlegung einer Signifikanzschwelle (< 2 Tiere pro Jahr pro WEA) sowie für pauschale Abschaltungen als vorsorgliche Schutzmaßnahme die Anpassung der Abschaltparameter.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BWE kritisiert den Gesetzesentwurf als nicht weitgehend genug. Es fehlen Regelungen zur digitalen Übermittlungsform von Umweltdaten sowie die Berücksichtigung von behördlich oder im Auftrag von Behörden erhobenen Daten. Darüber hinaus fordert der BWE die Schaffung einer bundeseinheitlichen und transparenten Umweltdatenbank und mit dem Gesetz die entsprechenden Grundlagen dafür zu schaffen. Im Entwurf der Verordnung ist die Nachreichung von Unterlagen zur Standsicherheit enthalten, welche jedoch noch um weitere Praxisbeispiele ergänzt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf einer Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge und Positionen für eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
Für eine rechtssichere und sachgerechte Umsetzung des Artenschutzes sowie als Anpassung an neue Erkenntnisse macht der BWE Vorschläge für Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere zum § 45b BNatSchG und den dazugehörigen Anlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungsvorschläge zur Anpassung des EEG
Der BWE fordert Anpassungen des EEG und macht konkrete Verbesserungsvorschläge mit Bezug zu Windenergievorhaben u.a. zu CfD, Referenzertragsmodel, Pachtdeckel, NZIA, Beteiligung und Akzeptanz, Flexibilitäten, Ausschreibungsdesign.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle)
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesvorschläge zur Steuerung der Einspeisung statt der Erzeugung
Der BWE fordert, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Redispatch 2.0 auf die Wirkleistungs- und Blindleistungseinspeisung und nicht - wie bisher - auf die Erzeugung abzielen sollten. Aus Sicht des BWE besteht hierfür Anpassungsbedarf bei den §§ 13, 13a und 14 EnWG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (Netzpaket)
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Psychotherapeut*innen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in zu schützen und den vorgesehenen Schutz des psychotherapeutischen Gesprächs nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Psychotherapeut*innen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in zu schützen und den vorgesehenen Schutz des psychotherapeutischen Gesprächs nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG)
Die BPtK wirbt dafür, die Stellung der bzw. des Bundesopferbeauftragten gesetzlich zu verankern und psychotherapeutische Hilfen für Opfer im Gesetzentwurf explizit zu benennen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: