Stellungnahmen/Gutachten
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22.082 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.082)
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Zu Regelungsvorhaben:
TERRE DES FEMMES unterstützt weltweit Frauenrechtsorganisationen. Der internationale Einsatz folgt dem Motto: Menschenrechte sind Frauenrechte – weltweit! Das Recht auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und Diskriminierung ist der Kern und das Ziel der internationalen Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
- Bereitgestellt von: Doctolib GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen und Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Einsetzen für eine praktikable und anbieterneutrale Regulierung bei der Einbindung von Patienten- und Terminplattformen zur Unterstützung der ambulanten Akutversorgung.
- Bereitgestellt von: Doctolib GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV
Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KRITIS-Dachgesetz und KRITIS-Verordnung
Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes und der Kritisverordnung für praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Anforderungen an den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ein. Der Verband unterstützt die Stärkung der Resilienz kritischer Versorgungsstrukturen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Struktur des pharmazeutischen Großhandels. Hierzu gehören insbesondere sachgerechte Schwellenwerte und Erfassungskriterien, klare Anforderungen an kritische Anlagen und Schutzmaßnahmen, praktikable Vorgaben für Risikoanalysen, Prüf- und Meldepflichten sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen durch die Anerkennung bestehender Standards und Nachweise.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Situation des vollversorgenden Pharmagroßhandels
Der PHAGRO setzt sich für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels ein. Ziel ist es, die wirtschaftliche Grundlage des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags zu stärken und die flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern. Hierzu gehören insbesondere eine auskömmliche Vergütung der Großhandelsleistungen sowie die Berücksichtigung gestiegener Personal-, Energie-, Finanzierungs- und Regulierungskosten.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Situation des vollversorgenden Pharmagroßhandels
Der PHAGRO setzt sich für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels ein. Ziel ist es, die wirtschaftliche Grundlage des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags zu stärken und die flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern. Hierzu gehören insbesondere eine auskömmliche Vergütung der Großhandelsleistungen sowie die Berücksichtigung gestiegener Personal-, Energie-, Finanzierungs- und Regulierungskosten.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO setzt sich für eine rechtssichere Regelung des Umgangs mit verfallenen Paxlovid®-Bundesbeständen im pharmazeutischen Großhandel ein. Ziel ist eine klare Zuordnung der Verantwortung des Bundes für zentral beschaffte Arzneimittelbestände sowie verbindliche Vorgaben für deren Lagerung, Rückführung oder Entsorgung. Darüber hinaus fordert der PHAGRO eine angemessene Kompensation der durch Lagerung, Bestandsverwaltung und Handling entstandenen Aufwendungen sowie klare Regelungen für den Umgang mit staatlich beschafften Arzneimittelbeständen in zukünftigen Krisensituationen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung im Gesundheitswesen und der Arzneimittelversorgung
Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung für eine Ausgestaltung der Cybersicherheits- und Marktüberwachungsvorgaben ein, die die besonderen Anforderungen des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels und der Arzneimittelversorgung berücksichtigt. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und unverhältnismäßige Auswirkungen auf kritische Lieferketten zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Gesetzgebungsvorhaben Critical Medicines Act bzw. Umsetzung durch das BMG
Beim Critical Medicines Act handelt es sich um einen Regelungsvorschlag auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der Europäischen Union. In diesem Kontext wurden Fragen der Einbindung des pharmazeutischen Großhandels in die Versorgungskette kritischer Arzneimittel aufgegriffen. Im Fokus standen Versorgungspflichten, Bevorratungsanforderungen sowie die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen bei der nationalen Umsetzung. Die Bedeutung des vollversorgenden Großhandels für eine stabile Arzneimittelversorgung wurde hervorgehoben.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV
Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV
Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
Mit der Strukturreform soll die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch bei knappen Ressourcen einerseits sichergestellt und andererseits der Zusammenführung der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe und Inklusion in die Praxis adäquat umgesetzt werden. Es soll die Verwaltung vereinfacht und die Komplexität an Schnittstellen reduziert werden. Das SGB VIII richtet sich künftig an alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, die Unterstützung benötigen. Zu den Entwürfen haben wir Stellung bezogen, schriftlich und bei einer Anhörung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verursachergerechte Ausgestaltung von Einspeiseengelten im Rahmen der AgNes-Reform
MIBRAG setzt sich im Rahmen der AgNes-Reform der BNetzA für eine verhältnismäßige und verursachergerechte Beteiligung von Einspeisern an den Netzentgelten ein und lehnt nachträgliche Belastungen für Bestandsanlagen ab.
- Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung PNOG
Ein stabiles System „ambulant vor stationär“ kann gerade im ländlichen Raum nur gelingen, wenn die hauswirtschaftliche Grundversorgung und die Alltagsbegleitung als dritte tragende Säule der häuslichen Pflege rechtlich anerkannt und finanziell abgesichert werden. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium eindringlich auf, den vorliegenden Entwurf im Sinne einer zukunftsfesten und lebensnahen Pflegeversorgung nachzubessern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Maschinenringe e.V. (BMR) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung gegen eine mögliche Erhöhung der Steuer auf Spirituosen
Interessenvertretung bezüglich einer Erhöhung der Steuer auf Spirituosen, wie im Katalog zur Stabilisierung der GKV sowie den Eckwerten des BMF vorgeschlagen. Ziel ist es, auf die fehlende gesundheitspolitische Zielgenauigkeit und systematische Kohärenz einer solchen Maßnahme hinzuweisen. Statt einer pauschalen Mehrbelastung unterstützt die Cocktail.Kultur.Gesellschaft. zielgerichtete Maßnahmen zur Prävention missbräuchlichen Alkoholkonsums, insbesondere durch konsequenten Jugendschutz, Aufklärung und verantwortungsvolle Vermarktung. Dabei sollen verantwortungsvoller Konsum volljähriger Verbraucher*innen, wirtschaftliche Belange betroffener Unternehmen, wie z. B. der getränkegeprägten Gastronomie, sowie die Bedeutung kultureller und gesellschaftlicher Orte angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Cocktail.Kultur.Gesellschaft. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
24.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und zur Neufassung der Eisenbahnverordnung (EVO)
Die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union (EU) als Staatengemeinschaft haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, gleichwertige und chancengleiche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Dies gilt auch für Artikel 20 der UN-BRK - dem Recht auf persönliche und selbstbestimmte Mobilität. Dazu braucht es eine vollumfängliche Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen, die mit der UN-BRK verbrieft sind. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das hier vorliegende AEG und EVO müssen diesem mangelnden Zustand der Barrierefreiheit durch Angemessene Vorkehrungen (§ 7 Abs. 2 BGG) gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. - ISL am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 268/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
-
BR-Drs. 268/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Nachverhandlung und Änderung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit Blick auf die Finanzierung der Krankenhäuser. Hierzu sollen insbesondere die vorgesehenen Kürzungen und Begrenzungen der Krankenhausbudgets überarbeitet, der Rechnungszuschlag verlängert, das Pflegebudget gesichert, die vollständige Tarifrefinanzierung gewährleistet, der Fixkostendegressionsabschlag abgeschafft, bürokratische Personalvorgaben angepasst sowie die Rahmenbedingungen der Krankenhausreform und der Investitionsfinanzierung entsprechend nachgebessert werden.
- Bereitgestellt von: Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz - Pflegekompetenzgesetz - PKG
Ziel ist die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen im Bereich Pflege durch das Pflegekompetenzgesetz (PKG), insbesondere im SGB V und SGB XI. Im Fokus stehen die Erweiterung von Kompetenzen für Pflegefachpersonen, Anpassungen bei Leistungsansprüchen und Pflegeberatung sowie Regelungen zur Begutachtung, Versorgung und Finanzierung von Pflegeleistungen. Zudem werden Klarstellungen zur Leistungserbringung, zur Rolle weiterer Berufsgruppen sowie zur Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen und Ansprüchen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Ziel ist die Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), insbesondere der versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen. Die Interessenvertretung zielt auf Klarstellungen zur Anwendung der ICF, zur Sicherstellung unveränderter GdB-Bewertungsmaßstäbe sowie zur Ausgestaltung der Begutachtungsverfahren. Darüber hinaus werden Regelungen zur Berücksichtigung von Befunden im Feststellungsverfahren, zur Heilungsbewährung sowie zur Transparenz der Verordnungsgrundlagen adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
-
BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV)
Ziel ist die Konkretisierung des § 186 GVG durch eine Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV), um barrierefreie Kommunikation und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Im Fokus stehen Regelungen zum Anspruch auf Kommunikationshilfen, deren Ausgestaltung und Bereitstellung sowie zum Verfahren, einschließlich Wahlrechten der Betroffenen, Hinweispflichten und Vergütung. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zur Vermeidung von Zugangshürden und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
Ziel ist die Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes - SGB VIII. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere im Bereich Bildung, Teilhabe und Übergänge ins Erwachsenenalter. Thematisiert werden u. a. die Balance zwischen infrastrukturellen und individuellen Leistungen, der Zugang zur Eingliederungshilfe, der Behinderungsbegriff sowie Fragen der Kostenbeteiligung, Bedarfsermittlung und Leistungsplanung. Zudem werden Regelungen zu Mobilität, Frühförderung und zur rechtlichen Absicherung von Teilhaberechten adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Flexibilisierung des Losgrundsatzes, um Gesamtvergaben besser zu ermöglichen und damit den Einsatz serieller und modularer Bauweisen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Erleichterungen im Baugesetzbuch (z.B. § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3a BauGB), Aufhebung von Einschränkungen für das Ein- und Zweifamilienhaus in § 246e BauGB.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationaler Gebäuderenovierungsplan
Der BDF setzt sich für eine rechtssichere Umsetzung der EPBD ein. Dazu gehört ein klar differenzierter Fahrplan mit nachvollziehbaren Zwischenzielen und die bessere Berücksichtigung der Möglichkeiten der seriellen Sanierung und der frühzeitigen Konzipierung von geeigneten Förderanreizen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Nationaler Gebäuderenovierungsplan
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Realisierung der Digital-Ziele im Koalitionsvertrag
Regelungsvorhaben ist die Umsetzung der Digitalziele des Koalitionsvertrags 2025–2028, insbesondere die Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine zentrale Steuerung digitalpolitischer Maßnahmen durch eine Digitale Zukunftsagentur sowie die Beschleunigung von Digitalisierungs-, Daten-, Infrastruktur-, Cybersecurity- und Kompetenzmaßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen.
- Bereitgestellt von: Dan Bauer am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzentwurfs
§71 und §87d Sicherung der flächendeckenden, qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch entsprechende Berücksichtigung der Vergütungen Rücknahme der individuellen Zusatzbelastungen der Patient*innen durch Zuzahlungen, fehlende Kostenübernahmen für Mobilität, Nicht-Erstattung von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rückführung des kartellrechtlichen Sonderregimes im Kraftstoffbereich
Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision Ambient Air Quality Directive (AAQD) / Luftqualitätsrichtlinie
Am 20.02.2024 haben sich Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen zur Revision der Luftqualitätsrichtlinie (Ambient Air Quality Directive - AAQD) auf neue Luftqualitätsgrenzwerte ab 2030 geeinigt. So sollen beispielsweise die Jahresgrenzwerte für die PM2,5 und NO2 von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ bzw. von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nationale Umsetzung zu verschärften Anforderungen an die Emissionen von Industrieanlagen führen wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen für den Hochlauf der CO2-Wirtschaft in Deutschland
Nach Schaffung des Rechtsrahmens für CO2-Leitungstransport und -Speicherung sind nun weitere Maßnahmen notwendig, um den Aus- und Aufbau einer CO2-Wirtschaft, d.h. Abscheidung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2, in Deutschland zu bewerkstelligen. Raffinerien, als Verarbeiter von Kohlenwasserstoffen, sind davon betroffen. Für Raffinerien muss die Abscheidung und Speicherung von CO2 unbedingt möglich sein. Auch die Nutzung ist wichtig, als künftige Kohlenstoffquelle. Dafür müssen Raffinerien bei entsprechenden Förderinstrumenten berücksichtigt werden. Zudem muss eine multimodale Infrastruktur (inkl. Transport per Schiff und Bahn sowie Umschlaginfrastrukturen in den Häfen) aufgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Kraftstoffbesteuerung im Rahmen des 2. EnergiesteuersenkungsG
en2x fordert im Zusammenhang mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz eine grundlegende nationale Reform der Kraftstoffbesteuerung. Ziel ist eine systematische Ausrichtung der Energiesteuer an Klimazielen, Wettbewerbszielen und Resilienzzielen, insbesondere durch eine Absenkung der Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des EU-Kommissionsvorschlags sowie die Schaffung verlässlicher CO2 Preissignale. Ergänzend wird eine steuerliche Privilegierung neuer Technologien, insbesondere eine Befreiung von Wasserstoff als Kraftstoff, gefordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Opt-in für den Sektor Landwirtschaft im Europäischen Brennstoffemissionshandel
Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz hat der nationale Gesetzgeber von der den EU-Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Europäischen Brennstoffemissionshandel (EU ETS 2) auf den Sektor Agrarwirtschaft auszuweiten. In ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen: „Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“ Der Gesetzgeber sollte am Opt-in für den Sektor Landwirtschaft festhalten und die betroffenen Betriebe in anderer Form von den CO2-Kosten des EU-ETS 2 zu entlasten. Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit der so genannten Agrardieselvergütung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Biomassecodeliste und der Nabisy-Prozesse zur Stärkung von Rechtssicherheit
Die bestehenden Regelungen zur Biomassecodeliste und zum Nabisy‑System sind zu komplex, uneinheitlich und intransparent. Das führt zu Unsicherheiten bei der Zuordnung von Rohstoffen, erschwert die Ausstellung verlässlicher Nachhaltigkeitsnachweise und beeinträchtigt die Anrechnung auf die THG‑Quote. Unternehmen tragen dadurch erhebliche wirtschaftliche Risiken und zusätzlichen Bürokratieaufwand. en2x fordert daher eine grundlegende Vereinfachung und Harmonisierung: klare, einheitliche und EU‑weit abgestimmte Biomassecodes, transparente und zügige Antragsverfahren mit festen Fristen, eine digitale und stets aktuelle Bereitstellung der Daten sowie eine verbesserte Qualität und Nachvollziehbarkeit der Codes. Ziel ist ein praxistaugliches,
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung einer europäischen Wasserstoffallianz
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine koordinierte Wasserstoffallianz auf EU-Ebene zu initiieren und dabei eine führende Rolle zu übernehmen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen. Im Zentrum stehen eine grundlegende Überarbeitung der EU‑Regulatorik für Produktion und Import von Wasserstoff, die Schaffung eines einheitlichen und international anschlussfähigen Zertifizierungssystems sowie ein beschleunigter Ausbau der Infrastruktur. Gleichzeitig sollen Investitionshemmnisse, z.B. durch hohe Kosten, regulatorische Unsicherheiten und fehlende Nachfrage - durch geeignete Instrumente und Entlastungen für Elektrolyseure adressiert werden, um verlässliche Marktbedingungen zu schaffen und die Rolle von Wasserstoff zu stärken.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des CO2-Zertifikatehandels
Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).
- Bereitgestellt von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
-
BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Abgabenordnung und Kassensicherungsverordnung
Anybill setzt sich für eine vorrangig digitale Ausgabe von Kassenbelegen ein, um einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit und Bürokratieabbau zu leisten und Verbraucher:innen, Unternehmen und staatlichen Institutionen die Vorteile der Digitalisierung der Belegausgabesysteme zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Anybill am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung einer Kraftwerksstrategie für Deutschland
Die "Kraftwerksstrategie" soll die Back-Up Versorgung mit Strom durch mit Erdgas und später mit Wasserstoff betriebene Großkraftwerke sicherstellen. Ein schneller Ausbau der Back-Up-Kapazitäten ist wichtig, um den Kohleausstieg abzusichern und Versorgungslücken zu vermeiden. Der B.KWK sieht die Potentiale der KWK für einen schnellen, dezentralen (Erneuerbare sind auch dezentral) und relativ kostengünstigen Ausbau nicht adressiert und ist bestrebt das zu ändern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortführung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) gewährleisten
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) setzt sich für die kurzfristige Fortführung und Anpassung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ein. Gefordert wird die zeitnahe Vorlage eines Vorschlags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Ausschreibungen sowie hilfsweise die Verlängerung der bestehenden Regelungen, um Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit für KWK- und innovative KWK-Anlagen (iKWK) zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherung von Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Unterstützung der Wärmewende, die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung sowie die Stärkung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verbessern
Umsetzung der Wärmewende benötigt entsprechende Rahmenbedingungen mit einem auskömmlichen und stabilen Förderrahmen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) benötigt zusätzliche Mittel, um die ambitionierten Zielsetzungen umzusetzen, die von den Fernwärmeversorgern bis 2030 Rekordinvestitionen in Höhe von ca. 43,5 Mrd. Euro erfordern. Daraus ergibt sich bei Beibehaltung des aktuellen Fördersatzes ein jährlicher Förderbedarf von mindestens 3,4 Mrd. Euro pro Jahr, der über die BEW bereitgestellt werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KWK-Wärme beim Ausbau von Wärmespeichern berücksichtigen
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich von Wärmespeichern auf Wärme aus KWK-Anlagen zu erweitern, die mit erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff, Biogas oder Biomethan betrieben werden. Ziel ist es, die Nutzung und Speicherung klimaneutral erzeugter Wärme technologieoffen auszugestalten, die Effizienz von KWK-Systemen zu erhöhen, bestehende Speicherpotenziale besser zu nutzen und die Versorgungssicherheit im Energiesystem zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1928
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
-
BT-Drs. 21/1928
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung im Energiewirtschaftsrecht (EnWG) verbessern
Begleitung der EnWG-Novelle mit dem Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieversorgung zu verbessern. Gefordert werden Klarstellungen zu Kundenanlagen, die Einbeziehung von KWK in die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die Verlängerung der KWK-Ausschreibungen, Bürokratieabbau für dezentrale Stromliefermodelle sowie technologieoffene und investitionssichere Regelungen für die Energiewende.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung im Energiewirtschaftsrecht (EnWG) verbessern
Begleitung der EnWG-Novelle mit dem Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieversorgung zu verbessern. Gefordert werden Klarstellungen zu Kundenanlagen, die Einbeziehung von KWK in die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die Verlängerung der KWK-Ausschreibungen, Bürokratieabbau für dezentrale Stromliefermodelle sowie technologieoffene und investitionssichere Regelungen für die Energiewende.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung der Vielfalt alternativer Brennstoffe in KWK-Anlagen
KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Brennstoffflexibilität aus, deren Bandbreite ebenfalls unterschiedliche Formen der Biomasse und Biogas umfasst. Im Folgenden spielt auch die Nutzung von Holz zur energetischen Verwertung als Pellets oder anderer Brennstoff eine wichtige Rolle. Der B.KWK setzt sich für die Nutzung der vollen Bandbreite von Holz als nachhaltigen Energieträger ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorteile hocheffizienter KWK-Anlagen im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigen
Hocheffiziente KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl technischer Vorteile aus, die sowohl bei der Versorgungssicherheit als auch die Umstellung auf klimaschonende Brennstoffe eine bedeutende Rolle im Energiesystem spielen. Eine Vielzahl von sogenannten iKWK-Projekten kann diese Vorteile nur technisch weiterentwickeln wenn diese durch Förderung oder steuerliche Eleichterungen und Befreiung sich wirtschaftlich rentiert. Daher ist es eine zentrale Säule KWK innerhalb des Energie- und Stromsteuerrechts so zu berücksichtign, dass auch künftig innovative Projekte mit KWK für die stetige technische Entwicklung vorangetrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortführung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) gewährleisten
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) setzt sich für die kurzfristige Fortführung und Anpassung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ein. Gefordert wird die zeitnahe Vorlage eines Vorschlags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Ausschreibungen sowie hilfsweise die Verlängerung der bestehenden Regelungen, um Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit für KWK- und innovative KWK-Anlagen (iKWK) zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherung von Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Unterstützung der Wärmewende, die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung sowie die Stärkung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierte Nachjustierung der Regelungen zu Telemedizin und Apothekenabgabe im MedCanG
Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierte Nachjustierung der Regelungen zu Telemedizin und Apothekenabgabe im MedCanG
Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung
Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umstellung des Fördermechanismus auf CfD im EEG
Das Ziel des Verbandes liegt in der bestmöglichen Umsetzung von CfD mit möglichst geringen zusätzlichen Risiken für die Anlagenbetreiber. Vor allem "produktionsunabhängige" CfD weisen hierbei extreme Risiken auf.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien
Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung bzw. Anpassung des dynamischen Herstellerabschlags im BStabG
Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung bzw. Anpassung des dynamischen Herstellerabschlags im BStabG
Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geeignete Rahmenbedingungen für Netzinfrastruktur in Deutschland
Es wird darauf hingearbeitet, dass stabile regulatorische Grundlagen für Planung, Genehmigung und Entwicklung von Stromnetzinfrastruktur bestehen und weiterentwickelt werden, sodass ein verlässlicher Ausbau und Betrieb gewährleistet bleibt.
- Bereitgestellt von: uwk consulting GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Die Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen an digitale Dienste, insbesondere im Kontext des Opferschutzes, sollen technisch praktikabel, rechtssicher und grundrechtskonform umsetzbar sein. Hierzu sollen gesetzliche Vorgaben so konkretisiert werden, dass sie die realen Umsetzungsbedingungen digitaler Dienste, bestehende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ermöglichung anonymer Kommunikation angemessen berücksichtigen und in der Anwendung klare, umsetzbare Anforderungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert den Vorschlag der Europäischen Kommission im Digital Omnibus zur DSGVO zur Klarstellung des relativen Personenbezugs, zur materiellen Ausgestaltung der Pseudonymisierung, zur Schaffung einer tragfähigen Rechtsgrundlage für KI-Verarbeitung und zur Vereinheitlichung bestimmter Dokumentations- und Meldepflichten stringent zu verfolgen. Gleichzeitig muss der Anspruch des Digital Omnibus auf Vereinfachung und Entlastung durch die geplanten Regelungen zu Endgerätezugriffen (Art. 88a) und maschinenlesbaren Signalen (Art. 88b) besser eingelöst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Naturpolymere regulatorisch absichern
Naturpolymere regulatorisch absichern indem sie als eigenständige Materialkategorie mit angepassten Verwertungsanforderungen anerkannt werden (PPWR)
- Bereitgestellt von: traceless materials am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Herstellung von Planungssicherheit für Investitionen in den Wärmepumpenmarkt durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Angestrebt wird eine verlässliche Fortführung der Förderung im GEG mit einem planbaren, degressiven Ausstiegspfad zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Ziel der Einflussnahme ist die Schaffung technologieneutraler und langfristig kalkulierbarer Rahmenbedingungen für Hersteller, Fachhandwerk und Verbraucher zur Unterstützung des Wärmepumpen-Hochlaufs.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Verbraucherschutzes im Stromvertrieb und Aktivierung des Wettbewerbs für Bestandskunden
Ziel ist die Beseitigung von Informationsdefiziten bei Preisgestaltungen und Vertragsverlängerungen, die derzeit das aktive Wechselverhalten von Verbrauchern hemmen und Bestandskunden systematisch benachteiligen. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung regelmäßiger, transparenter Tarif- und Wechselinformationen für Endverbraucher sowie flankierender Berichtspflichten für Lieferanten gegenüber der Bundesnetzagentur, um intransparente Preisanpassungsstrategien effektiv zu unterbinden.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Verbraucherschutzes im Stromvertrieb und Aktivierung des Wettbewerbs für Bestandskunden
Ziel ist die Beseitigung von Informationsdefiziten bei Preisgestaltungen und Vertragsverlängerungen, die derzeit das aktive Wechselverhalten von Verbrauchern hemmen und Bestandskunden systematisch benachteiligen. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung regelmäßiger, transparenter Tarif- und Wechselinformationen für Endverbraucher sowie flankierender Berichtspflichten für Lieferanten gegenüber der Bundesnetzagentur, um intransparente Preisanpassungsstrategien effektiv zu unterbinden.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die europarechtskonforme, technologieoffene und wirtschaftliche Ausgestaltung des StromVKG und die Vermeidung übermäßiger finanzieller Belastungen von Stromverbrauchern. Angestrebt wird die vollständige Gleichberechtigung von Lastflexibilitäten, Speichern und Kleinanlagenpools in den Ausschreibungsverfahren sowie die Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Alternativen wie einer Absicherungspflicht. Zur Vermeidung von Investitionshemmnissen wird zudem ein konsequenter Bürokratieabbau durch vereinfachte Zulassungsprozesse und eine deutliche Reduzierung der marktblockierenden Bürgschaftspflichten für Auktionsteilnehmer gefordert.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Trassenpreissystems im Eisenbahnverkehr (Schienen-Maut)
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Berechnung der Trassenpreise im Schienengüter- und Eisenbahnpersonenverkehr neu justiert wird. Hintergrund ist, dass die Trassenpreise für Eisenbahnverkehrsunternehmen eine erhebliche Kostenbelastung darstellen. So können die Trassenkosten im Schienengüterverkehr je nach Kunde und Destination einen Anteil von bis zu 20 Prozent an den Frachtpreisen ausmachen. Die Systematik bedarf somit dringend einer Anpassung. Oberstes Ziel muss es dabei sein, dass sowohl die Güterbahnen als auch die Eisenbahnen im Personenverkehr wettbewerbsfähig bleiben können.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern (Redispatch 2.0, Redispatch 3.0); Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: