Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
60 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BioSt-NachV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (60)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung betreibt gegenwärtig ein Verordnungsverfahren zum Erlass einer Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Die Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen, wobei die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 29.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) Der Referentenentwurf..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wurde am 18.08.2025..., ...EfB-Zertifizierung im Rahmen der BioSt-NachV aus. Die EfB-Zertifizierung..., ...Parallelzertifizierung nach BioSt-NachV würde lediglich unnötige..., ...Zertifizierungssystem im Rah-men der BioSt-NachV anzuerkennen. Berlin...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) im Jahr 2021 und ..., ... die Anwendung der BioSt-NachV (2 MW Feuerungswärmeleistung..., ...unmissverständlich in der BioSt-NachV deutlich zu machen,..., ...aber den Regelungen der BioSt-NachV und könnte im Wege..., ... soweit sich aus der BioSt-NachV etwas anderes ergibt..., ...: nach der geltenden BioSt-NachV entfällt für den Zeitraum..., ...nach § 19 Abs. 2 S. 1 BioSt-NachV auch auf unrichtige...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Die vorliegende Novelle sollte genutzt werden, um den durch das EU-Recht verursachten Mehraufwand durch Entbürokratisierung an anderer Stelle abzufedern. Wegen der Angleichung und somit Ausweitung der Geltungsbereiche beider Verordnungen auf feste, flüssige und gasförmige Bio(masse)brenn- und -kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV zusammengeführt werden. Die BioSt-NachV setzt die Regelungen der EE-RL III zur Zertifizierung fester Biomasse-Brennstoffe in Anlagen größer 7,5 MW 1:1 in nationales Recht um. Der VKU begrüßt, dass damit die bestehende Regelung fortgeführt und auch für die EEW Förderung Kontinuität geschaffen sowie bestehende Unsicherheiten ausgeräumt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ... Inkraftsetzung der BioSt-NachV ist daher dringend ..., ...kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...allgemeingültig in die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Verordnungen auf die BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...1 und Artikel 2 Die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Nachweispflicht nach BioSt- NachV verweisen und die ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...VKU begrüßt, dass die BioSt-NachV die Regelungen der ..., ...dass die Novelle der BioSt-NachV nun auch ohne weitere..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Bestandsanlagen..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BioSt-NachV neu) Der Wortlaut ..., ...Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV (geltende Fassung) ..., ...zu § 6 Abs. 2 Satz 2 BioSt-NachV neu) Zu Nr. 7 Buchst..., ...zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BioSt-NachV neu) Als Zeitpunkt..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Bioenergie-Nachhaltigkeitsverordnung mit fairen Übergangsfristen.
Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BiomassestromNachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...THG-Regelung nach RED II bzw. BioSt-NachV, was in den meisten..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BioSt-/Biokraft-NachV praxistauglich anpassen, Bürokratie vermeiden, Ausnahmen sichern
Der Fachverband Biogas e.V. fordert, die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV so auszugestalten, dass Doppelregelungen vermieden und Übergangsfristen für neue Anlagen gesichert werden. Die Aufnahme von Heidelandflächen muss nachgebessert werden, da auch naturschutzdienliche Nutzung betroffen wäre. Positiv wird die vorgesehene Ausnahme für Bestandsanlagen bewertet, diese soll auch Flächenkriterien einschließen. Die Unionsdatenbank darf erst mit funktionierender Schnittstelle zu Nabisy eingeführt werden, um Mehrfachbuchungen zu vermeiden. Zudem soll die bisherige Anerkennungspraxis für Zertifizierungsstellen fortgeführt werden, um RED III ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Artikel 1 (Änderung der BioSt-NachV)......................, ...Die Überarbeitung der BioSt-NachV (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung..., ...geplante Novelle der BioSt-NachV soll den Anwendungsbereich..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...gefordert wird. • Die BioSt-NachV erweitert die Anforderungen..., ...Situationsbeschreibung: Die Novelle der BioSt-NachV setzt an vielen Stellen..., ...durch die Änderung der BioSt-NachV in Zukunft zertifizierungspflichtig..., ...der bislang gültigen BioSt-NachV wurde im Entwurf gestrichen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV müssen für eine vollständige..., ...der aktuell gültigen BioSt-NachV aus weiter gelten. ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der..., ...Mehraufwand in Folge der BioSt-NachV. Durch die zusätzliche..., ...entsprechende Anpassung der BioSt-NachV wäre ein wichtiger ..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV festgelegt, dass jedes..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 2. § 4 ..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 3. § 11..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioSt NachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ...werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...oberhalb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsverordnungen müssen an RED III angepasst werden, relevant sind insbesondere die Absenkung von Schwellen sowie die Einführung von THG-Anforderungen im Bestand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...der aktuell gültigen BioSt- NachV aus weiter gelten...., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ...und kann nicht in der BioStNachV erfolgen. Die Definition..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioStNachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Der bvse e.V. fordert verschiedene Anpassung des Referentenentwurfs.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeits- verordnung (BioSt-NachV) und nimmt wie folgt..., ...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ist jedoch der fehlende..., ...Zertifizierungssystem im Rahmen der BioSt-NachV, um einen wirklichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, fordert jedoch eine europarechtskonforme und praxisnahe Umsetzung der RED III. Insbesondere soll die in der BioSt-NachV vorgesehene Bestandsschutzregelung für Bestandsanlagen konsequent in EU-ETS 1, EU-ETS 2 und das TEHG übernommen werden. Die vorgesehene starre 70-%-THG-Minderungsschwelle für Biomethan wird als marktfremd kritisiert; stattdessen sollen zertifizierte Realwerte maßgeblich sein. Zudem wird die vollständige Befreiung nachhaltig erzeugten Biomethans von Emissionshandels- und Berichtspflichten gefordert, da bei Emissionsfaktor Null kein zusätzlicher Klimanutzen entsteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mindest-Treibhausgaseinsparungen sowie der in der BioSt-NachV geplanten Bestandsschutzregelung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV“ in § 6 Absatz 4 der BioSt-NachV vorgesehen. Mit der..., ...Bestandsschutzregelung der novellierten BioSt-NachV in angrenzenden Rechtsbereichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...halb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioStNachV muss deshalb als Voraussetzung..., ...Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...hausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ober-halb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV muss deshalb als Voraussetzung..., ...Geltungsbe-reich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbe-reich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treib-hausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem Verweis..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025
Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeit im Sinne der BioSt-NachV verknüpft werden. Gleichermaßen..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Es ist schlicht..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der BioSt-NachV und der Biokraft-Nach zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der nationalen Vorgaben an die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) geänderten europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung. Dabei sollen u. a. der erweiterte Geltungsbereich für Biomasseanlagen, ergänzte flächenbezogene Anforderungen, verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention, Änderungen im Anerkennungsverfahren für Zertifizierungsstellen sowie die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur ..., ...Gel tungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) ..., ...tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, Seite 5 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ...Gel-tungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Gel-tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ...Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 29.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassebrennstoffe nach BioSt-NachV erst in Anlagen ab ..., ...Feuerungswärmeleistung gilt; Verweis auf BioSt-NachV erfolgt in § 3 Abs...., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ist noch nicht entsprechend..., ...Zügige Novellierung der BioSt-NachV. Die Zuverlässigkeitserklärung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit den Regelungen werden einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Biogasanlagen gesetzt. Andererseits wird für Biogas-Bestandsanlagen und insbesondere für solche, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung verbessert.
- Bereitgestellt von: BALANCE Erneuerbare Energien GmbH am 27.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 MWFWL lt. EEG und BioSt-NachV bereits eine THG-Minderung..., ...nachhaltigen Strom i.S. der BioSt-NachV (Voraussetzung für ..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV fallen und damit in...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 26.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsverordnung zur BioSt-NachV und Biok-raft-NachV..., ...geplante Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anderer Rechtsakte (z. B. BioSt-NachV, RED II/III) einer ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Mit der Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt, welche es zu beseitigen gilt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) als nationale Umsetzung..., ...die Anforderungen gem. BioSt-NachV erfüllen 3.4. Ausnahmen..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV eingehalten werden...., ...Kriterium sein. Mit der BioSt-NachV liegen geeignete Nachweiskriterien...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt, welche es zu beseitigen gilt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) als nationale Umsetzung..., ...die Anforderungen gem. BioSt-NachV erfüllen 3.4. Ausnahmen..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV eingehalten werden...., ...Kriterium sein. Mit der BioSt-NachV liegen geeignete Nachweiskriterien...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung
Beendigung der EEG-Subventionen für Primärholz-Kraftwerke und Verbesserung der Förderbedingungen für flexible Biogasanlagen mit umweltfreundlichen Substraten
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 24.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) angepasst werden und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Mit der Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt, welche es zu beseitigen gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) als nationale Umsetzung..., ...die Anforderungen gem. BioSt-NachV erfüllen 3.4. Ausnahmen..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV eingehalten werden...., ...Kriterium sein. Mit der BioSt-NachV liegen geeignete Nachweiskriterien...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EEW-Förderung
Die Einschränkungen des Biomasse-Einsatzes in der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit sollen abgeschafft und Technologieoffenheit hergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitskriterien gemäß BioSt-NachV dient die Selbsterklärung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Mit der Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt, welche es zu beseitigen gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) als nationale Umsetzung..., ...die Anforderungen gem. BioSt-NachV erfüllen 3.4. Ausnahmen..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV eingehalten werden...., ...Kriterium sein. Mit der BioSt-NachV liegen geeignete Nachweiskriterien...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ergänzung des Referentenentwurfs des BMWK zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz
Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geknüpft. Dort wird..., ...Gemäß § 1 Absatz 2 der BioSt-NachV ist die Verordnung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ergänzung des Referentenentwurfs des BMWK zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz
Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geknüpft. Dort wird..., ...Gemäß § 1 Absatz 2 der BioSt-NachV ist die Verordnung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen
Im Wärmeplanungsgesetz und der BEW sind zu hohe Grenzwerte für den Anteil von Biomasse in Wärmenetzen enthalten, die abgesenkt werden müssen - alternative erneuerbare Technologien müssen Vorrang bekommen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 24.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) angepasst werden und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ergänzung des Referentenentwurfs des BMWK zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz
Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geknüpft. Dort wird..., ...Gemäß § 1 Absatz 2 der BioSt-NachV ist die Verordnung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Vertrauens in den THG-Quoten-Markt
Der THG-Markt muss wieder robuster gemacht werden. Eine Reduktion der Quotenübererfüllung und somit eine Preisstabilisierung ist wesentlich, um die Transformation im Mobilitätssektor, auch im Hinblick auf die Klimaziele, zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... übernommen werden (BioSt- NachV, Biokraft-NachV, 37...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Biomassestrategie (NABIS)
Im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen Biomassestrategie setzt sich der BDE dafür ein, dass die Potenziale organischer Abfälle und Reststoffe stärker in den Fokus der NABIS rücken. Neben einem strengen Vollzug der Getrenntsammlung organischer Abfälle aus den Privathaushalten und haushaltsähnlichen Gewerbebetrieben („Pflicht-Biotonne“) fordert der BDE bessere Rahmenbedingungen u.a. beim Erhalt und Aufbau der Infrastruktur zur Methanisierung von aus Abfällen gewonnenem Biogas und eine zügige Klärung des Endes der Abfalleigenschaft biogener Abfallstoffe.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
24.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... RED III in Form von BioSt-NachV und BioKraft-NachV ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bioenergiepotentiale in Nationaler Kreislaufwirtschaftsstrategie stärker berücksichtigen
Mit dem Enwurf einer Nationalen Kreislaufstrategie legt das BMUV einen begrüßenswerten Schritt hin zu mehr Nachaltigkeit in den Wertschöpfungsketten zurück. Die Bioenergieverbände kritisieren jedoch die veralteten Definitionen diverser Begriffe. Bspw. ist der energetische Verbrauch von Biomasse nichts, dass das verwendete CO2 aus seinem Kreislauf entlässt. Zudem können einige Indikatoren, wie kritische Rohstoffe auf nationaler Ebene konkreter gefasst werden (siehe Phosphor). Der technologische Stand der Biogasanlagen und deren Abscheidepotentiale hinsichtlich CO2 sollten ebenfalls mehr berücksichtigt werden. Im Bereich zur Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen, Betterien und Mobilität wird lediglich von Elektromobilität gesprochen, während erneuerbare Treibstoffe nicht berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nicht. Bezüglich der BioSt-NachV sollte in der NKWS ..., ...dazu weiter oben unter BioSt- NachV. Kurz erwähnt wird...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bioenergiepotentiale in Nationaler Kreislaufwirtschaftsstrategie stärker berücksichtigen
Mit dem Entwurf einer Nationalen Kreislaufstrategie legt das BMUV einen begrüßenswerten Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit in den Wertschöpfungsketten zurück. Die Bioenergieverbände kritisieren jedoch die veralteten Definitionen diverser Begriffe. Bspw. ist der energetische Verbrauch von Biomasse nichts, dass das verwendete CO2 aus seinem Kreislauf entlässt. Zudem können einige Indikatoren, wie kritische Rohstoffe auf nationaler Ebene konkreter gefasst werden (siehe Phosphor). Der technologische Stand der Biogasanlagen und deren Abscheidepotentiale hinsichtlich CO2 sollten ebenfalls mehr berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nicht. Bezüglich der BioSt-NachV sollte in der NKWS ..., ...dazu weiter oben unter BioSt-NachV. Kurz erwähnt wird...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt. Diese Einzelbaumbetrachtung ist auch Grundlage eines Gutachten des IKEM, welcher der DEPV widerspricht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... einer BioW-NachV • BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...die Anforderungen der BioSt-NachV. Die BioSt-NachV ist...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 26.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Biokraft-NachV und BioSt-NachV vom 15.08.25 Die Novellierung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz im Bereich EEW und der Prozesswärme mit Holz
Der DEPV fordert die Gleichbehandlung aller erneuerbarer Energieträger bei der Förderung der Prozesswärmeerzeugung. Der DEPV setzt sich dafür ein, dass die Förderung in der EEW für die Bereitstellung von Prozesswärme auf Basis von Biomasse beibehalten wird und die Fördersätze nicht gesenkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 18.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10338
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Februar 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/10233
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Januar 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/10078
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9925 - Wirtschaftliche Entwicklung der Reifenindustrie in Deutschland
-
BT-Drs. 20/10338
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) als nationale Umsetzung..., ...Kriterium sein. Mit der BioSt-NachV liegen geeignete Nachweiskriterien...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) die Erfüllung der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bioenergiepotentiale in Nationaler Kreislaufwirtschaftsstrategie stärker berücksichtigen
Mit dem Entwurf einer Nationalen Kreislaufstrategie legt das BMUV einen begrüßenswerten Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit in den Wertschöpfungsketten zurück. Die Bioenergieverbände kritisieren jedoch die veralteten Definitionen diverser Begriffe. Bspw. ist der energetische Verbrauch von Biomasse nichts, dass das verwendete CO2 aus seinem Kreislauf entlässt. Zudem können einige Indikatoren, wie kritische Rohstoffe auf nationaler Ebene konkreter gefasst werden (siehe Phosphor). Der technologische Stand der Biogasanlagen und deren Abscheidepotentiale hinsichtlich CO2 sollten ebenfalls mehr berücksichtigt werden. Im Bereich zur Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen, Batterien und Mobilität wird lediglich von Elektromobilität gesprochen, während erneuerbare Treibstoffe nicht berücksichtigt werden
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nicht. Bezüglich der BioSt-NachV sollte in der NKWS ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Energie- und Wasserwirtschaft
Um effiziente Prozesse in der Energie- und Wasserwirtschaft zu gewährleisten, macht der BDEW unterschiedliche Vorschläge für den Abbau bürokratischer Hürden. Diese betreffen unterschiedliche Gesetze des Energierechts. Beispiel: Bürokratieabbau im Strom und Energiesteuerrecht.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2012, RED II, Art. 29 BioSt-NachV, BioKraft-NachV, EEG...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Betrugsprävention stärken, Doppelaufwand vermeiden, praxisnahe Umsetzung der BioKraft-NachV sichern
Die unterzeichnenden Bioenergieverbände begrüßen die Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) zur besseren Betrugsprävention, fordern jedoch Nachbesserungen in zentralen Punkten. Sie sprechen sich für die Beibehaltung der BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen, die Einführung eines staatlichen Registrierungsverfahrens für ausländische Produzenten und eine praxisgerechte Einführung der Unionsdatenbank (UDB) ohne doppelte Dateneingaben aus. Zudem soll die energetische Nutzung von Biomasse aus Heideflächen zur Landschaftspflege erlaubt bleiben. Ziel ist eine wirksame, unbürokratische und rechtssichere Umsetzung der RED III-Vorgaben.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 2, Abs. (11) der BioSt-NachV bereits regelt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsverordnungen müssen an RED III angepasst werden, relevant sind insbesondere die Absenkung von Schwellen sowie die Einführung von THG-Anforderungen im Bestand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...da § 2, Abs. (11) der BioSt-NachV bereits regelt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
37. BImSchV, THG-Quote, RED III
Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach den §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb können auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...da § 2, Abs. (11) der BioSt-NachV bereits regelt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 14.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur Neufassung der BioSt-NachV und der Biokraft-NachV...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biogas und Biomethan zusammenfassen, Zusammen 2,4 GW installierte Leistung pro Jahr aus-schreiben (wachsend) (= ca. 600 MW Bemessungsleistung), Flexibilitätszuschlag steigern:(mit einer Progression für höheren Leistungszubau, für Speicherkraftwerke, die auf weniger als 2.500 Be-triebsstunden/Jahr ausgelegt werden. Höchstgebotsgrenzen für Bestandsanlagen anheben (trotz hoher Gebots-mengen: das ist eine Drucksituation wegen vieler Anlagen, deren EEG-Förderung endet), Südregi-on, Südquote beseitigen: im Norden wird Residuallast gebraucht, endogene Mengensteuerung abschaffen (notfalls auf 5 % absenken), Maisdeckel durch Anreiz ergänzen: + 5 Ct/kWh für die Strommenge, die aus ökologisch wertvollen Substraten erzeugt wird, Förderung maximale Betriebsstundenzahl begrenzen
- Bereitgestellt von: Netzwerk Flexperten - meta-i.d. Ökologische innovation GmbH am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 119/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende stärken" -
BT-Drs. 20/9739
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen
-
BR-Drs. 119/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (22):
- 2G Energy AG
- AB Energy Deutschland GmbH
- Agrarservice Lass GmbH
- APROVIS Energy Systems GmbH
- Baur Folien GmbH
- Biogas Service Tarmstedt GmbH
- Consentis Anlagenbau GmbH
- Danpower GmbH
- Deutsche Biogas Dach-Systeme GmbH
- Energethik Ingenieurgesellschaft mbH
- Heizungsbau van Bebber GmbH Co. KG
- IngenieurNetzwerk Energie eG
- INNIO Jenbacher Deutschland GmbH
- Interconnector GmbH
- KWK-tec GmbH
- MKH Greenergy Cert GmbH
- PlanET Biogastechnik GmbH
- Rasche & Weßler GmbH
- SK Verbundenergie AG
- Trianel GmbH
- VK Energie GmbH
- WEMAG AG
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) indirekt gefordert..., ... Biogas-Standard der BioSt-NachV (70 % Minderung) hinausgeht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 06.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bio-massestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) verpflichtet, die ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Strombesteuerung im Bereich der E-Mobilität modernisieren
Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV muss deshalb als Voraussetzung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Biokraft-NachV bzw. BioSt-NachV anerkannter Zertifizierungsstellen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG schnell reformieren: Flexibilität sichern, Vergütung stärken, Kleinanlagen fördern.
Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfüllt: […]“ § 3 Abs. 1 BioSt-NachV „(1) Für Strom aus...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomassepaket muss Anlagenbestand ohne Kollateralschäden flexibilisieren
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfüllt: […]“ § 3 Abs. 1 BioSt-NachV „(1) Für Strom aus...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Umsetzung der REDIII in den Biomassestrom- und Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO
1:1-Umsetzung der europsrechtlichen Vorgaben der REDIII, keine weitergehenden Kontrollrechte für die Deutsche Akkredierungsstelle
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Frist zur Zertifikatseinreichnung bei Biogasanlagen
Die BioSt-NachV beinhaltet eine Fristsetzung binnen derer Biogasanlagen ein Zertifikat einreichen müssen, damit Anlagen, die mehr als 1 MW produzieren, nachweisen können, dass eingesetztes Substrat aus nachhaltigem Anbau stammt (§§ 3, 4 BioSt-NachV). Ziel ist eine Gesetzesänderung, dass diese zeitliche Frist -konkret ist dies der 30.04.2023 (wenn mangels Verfügbarkeit von Auditoren das Zertifikat nicht eingereicht werden kann) - ausgesetzt bzw. verlängert wird, damit die Gewährung der Zahlungen auf Basis des EEG erfolgen kann, wobei die Fristaussetzung aber nicht nur wegen fehlender Verfügbarkeit, sondern bestenfalls generell erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: