Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (56)
-
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Biomethaneigenschaft des aus dem Erdgasnetz entnommenen und als Biomethan verstromten Gases gemäß EEG muss nur jährlich bilanziert werden; d.h. für die entnommenen Erdgasmengen müssen am Ende des Kalenderjahrs entsprechende Mengen an Biomethan eingespeist worden sein (§ 44b Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EEG 2023). Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hingegen sind quartalsweise nachzuweisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BioSt-NachV i.V.m. DurchführungsVO (EU) 2022/996). Ihre Einhaltung ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (§ 3 Abs. 1 BioSt-NachV). Die unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume führen zu Rechtsunsicherheit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.08.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) im Jahr 2021 und ..., ... die Anwendung der BioSt-NachV (2 MW Feuerungswärmeleistung..., ...unmissverständlich in der BioSt-NachV deutlich zu machen,..., ...aber den Regelungen der BioSt-NachV und könnte im Wege..., ... soweit sich aus der BioSt-NachV etwas anderes ergibt..., ...: nach der geltenden BioSt-NachV entfällt für den Zeitraum..., ...nach § 19 Abs. 2 S. 1 BioSt-NachV auch auf unrichtige...
-
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Für feste Siedlungsabfälle wie z.B. die Inhalte der Biotonne sowie Garten- und Parkabfälle dürften bei ausschließlicher Behandlung in Bioabfall-Kompostierungs- bzw. Vergärungsanlagen die Vorgaben der BioSt-NachV nicht gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung betreibt gegenwärtig ein Verordnungsverfahren zum Erlass einer Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Die Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen, wobei die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Die vorliegende Novelle sollte genutzt werden, um den durch das EU-Recht verursachten Mehraufwand durch Entbürokratisierung an anderer Stelle abzufedern. Wegen der Angleichung und somit Ausweitung der Geltungsbereiche beider Verordnungen auf feste, flüssige und gasförmige Bio(masse)brenn- und -kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV zusammengeführt werden. Die BioSt-NachV setzt die Regelungen der EE-RL III zur Zertifizierung fester Biomasse-Brennstoffe in Anlagen größer 7,5 MW 1:1 in nationales Recht um. Der VKU begrüßt, dass damit die bestehende Regelung fortgeführt und auch für die EEW Förderung Kontinuität geschaffen sowie bestehende Unsicherheiten ausgeräumt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ... Inkraftsetzung der BioSt-NachV ist daher dringend ..., ...kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...allgemeingültig in die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Verordnungen auf die BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...1 und Artikel 2 Die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Nachweispflicht nach BioSt- NachV verweisen und die ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...VKU begrüßt, dass die BioSt-NachV die Regelungen der ..., ...dass die Novelle der BioSt-NachV nun auch ohne weitere..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Bestandsanlagen..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BioSt-NachV neu) Der Wortlaut ..., ...Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV (geltende Fassung) ..., ...zu § 6 Abs. 2 Satz 2 BioSt-NachV neu) Zu Nr. 7 Buchst..., ...zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BioSt-NachV neu) Als Zeitpunkt..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ...
-
- Angegeben von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die BioSt-NachV beinhaltet eine Fristsetzung binnen derer Biogasanlagen ein Zertifikat einreichen müssen, damit Anlagen, die mehr als 1 MW produzieren, nachweisen können, dass eingesetztes Substrat aus nachhaltigem Anbau stammt (§§ 3, 4 BioSt-NachV). Ziel ist eine Gesetzesänderung, dass diese zeitliche Frist -konkret ist dies der 30.04.2023 (wenn mangels Verfügbarkeit von Auditoren das Zertifikat nicht eingereicht werden kann) - ausgesetzt bzw. verlängert wird, damit die Gewährung der Zahlungen auf Basis des EEG erfolgen kann, wobei die Fristaussetzung aber nicht nur wegen fehlender Verfügbarkeit, sondern bestenfalls generell erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Nachhaltige, klimaschutzwirksame und ressourceneffiziente Biomasseerzeugung und -nutzung
Aktiv vom 12.09.2025 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 12.09.2025
- Beschreibung: Biomasse ist eine begrenzte und wertvolle Ressource. Die BioSt-NachV ist gemeinsam mit dem Nachweissystem NABISY ein hochkomplexes und bürokratisches Konstrukt, das in der Praxis kaum wirksam zur ökologischen Nachhaltigkeit der Biomassenutzung beiträgt. Trotz des erheblichen administrativen Aufwands werden problematische Einsatzpfade weiterhin als „nachhaltig“ anerkannt und gefördert. Der Referentenentwurf der BioSt-NachV bleibt hinter den Anforderungen der EU zurück und fördert klimaschädliche und ressourcenverschwendende Biomassenutzung. Zweifelhaft in Verkehr gebrachte Rohstoffe bei der Herstellung biogener Kraftstoffe sind ein ungelöstes Problem. Der Referentenentwurf erkennt das Problem des Betrugs im Biokraftstoffsektor zwar an – bleibt jedoch in seinen Konsequenzen zu zögerlich.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BiomassestromNachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...THG-Regelung nach RED II bzw. BioSt-NachV, was in den meisten..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
-
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. fordert, die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV so auszugestalten, dass Doppelregelungen vermieden und Übergangsfristen für neue Anlagen gesichert werden. Die Aufnahme von Heidelandflächen muss nachgebessert werden, da auch naturschutzdienliche Nutzung betroffen wäre. Positiv wird die vorgesehene Ausnahme für Bestandsanlagen bewertet, diese soll auch Flächenkriterien einschließen. Die Unionsdatenbank darf erst mit funktionierender Schnittstelle zu Nabisy eingeführt werden, um Mehrfachbuchungen zu vermeiden. Zudem soll die bisherige Anerkennungspraxis für Zertifizierungsstellen fortgeführt werden, um RED III ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Artikel 1 (Änderung der BioSt-NachV)......................, ...Die Überarbeitung der BioSt-NachV (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung..., ...geplante Novelle der BioSt-NachV soll den Anwendungsbereich..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...gefordert wird. • Die BioSt-NachV erweitert die Anforderungen..., ...Situationsbeschreibung: Die Novelle der BioSt-NachV setzt an vielen Stellen..., ...durch die Änderung der BioSt-NachV in Zukunft zertifizierungspflichtig..., ...der bislang gültigen BioSt-NachV wurde im Entwurf gestrichen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV müssen für eine vollständige..., ...der aktuell gültigen BioSt-NachV aus weiter gelten. ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der..., ...Mehraufwand in Folge der BioSt-NachV. Durch die zusätzliche..., ...entsprechende Anpassung der BioSt-NachV wäre ein wichtiger ..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV festgelegt, dass jedes..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 2. § 4 ..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 3. § 11..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen....
-
- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 21.11.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Überarbeitung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV), die aufgrund des Inkrafttretens der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 angegangen werden muss, macht der BDE folgende Änderungsvorschläge: Die zuständigen Verteilnetzbetreiber sollten zu einer Teilnahme am Nabisy-System verpflichtet werden. Dann könnten die Nachhaltigkeitsnachweise vom Konto des Anlagenbetreibers auf das Konto des Verteilnetzbetreibers überwiesen werden, was eine erhebliche Entbürokratisierung darstellen würde. Auch die Änderung oder Löschung von Nachhaltigkeitsnachweisen wäre so vereinfacht. Derzeit muss das jeweilige Verfahren über die BLE geführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung...
-
- Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der nationalen Vorgaben an die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) geänderten europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung. Dabei sollen u. a. der erweiterte Geltungsbereich für Biomasseanlagen, ergänzte flächenbezogene Anforderungen, verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention, Änderungen im Anerkennungsverfahren für Zertifizierungsstellen sowie die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung...
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 02.09.2025
- Beschreibung: Der ADAC spricht sich für die stärkere Nutzung von nachhaltigen Biokraftstoffen im Verkehr aus. Sie stellen einen wichtigen Baustein dar, um beim Klimaschutz in diesem Sektor rasch Fortschritte zu erzielen und zugleich die Mobilität bestmöglich zu erhalten. Der ADAC erachtet die Änderungen der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraft-NachV) in Summe als notwendige Schritte, um die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zukünftig besser zu gewährleisten sowie die Gefahr für Missbrauch durch falsche Zertifizierung einzudämmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 22.08.2025
- Beschreibung: 1:1-Umsetzung der europsrechtlichen Vorgaben der REDIII, keine weitergehenden Kontrollrechte für die Deutsche Akkredierungsstelle
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioSt NachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ...werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ...und kann nicht in der BioStNachV erfolgen. Die Definition..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioStNachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...oberhalb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Nachhaltigkeitsverordnungen müssen an RED III angepasst werden, relevant sind insbesondere die Absenkung von Schwellen sowie die Einführung von THG-Anforderungen im Bestand.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...der aktuell gültigen BioSt- NachV aus weiter gelten...., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der..., ...da § 2, Abs. (11) der BioSt-NachV bereits regelt, dass...
-
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...halb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioStNachV muss deshalb als Voraussetzung..., ...Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...hausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
-
- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der bvse e.V. fordert verschiedene Anpassung des Referentenentwurfs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeits- verordnung (BioSt-NachV) und nimmt wie folgt..., ...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ist jedoch der fehlende..., ...Zertifizierungssystem im Rahmen der BioSt-NachV, um einen wirklichen...
-
- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeit im Sinne der BioSt-NachV verknüpft werden. Gleichermaßen..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Es ist schlicht..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
-
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ...Gel-tungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Gel-tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...