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Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003381
- Ersteintrag: 14.03.2022
- Letzte Änderung: 25.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 21.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wilhelm-Grasmehr-Straße 6 - 852078 AachenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492419977119
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E-Mail-Adressen:
- schneider@vhe.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,12
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Dipl.-Ing. agr. Michael Schneider
- Dr.-Ing. Martin Idelmann
- Dipl.-Ing. agr. Lothar Mehren
- Maike Schrottke M. Sc.
- Mike Karasch-Egelhof
- Nadine Püttmann M.Sc.
- Florian Beimel
- Dipl.-Ing. Bernhard Lins
- Dr. Irmgard Leifert
- Sebastian Winkelheide
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Gesamtzahl der Mitglieder:
68 Mitglieder am 25.04.2024, davon:
- 1 natürliche Person
- 67 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (10):
- Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e.V.
- Förderverein VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS e.V.
- Interessensgemeinschaft Gesunder Boden e.V.
- Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e.V.
- European Compost Network e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V.
- Fachverband Biogas e.V.
- Bundesverband Lohnunternehmen e.V.
- Bundesverband Boden e.V.
- Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau, Landesverband Nordrein-Westfalen e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VHE e.V. (Verband der Humus und Erdenwirtschaft e.V.) repräsentiert bundesweit Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die aus Bioabfällen hochwertige Kompost- und Gärprodukte, Biogas sowie biogene Brennstoffe erzeugen. Die Mitglieder des VHE bilden die gesamte Wertschöpfungskette der Bioabfallwirtschaft ab, von der Erfassung über die Verarbeitung von Bio- und Grünabfällen bis hin zur Vermarkung der erzeugten Kompost- und Gärprodukte in die Marktsegmente Landwirtschaft, Hobbygarten, GaLaBau sowie Erden-industrie. Der VHE informiert seine Mitglieder über aktuelle Themen der Bioabfall- und Kompostwirtschaft und vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Um die Rahmenbedingungen für die Bioabfall und Kompostwirtschaft zu verbessern, führt der VHE einen „interfraktionellen Dialog“ und erstellt Positionspapiere, in denen er Herausforderungen und Potenziale der Branche aufzeigt und gesetzliche Regelungen zur Förderung vorschlägt. Grundlagen der Arbeit des VHE sind die Vernetzung, der kontinuierliche Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Als Interessenverband pflegt der VHE-Kontakte zu (Bundes-)Ministerien, Behörden, Ämtern, Parteien, Verbänden, Wirtschaftsvereinigungen und NGOs sowohl auf europäischer Ebene, in der Bundesrepublik Deutschland und den Bundes-ländern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Ministerien, Abgeordnete sowie an die Bun-desregierung übermittelt.
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Überarbeitung des Bodenschutzrechts
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Beschreibung:
Das deutsche Bodenschutzrecht sollte nicht grundlegend neugestaltet werden, bevor nicht eindeutige Vorgaben über das EU-Recht getroffen wurden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bewertung von Schadstofffrachten
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Beschreibung:
Die Bewertung der Schadwirkung von organischen Düngemitteln mit wesentlichen Anteilen an Bodenbestandteilen (z.B. Kompostprodukte) über Frachtenberechnungen ist nicht fachgerecht und sollte in Regelwerken keine Anwendung finden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einbringen von organischen Materialien in den Unterboden
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Beschreibung:
Das Einbringen von organischen Düngemitteln mit einem hohen Anteil stabiler Kohlenstoffverbindung (z.B. Fertigkomposte) sollte unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden, um Kohlenstoff langfristig im Boden binden und die bodenphysikalischen Bedingungen im Unterboden verbessern zu können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kompost als Zuschlagsstoffe für Deponie-Rekultivierungsschichten
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Beschreibung:
Für die Verwendung von Kompostprodukten als Zugschlagstoffe zur Herstellung von Rekultivierungsschichten sollten Ausnahmen hinsichtlich der TOC-Werte, den Anforderungen an die elektrische Leitfähigkeit sowie den Chlorgehalten gewährt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Förderung von organischer Düngung Bodenhumusgehalten
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Beschreibung:
Zur Förderung eines „guten Bodenzustandes“ sollte die organische Düngung mit in den Standard für eine nachhaltige Bewirtschaftung eingehen. Gesetzliche Regelwerke sollten das Ziel verfolgen, den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt des Bodens zu erhalten oder aufzubauen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Humusdünger als gesonderter Düngemitteltyp
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Beschreibung:
Für eine fachgerechte Stickstoffbilanzierung ist es erforderlich, den Veränderungen des Stickstoffpools durch Veränderungen des Humusgehaltes im Boden zu berücksichtigen. Humusdünger wie Kompost sind nicht nur als Stickstoffdüngemittel zur Ernährung für die Pflanzen zu verstehen, sondern als Dünger zum Aufbau bzw. Stabilisierung der Humusgehalte im Boden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausbringung von Komposten in der Landwirtschaft
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Beschreibung:
Die Ausbringung von Komposten sollten auch auf gefrorenen und schneebedeckten Flächen zulässig sein. Für Komposte, die keine wesentlichen Gehalte an verfügbaren Stickstoff aufweisen, sollten zeitliche Begrenzungen der Aufbringung aufgehoben werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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N-Ausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha
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Beschreibung:
Die Stickstoffausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha sollte für Kompostprodukte nicht gelten. Sofern die N-Aufbringungsobergrenze trotzdem für Kompostprodukte gelten, so sollten die Möglichkeiten ausgebaut werden, die zulässigen Gaben über drei Jahre zu bündeln.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bereitstellung von Komposten am Feldrand
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Beschreibung:
Die Bereitstellung von Komposten am Feldrand sollte unter bestimmten Voraussetzungen über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zulässig sein
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesonderter Abfallschlüssel für die Inhalte der Biotonne
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Beschreibung:
Für die getrennt erfassten Inhalte der Biotonne (Biogut) sollte ein gesonderter Abfallschlüssel z.B. mit der Bezeichnung „20 01 42 Abfälle aus der Biotonne mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 08 fallen“ festgelegt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zulassung von Siebüberläufen u. Gärresten als zugelassene Bioabfälle
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Beschreibung:
Die bei der biologischen Behandlung anfallenden Gärprodukte und Siebüberläufe sollen unter gewissen Vorgaben als zugelassene Bioabfälle nach der Abfallverzeichnisverordnung und dem Anhang 1 der BioAbfV gekennzeichnet werden, so dass eine Weiterverarbeitung auch auf anderen Biologischen Abfallbehandlungen ermöglicht werden kann.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vorrang der stofflichen Verwertung von Garten- und Parkabfällen
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Beschreibung:
Garten- und Parkabfälle sollten vorrangig durch biologische Verfahren verwertet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Freiwillige Gütesicherungssysteme für Stoffe der Kreislaufwirtschaft
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Beschreibung:
Freiwillige Produktzertifizierungssysteme für Hersteller von Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln aus der Kreislaufwirtschaft (z.B. RAL-Gütesicherungen der Bundesgütegütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ) sollten Erleichterungen insbesondere in gesetzlichen Nachweisverfahren gewährt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nachweispflichten für Kompostanwendung außerhalb der Landwirtschaft
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Beschreibung:
Auf abfallrechtliche Nachweise für die Verwertung von Kompostprodukten außerhalb landwirtschaftlicher Anwendungsbereiche sollte bei Vorlage einer entsprechenden Gütesicherung (z.B. RAL-Kompost) verzichtet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anwendungsbeschränkungen von Kompost im Forst
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Beschreibung:
Die Anwendung von Komposten im Forst sollte vergleichbar mit den Anwendungsvorgaben für die Landwirtschaft grundsätzlich ermöglicht werden
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Biologisch abbaubare Werkstoffe
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Beschreibung:
Für die biologische Behandlung sollten nur Materialien pflanzlichen oder tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen, die nicht durch physikalische oder chemische Prozesse wesentlich in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit verändert wurden. Webstoffe, Kleidungsstoffe, Faserbündel und dergleichen sollen auch dann nicht als zulässige Bioabfälle gelten, wenn sie zu 100 % aus natürlichen zellulose- und Lignin haltigen Fasern oder dergleichen hergestellt wurden. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollen auch dann nicht einer biologischen Behandlung zugeführt werden, wenn eine Kompostierbarkeit bescheinigt wurde. Mittelfristig soll auf die Nutzung von BAW-Sammelbeuteln zur Erfassung von Küchen- und Gartenabfälle vollständig verzichtet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausschluss von bestimmten Bioabfällen aus dem Regelungsbereich der BioSt-NachV
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Beschreibung:
Für feste Siedlungsabfälle wie z.B. die Inhalte der Biotonne sowie Garten- und Parkabfälle dürften bei ausschließlicher Behandlung in Bioabfall-Kompostierungs- bzw. Vergärungsanlagen die Vorgaben der BioSt-NachV nicht gelten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Humus und Kompost als Kohlenstoffspeicher
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Beschreibung:
Die mit der bodenbezogenen Anwendung von Kompostprodukten einhergehende Bindung von Kohlenstoff sollte in den entsprechenden Regelwerken Anerkennung finden und durch finanzielle Unterstützung gefördert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
210.001 bis 220.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
- Reterra Service GmbH
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22