Stellungnahmen/Gutachten
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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BioSt-NachV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (60)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung betreibt gegenwärtig ein Verordnungsverfahren zum Erlass einer Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Die Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen, wobei die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 29.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) Der Referentenentwurf..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wurde am 18.08.2025..., ...EfB-Zertifizierung im Rahmen der BioSt-NachV aus. Die EfB-Zertifizierung..., ...Parallelzertifizierung nach BioSt-NachV würde lediglich unnötige..., ...Zertifizierungssystem im Rah-men der BioSt-NachV anzuerkennen. Berlin...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.08.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) im Jahr 2021 und ..., ... die Anwendung der BioSt-NachV (2 MW Feuerungswärmeleistung..., ...unmissverständlich in der BioSt-NachV deutlich zu machen,..., ...aber den Regelungen der BioSt-NachV und könnte im Wege..., ... soweit sich aus der BioSt-NachV etwas anderes ergibt..., ...: nach der geltenden BioSt-NachV entfällt für den Zeitraum..., ...nach § 19 Abs. 2 S. 1 BioSt-NachV auch auf unrichtige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Die vorliegende Novelle sollte genutzt werden, um den durch das EU-Recht verursachten Mehraufwand durch Entbürokratisierung an anderer Stelle abzufedern. Wegen der Angleichung und somit Ausweitung der Geltungsbereiche beider Verordnungen auf feste, flüssige und gasförmige Bio(masse)brenn- und -kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV zusammengeführt werden. Die BioSt-NachV setzt die Regelungen der EE-RL III zur Zertifizierung fester Biomasse-Brennstoffe in Anlagen größer 7,5 MW 1:1 in nationales Recht um. Der VKU begrüßt, dass damit die bestehende Regelung fortgeführt und auch für die EEW Förderung Kontinuität geschaffen sowie bestehende Unsicherheiten ausgeräumt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ... Inkraftsetzung der BioSt-NachV ist daher dringend ..., ...kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...allgemeingültig in die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Verordnungen auf die BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...1 und Artikel 2 Die BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...Nachweispflicht nach BioSt- NachV verweisen und die ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...VKU begrüßt, dass die BioSt-NachV die Regelungen der ..., ...dass die Novelle der BioSt-NachV nun auch ohne weitere..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ..., ...zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV neu) Bestandsanlagen..., ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BioSt-NachV neu) Der Wortlaut ..., ...Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BioSt-NachV (geltende Fassung) ..., ...zu § 6 Abs. 2 Satz 2 BioSt-NachV neu) Zu Nr. 7 Buchst..., ...zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BioSt-NachV neu) Als Zeitpunkt..., ...der V. zur Änd. der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Bioenergie-Nachhaltigkeitsverordnung mit fairen Übergangsfristen.
Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BiomassestromNachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...THG-Regelung nach RED II bzw. BioSt-NachV, was in den meisten..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BioSt-/Biokraft-NachV praxistauglich anpassen, Bürokratie vermeiden, Ausnahmen sichern
Der Fachverband Biogas e.V. fordert, die Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV so auszugestalten, dass Doppelregelungen vermieden und Übergangsfristen für neue Anlagen gesichert werden. Die Aufnahme von Heidelandflächen muss nachgebessert werden, da auch naturschutzdienliche Nutzung betroffen wäre. Positiv wird die vorgesehene Ausnahme für Bestandsanlagen bewertet, diese soll auch Flächenkriterien einschließen. Die Unionsdatenbank darf erst mit funktionierender Schnittstelle zu Nabisy eingeführt werden, um Mehrfachbuchungen zu vermeiden. Zudem soll die bisherige Anerkennungspraxis für Zertifizierungsstellen fortgeführt werden, um RED III ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Artikel 1 (Änderung der BioSt-NachV)......................, ...Die Überarbeitung der BioSt-NachV (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung..., ...geplante Novelle der BioSt-NachV soll den Anwendungsbereich..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...gefordert wird. • Die BioSt-NachV erweitert die Anforderungen..., ...Situationsbeschreibung: Die Novelle der BioSt-NachV setzt an vielen Stellen..., ...durch die Änderung der BioSt-NachV in Zukunft zertifizierungspflichtig..., ...der bislang gültigen BioSt-NachV wurde im Entwurf gestrichen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV müssen für eine vollständige..., ...der aktuell gültigen BioSt-NachV aus weiter gelten. ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der..., ...Mehraufwand in Folge der BioSt-NachV. Durch die zusätzliche..., ...entsprechende Anpassung der BioSt-NachV wäre ein wichtiger ..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV festgelegt, dass jedes..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 2. § 4 ..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen. 3. § 11..., ...der Stellungnahme zur BioSt-NachV verwiesen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioSt NachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ...werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsverordnungen müssen an RED III angepasst werden, relevant sind insbesondere die Absenkung von Schwellen sowie die Einführung von THG-Anforderungen im Bestand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...Abs. 4) des Ref-E. der BioSt-NachV Gebrauch machen können..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ... sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben,..., ...der aktuell gültigen BioSt- NachV aus weiter gelten...., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., .... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV Berlin, 29.08.2025..., ...schaffen. Die in der BioSt-NachV vorgesehene Definition..., ... Folgeänderungen der BioSt-NachV für Fristverlängerungen..., ...von Heideland in die BioSt-NachV als Fläche mit hohem..., ...Referentenentwurfs der BioSt-NachV und die Zielsetzung..., ...allen Stellen in der BioSt-NachV wieder zurückgenommen..., ...Nutzung im Rahmen der BioSt-NachV eingeführt wird. Diese..., ...und kann nicht in der BioStNachV erfolgen. Die Definition..., ..., wie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen, wird..., ...sie im Entwurf der BioSt-NachV vorgeschlagen wird,..., ... wird im Entwurf der BioSt-NachV die Vorgabe getroffen..., ...der aktuell geltenden BioSt-NachV einzuhalten haben..., ...der aktuell gültigen BioStNachV aus weiter gelten. ..., ...des § 6, Abs. 4) der BioSt-NachV gilt die Pflicht zur..., ...oben), sollte in der BioSt-NachV wie in § 9, Abs. 2)..., ... Vorschlag In § 3 BioSt-NachV wird für Anlagen, die..., ... zudem nicht aus der BioSt-NachV begründen, da hier ..., ...vorgesehen ist. In der BioSt-NachV sollte die Vorlage ..., ... werden. Anpassung BioSt-NachV: Wegfall der Vorlage..., ... In der Novelle der BioSt-NachV wird die Nutzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...oberhalb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, fordert jedoch eine europarechtskonforme und praxisnahe Umsetzung der RED III. Insbesondere soll die in der BioSt-NachV vorgesehene Bestandsschutzregelung für Bestandsanlagen konsequent in EU-ETS 1, EU-ETS 2 und das TEHG übernommen werden. Die vorgesehene starre 70-%-THG-Minderungsschwelle für Biomethan wird als marktfremd kritisiert; stattdessen sollen zertifizierte Realwerte maßgeblich sein. Zudem wird die vollständige Befreiung nachhaltig erzeugten Biomethans von Emissionshandels- und Berichtspflichten gefordert, da bei Emissionsfaktor Null kein zusätzlicher Klimanutzen entsteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
30.01.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mindest-Treibhausgaseinsparungen sowie der in der BioSt-NachV geplanten Bestandsschutzregelung..., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV“ in § 6 Absatz 4 der BioSt-NachV vorgesehen. Mit der..., ...Bestandsschutzregelung der novellierten BioSt-NachV in angrenzenden Rechtsbereichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Der bvse e.V. fordert verschiedene Anpassung des Referentenentwurfs.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeits- verordnung (BioSt-NachV) und nimmt wie folgt..., ...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ist jedoch der fehlende..., ...Zertifizierungssystem im Rahmen der BioSt-NachV, um einen wirklichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...halb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioStNachV muss deshalb als Voraussetzung..., ...Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...hausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ober-halb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV muss deshalb als Voraussetzung..., ...Geltungsbe-reich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbe-reich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treib-hausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem Verweis..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025
Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeit im Sinne der BioSt-NachV verknüpft werden. Gleichermaßen..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Es ist schlicht..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der BioSt-NachV und der Biokraft-Nach zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der nationalen Vorgaben an die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) geänderten europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung. Dabei sollen u. a. der erweiterte Geltungsbereich für Biomasseanlagen, ergänzte flächenbezogene Anforderungen, verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention, Änderungen im Anerkennungsverfahren für Zertifizierungsstellen sowie die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur ..., ...Gel tungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) ..., ...tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, Seite 5 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ...Gel-tungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Gel-tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ...Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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12.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomassebrennstoffe nach BioSt-NachV erst in Anlagen ab ..., ...Feuerungswärmeleistung gilt; Verweis auf BioSt-NachV erfolgt in § 3 Abs...., ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ist noch nicht entsprechend..., ...Zügige Novellierung der BioSt-NachV. Die Zuverlässigkeitserklärung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit den Regelungen werden einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Biogasanlagen gesetzt. Andererseits wird für Biogas-Bestandsanlagen und insbesondere für solche, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung verbessert.
- Bereitgestellt von: BALANCE Erneuerbare Energien GmbH am 27.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 MWFWL lt. EEG und BioSt-NachV bereits eine THG-Minderung..., ...nachhaltigen Strom i.S. der BioSt-NachV (Voraussetzung für ..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV fallen und damit in...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorgaben zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen
Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 26.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsverordnung zur BioSt-NachV und Biok-raft-NachV..., ...geplante Novelle der BioSt-NachV und Biokraft-NachV ...
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Zu Regelungsvorhaben: