Regelungsvorhaben
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Angegeben von:
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. (R000863)
am
06.11.2025
Beschreibung:
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.08.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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SG2511060019 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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