Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240214 (PDF - 11 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen

Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.

Bereitgestellt von:
Hauptstadtbüro Bioenergie (R000826) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern