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RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R001917
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 14.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 14.03.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Charlottenstraße 6510117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020614160
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E-Mail-Adressen:
- post@clearingstelle-eeg-kwkg.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2311,83
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (13):
- Veronika Koch LL.M.
- Catalina Krumrey LL.M.
- Dr.-Ing. Natalie Mutlak
- Elena Richter
- Dr. Sebastian Sobotta LL.M.
- Yannic Bleyl LL.M.
- Anne Wolter LL.M.
- Mandy Werle
- Dipl.-Ing.(FH) Holger Loew
- Dr. Susanne Weber
- Anne Loos LL.M
- Anna Seidl-Schulz
- Marianna Roscher
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Clearingstelle EEG|KWKG, der einzige Geschäftsbereich der RELAW GmbH, bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz neutral und unabhängig allen Marktakteuren die Möglichkeit, Antworten auf Anwendungsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu erhalten sowie Streitigkeiten in diesen Bereichen ohne aufwendige (Gerichts-)Verfahren beizulegen. Die hierbei gewonnen Erkenntnisse werden anlassbezogen genutzt zur neutralen Beratung der zuständigen Ministerien und sonstigen Behörden mit Bezug zum Recht der Erneuerbaren Energien, ggf. auch zur Kommunikation mit z.B. Bundestagsabgeordneten und anderen relevanten Stellen.
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Klarstellung zur notwendigen Fachkunde bei Personen, die Erneuerbare-Energien-Anlagen gem. § 10 Abs. 1 EEG 2023 anschließen dürfen.
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Beschreibung:
Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nachflexibilisierung von Biogasanlagen
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Beschreibung:
Es ist unklar, ob die flexible Leistung einer Bestandsanlage, für welche die Flexibilitätsprämie nach EEG 2012/2014/2017 schon vor 2021 in Anspruch genommen wurde, seit 2021 noch erhöht werden kann (sog. Nachflexibilisierung), und ob in diesem Fall das EEG 2021 oder frühere EEG-Fassungen anzuwenden sind (vgl. § 100 Abs. 2 Nr. 12 EEG 2021). Aus Sicht sowohl von Netzbetreiber- als auch von Anlagenbetreiberverbänden besteht für energiewirtschaftlich sinnvolle Nachflexibilisierungen im aktuellen Rechtsrahmen keine hinreichende Rechtssicherheit.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Begrenzung des anzulegenden Werts auf den Durchschnittswert bei Biogas-Bestandsanlagen in der Anschlussausschreibung
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Beschreibung:
Gemäß § 39g Abs. 6 Satz 1 EEG 2023 ist der anzulegende Wert (AW) für Biogasbestandsanlagen unabhängig vom Zuschlagswert auf den durchschnittlichen AW aus den vorangegangenen drei Jahren begrenzt. Satz 2 sieht vor, dass dieser Durchschnitt anhand der „tatsächlich geleisteten“ Zahlungen zu ermitteln ist, um die Berechnung zu vereinfachen. Dies führt jedoch zu inkorrekten Werten, da die tatsächlich geleisteten Zahlungen nicht identisch mit dem anzulegenden Wert sind. Zur Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit sollte der Widerspruch zwischen Satz 1 und Satz 2 aufgelöst werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bilanzierung gemäß EEG und BioSt-NachV
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Beschreibung:
Die Biomethaneigenschaft des aus dem Erdgasnetz entnommenen und als Biomethan verstromten Gases gemäß EEG muss nur jährlich bilanziert werden; d.h. für die entnommenen Erdgasmengen müssen am Ende des Kalenderjahrs entsprechende Mengen an Biomethan eingespeist worden sein (§ 44b Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EEG 2023). Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien hingegen sind quartalsweise nachzuweisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BioSt-NachV i.V.m. DurchführungsVO (EU) 2022/996). Ihre Einhaltung ist Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (§ 3 Abs. 1 BioSt-NachV). Die unterschiedlichen Bilanzierungszeiträume führen zu Rechtsunsicherheit.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vereinheitlichung der Regelung zur Förderung (einschl. Flexibilisierung) von Güllekleinanlagen
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Beschreibung:
Die Förderbedingungen für Güllekleinanlagen unterscheiden sich in allen betroffenen EEG-Fassungen (EEG 2012 bis EEG 2023). Mehrere Regelungen sind unklar (bspw. das Verhältnis der allgemeinen Förderbegrenzung zu den besonderen Voraussetzungen der Güllekleinanlagenförderung; Flexibilitätszuschlag für Güllekleinanlagen aus dem EEG 2014 und EEG 2017). Die Rechtsunsicherheit schafft Investitionshemmnisse.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Deutsche Öffentliche Hand – BundScharnhorststr. 34-37, 10115 BerlinBetrag: 2.690.001 bis 2.700.000 EuroBetrieb der Clearingstelle EEG|KWKG nach § 81 EEG und § 32a KWKG
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23