Regelungsvorhaben
Anpassung der §§ 81 EEG, 32a KWKG zur Anpassung der Kompetenzen der Clearingstelle EEG|KWKG an geänderte Gesetzeslage
Angegeben von:
RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (R001917)
am
12.05.2026
Beschreibung:
Das Energierecht wird fortwährend weiterentwickelt. Dabei werden Regelungen für EE- bzw. KWK-Anlagen zunehmend auch in anderen Gesetzen als dem EEG bzw. KWKG getroffen (EnWG, EnFG u.ä.). Nach §§ 81 EEG, 32a KWKG ist die Clearingstelle EEG|KWKG für diese Regelungen nicht zuständig. Dies bereitet Probleme bei der ornungsgemäßen Aufgabenerfüllung, da die Clearingstelle ggf. nur für bestimmte Aspekte der Meinungsverschiedenheit zuständig ist, für andere Aspekte hingegen keine Stelle Zugang zu außergerichtlicher Streitbeilegung gewährleistet.
Es ist daher die Aufgabenzuweisung für die Clearingstelle so anzupassen, dass eine Bearbeitung „aus einer Hand“ (wieder) möglich wird, da dies die die Marktbedürfnisse besser trifft und aufwändige Mehrfachverfahren bei verschiedenen Stellen vermeidet.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]