Stellungnahmen/Gutachten
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67 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BFSG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (67)
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Bitkom unterstützt nachdrücklich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU- und nationaler Ebene. Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt als auch Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Bitkom setzt sich daher für eine effektive Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist es von großer Bedeutung, dass eine größtmögliche Harmonisierung mit der Richtlinie 2019/882/EU angestrebt wird.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 18.07.2024
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie dessen ausführender..., ... Anwendungsbereich des BFSG Der Anwendungsbereich des BFSG umfasst eine Vielzahl von..., ...Grundlage des § 38 Abs. 1 BFSG. Allerdings ist die Vorschrift..., .... Gilt § 38 Abs. 1 S. 1 BFSG auch für die Dienstleistung..., ...Verträge nach § 38 Abs. 1 S. 2 BFSG angepasst werden oder ist..., ...27.06.2030 von Anforderungen des BFSG befreit sind? III. Interoperabilität..., ...Sind die Anforderungen aus BFSG und BFSV für einen einzelnen..., ...Können die Anforderungen aus BFSG und BFSGV bzgl. „Text in..., ...Definition in § 2 Nr. 8 BFSG, da dort auch eine kontinu-ierliche..., ...Leistungsumfang gilt nach § 16 Abs. 1 BFSG eine Ausnahme, soweit diese..., ...Inkrafttretens der Verordnung zum BFSG am 28. Juni 2025. Daraus..., ...und den Vorschriften des BFSG und wie ist sichergestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Kreditinstitute haben..., ...Vorkehrungen“ erachten wir mit dem BFSG als bereits umgesetzt. ..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG – das auf die EU-Richtlinie..., ...Geräten (= Gütern; gemäß BFSG „Produkten“) und Dienstleistungen..., ...Institute bereits durch das BFSG verpflichtet, ihre Geräte..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG konnte die Bundesfachstelle..., ...bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, konsistent und die Umsetzbarkeit..., ...insbesondere durch Anpassungen des BFSG. Dies auch deshalb, weil..., ...Doppelregulierung in BGG und BFSG würde einer klaren und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Kreditinstitute haben..., ...Vorkehrungen“ erachten wir mit dem BFSG als bereits umgesetzt. ..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG – das auf die EU-Richtlinie..., ...Geräten (= Gütern; gemäß BFSG „Produkten“) und Dienstleistungen..., ...Institute bereits durch das BFSG verpflichtet, ihre Geräte..., ...Rahmen der Um-setzung des BFSG konnte die Bundesfachstelle..., ...bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, konsistent und die Umsetzbarkeit..., ...insbesondere durch Anpassungen des BFSG. Dies auch deshalb, weil..., ...Doppelregulierung in BGG und BFSG würde einer klaren und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Kreditinstitute haben..., ...Vorkehrungen“ erachten wir mit dem BFSG als bereits umgesetzt. ..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG – das auf die EU-Richtlinie..., ...Geräten (= Gütern; gemäß BFSG „Produkten“) und Dienstleistungen..., ...Institute bereits durch das BFSG verpflichtet, ihre Geräte..., ...Rahmen der Um- setzung des BFSG konnte die Bundesfachstelle..., ...bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, konsistent und die Umsetzbarkeit..., ...durch Anpassungen des BFSG. Dies auch deshalb, weil..., ...Doppelregulierung in BGG und BFSG würde einer klaren und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Kreditinstitute haben..., ...Vorkehrungen“ erachten wir mit dem BFSG als bereits umgesetzt. ..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG – das auf die EU-Richtlinie..., ...Geräten (= Gütern; gemäß BFSG „Produkten“) und Dienstleistungen..., ...Institute bereits durch das BFSG verpflichtet, ihre Geräte..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG konnte die Bundesfachstelle..., ...bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, konsistent und die Umsetzbarkeit..., ... durch Anpassungen des BFSG. Dies auch deshalb, weil..., ...Doppelregulierung in BGG und BFSG würde einer klaren und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Kreditinstitute haben..., ...Vorkehrungen“ erachten wir mit dem BFSG als bereits umgesetzt. ..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG – das auf die EU-Richtlinie..., ...Geräten (= Gütern; gemäß BFSG „Produkten“) und Dienstleistungen..., ...Institute bereits durch das BFSG verpflichtet, ihre Geräte..., ...Rahmen der Um-setzung des BFSG konnte die Bundesfachstelle..., ...bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, konsistent und die Umsetzbarkeit..., ...insbesondere durch Anpassungen des BFSG. Dies auch deshalb, weil..., ...Doppelregulierung in BGG und BFSG würde einer klaren und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Kreditinstitute haben..., ...Vorkehrungen“ erachten wir mit dem BFSG als bereits umgesetzt. ..., ...Rahmen der Umsetzung des BFSG – das auf die EU-Richtlinie..., ...Geräten (= Gütern; gemäß BFSG „Produkten“) und Dienstleistungen..., ...Institute bereits durch das BFSG verpflichtet, ihre Geräte..., ...Rahmen der Um-setzung des BFSG konnte die Bundesfachstelle..., ...bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, konsistent und die Umsetzbarkeit..., ...insbesondere durch Anpassungen des BFSG. Dies auch deshalb, weil..., ...Doppelregulierung in BGG und BFSG würde einer klaren und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Ausgestaltung der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass sich das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterhin in erster Linie an die öffentliche Verwaltung und nicht an die Privatwirtschaft richtet, da die maßgeblichen Barrierefreiheitsanforderungen für den privaten Sektor schon über das BFSG geregelt sind.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie das Telemedienrecht..., ...BITV, heute teilweise im BFSG aufgegangen) adressiert..., ... Verhältnis von BGG und BFSG aus Sicht der Privatwirtschaft..., ...bestehenden Vorgaben des BFSG ausgestaltet ist. Dies..., ...Unternehmen, die bereits nach dem BFSG verpflichtet sind und nun..., ...öffentliche Hand und das BFSG die maßgeblichen Barrierefreiheitsanforderungen..., ...bestehenden Anforderungen des BFSG notwendig. Nur so lassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Open Finance im Spezialfondsvertrieb
Wir fordern die Rücknahme, hilfsweise die grundlegende Anpassung des Kommissionsentwurfs zur FiDA-Verordnung. Die aktuellen Vorschläge zur Umsetzung, die eine vereinfachte Weitergabe von Kundendaten über technische Schnittstellen vorsehen, stellen unverhältnismäßige Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten, ohne dass ein angemessener Nutzen für den Kleinanleger erkennbar ist. Darüber hinaus finden die Besonderheiten des Fondsvertriebs im B2B-Bereich im Gesetzesentwurf derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere im Spezialfondsbereich ist die Vorhaltung der gesamten FIDA-relevanten digitalen Infrastruktur überflüssig und somit unnötig bürokratisch.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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15.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheit nach dem BFSG und der BFSGV Finanzprodukte..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG und der BFSGV erfasst. ..., ...diese PRIIPs-KIDs und dem BFSG habe das BFSG wohl Vorrang..., ...warum die Anforderungen des BFSG und der BFSGV nicht auf..., ...Finanzprodukten nach dem BFSG und der BFSGV barrierefrei..., ...man die Anwendbarkeit des BFSG und der BFSGV unterstellt..., ...erneut durch die FAQ zum BFSG - Bankdienstleistungen ..., ...die gemäß § 2 Nummer 24 BFSG als Bank- dienstleistung..., ...nicht den Anforderungen des BFSG und der BFSGV entsprechen..., ...Webseite Die FAQ zum BFSG - Bankdienstleistungen ..., ...die sich § 2 Nummer 24 b) BFSG bezieht, sind Anlageberatungen..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG erfasst ist oder nicht,..., ...Anfrage“ gemäß § 2 Nr. 26 BFSG nicht vorliegen. Die Web..., ...Webseite den Anforderungen des BFSG und der BFSGV unterliege..., ...bereits der Wortlaut von BFSG und BFSGV nicht her. Zwar erläu- tert das BFSG in Anlage 1 das Vorgehen..., ...Ausnahmeregelung in § 1 Absatz 4 BFSG kann nicht als Indiz für die Anwendbarkeit des BFSG auf (Unter-)Webseiten dienen..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG erfasst werden. Denn die..., ...dass Webseiten, die laut BFSG barrierefrei auszugestal...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BGG Novelle und Förderung von Barrierefreiheit: rechtssicher und praktikabel ausgestalten
Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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08.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geschaffen werden. Das BFSG ist noch nicht wirksam ..., ...dem 28. Juni 2025. Das BFSG hebt die Barrierefreiheit..., ...aus. Die Begründung des BFSG veranschlagt den jährlichen..., ...praktischen Auswirkungen des BFSG abzuwarten, und auf eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG)
Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern als auch in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Das Vorhaben der Bundesregierung soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt werden. Mit der Stellungnahme aus der DVfR wird die Intention begrüßt, ist aber enttäuscht, dass die vorgesehenen Regelungen dieses Ziel nicht erreichen, da das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen im Entwurf nicht richtig ausgestaltet ist.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und weitere Gesetze des..., ...Designs und werden durch das BFSG oder bereichsspezifische..., ... unterblieben. Da das BFSG und viele Regelungen der..., ...Zwar enthalten §§ 32, 33 BFSG keine unmittelbaren zivilrechtlichen..., ...folgt, dass das mit dem BFSG in § 12e Abs. 1 BGG eingeführte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung und Anpassung 44b UrhG: Ausnahmeregelung für Text und Data Mining
Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgangen. Im Rahmen des BFSG / der EU-Richtlinie zur..., ... an. Wenn der Kreis der BFSG-Berechtigten unkontrolliert..., ...Autorenrechte fordert daher: BFSG / EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer praxisuntauglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG.
Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
15.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
16.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung angemessener Regelungen im AGG
Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Berücksichtigung der betrieblichen Praxis im Öffentlichen Personenverkehr
Bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung bei der Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit. Beibehaltung der bestehenden Begriffsdefinition der Öffentlichen Stelle des Bundes in § 12 Abs. 2 BGG zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsgleicheit mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 31.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestehenden Verpflichtungen..., ...gehen. Die Umsetzung des BFSG in den letzten zwei Jahren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Sozialverband VdK unterstützt grundsätzlich das Ziel der Qualitätssteigerung und Bündelung von Daten zur Erleichterung nahtloser und intermodaler Mobilität. Auch begrüßt der VdK die geplante kostenfreie Nutzung und Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den NAP und die Erhebung von Auslastungsdaten zu Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen und Abstellflächen für Hilfsmittel. Es ist wichtig, dass die Mobilitätsdaten für alle Endverbraucher zuverlässig und frei verfügbar abrufbar sein werden. Dafür müssen allerdings alle Daten verpflichtend barrierefrei ausgestaltet werden. Leider wird die Barrierefreiheit im Referentenentwurf nicht aufgeführt.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die dazugehörige Verordnung..., .... Die Anforderungen aus BFSG und BFSGV mit dem Vorhaben..., ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Dort ist geregelt, dass..., ...sollten die Vorgaben aus dem BFSG und der entsprechenden ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fehlendes Level Playing Field überwinden, unzureichende Preistransparenz angehen, sofortige Nachrüstungspflicht durch sechsmonatige Übergangsfrist verhindern
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach den Anforderungen des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Position zur EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe zur gemeinsamen Ausrichtung des Europäischen Rates zum Entwurf einer EU-Antidiskriminierungsrichtline Kurzposition der Wirtschaft
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften;
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regelungen zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal "Weltanschauung"; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen; Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufgabe des Regelungsvorhabens der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie zugunsten einer Neukonsultation
Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf neue EU-Regeln zum Antidiskriminierungsrecht
Unangemessene Eingriffe in den Zivilrechtsverkehr vermeiden. Verzicht auf ein neues Diskriminierungsmerkmal "Weltanschauung". Rechtfertigungsmöglichkeiten bei sachlich begründeten Differenzierungen gewährleisten. Anwendungsberich auf Massengeschäfte
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahmeregelung für Medieninhalte in der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU
Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU
Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen; Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform Bundesgleichstellungsgesetz (BGG)
Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote.
- Bereitgestellt von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu nennen. Zu § 7a und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit
Der nun vorgeschlagene § 370c SGB V und dessen Einfluss auf den Zugang der Bevölkerung zur Vergabe von Arztterminen. Die neu vorgeschlagene Regelung würde Onlinetermin-Buchungsportale für Arzttermine stark einschränken und somit dafür sorgen, dass die Terminvergabe für Ärzte an Patienten weiter erschwert werden würde. Online-Terminbuchungsportale sorgen für erheblich Entlastungen im Praxisalltag und ermöglichen somit der Bevölkerung einen deutlich vereinfachten Zugang zu Terminen. Dies gilt für alle Bestandteile der Bevölkerung, weil auch Leute ohne Internetaffinität leichter telefonische Buchungen vornehmen können. Eine Einschränkung dieser Plattformen würde dem Interesse der Bevölkerung zuwiderlaufen.
- Bereitgestellt von: jameda GmbH am 29.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie im Bundesdatenschutzgesetz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mängelhinweise des Mobilitätsdatengesetzes bzgl Menschen mit Behinderung
Wir stellen fest, dass im Referentenentwurf des MDG nur an einer einzigen Stelle die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung genannt werden, indem lediglich zwei Arten von Daten genannt werden (siehe §5). Dies stellt einen gravierenden Mangel dar, da es den Erfahrungen behinderter Menschen für eine gelungene barrierefreie Alltagsmobilität nicht gerecht wird. Der Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist unzureichend, da das MDG weit über die durch das PBefG geregelten Bereiche hinausgeht.
- Bereitgestellt von: Sozialhelden e. V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat das MDG enormes Potenzial...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RefE DA-DG, stärkerer Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weniger Bürokratie; mehr Rechtssicherheit
Der DAV spricht sich gegen weitreichende Befugnisse der Bundesnetzagentur aus. Er plädiert für eine Verschlankung des RefE eingeräumt werden sollten und bemängelt, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch den pauschalen Entfall der aufschiebenden Wirkung gefährdet wird. Aufgrund der vielen Rechtsunsicherheiten, die sich aus dem Data Act ergeben, sollten dessen Regelungen nicht direkt mit Bußgeldandrohungen belegt werden, sondern nur greifen bei Zuwiderhandeln gegen (vollziehbare) Anordnungen der Behörde. Der DAV spricht sich für einen Staatsvertrag für die DSK aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023-2854 (Data Act-Durchführungsgesetz DA-DG)
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) . Bevor das Gesetz ab ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden ab dem 28.06.2025...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Hersteller von Humanarzneimittel diese wie bisher mit einer gedruckten Packungsbeilage versehen müssen und sich künftig nicht nur auf elektronische Produktinformationen beschränken dürfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 04.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bedeutet “barrierefrei...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Der DPR setzt sich für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen ein und hat sich in den beigefügten Anmerkungen dazu positioniert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpflichtung nach § 6 und § 7 BFSG um, Informationen zu ihren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen..., ...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG, verwiesen werden, um Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen..., ...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG, verwiesen werden, um Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen..., ...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG, verwiesen werden, um Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882/EU im BFSG und in der BFSGV vom ..., ...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG, verwiesen werden, um Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen..., ...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG, verwiesen werden, um Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen..., ...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG, verwiesen werden, um Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882/EU im BFSG und in der BFSGV vom sachlichen..., ...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG, verwiesen werden, um Rechtssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechte von Menschen mit Behinderung
Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach dem Inkrafttreten des BFSG, erheblicher Nachholbedarf..., ...Verbandsschlichtungsmöglichkeit nach § 34 BFSG fehl. Dies muss nach Ansicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG). Das Gesetz verpflichtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umgesetzt in §§ 5a und 5b BFSG) an, die Begründung nachzubessern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KI Strategie für das Gesundheitswesen
Damit Deutschland von KI in der Anwendung im Gesundheitswesen profitieren kann, sind gezielte Förderung von KI-Infrastruktur, Cloud-Technologien und Rechtssicherheit notwendig. Datennutzung für KI muss breit ermöglicht werden, mit gezielten Einschränkungen im Einzelfall. Gleichzeitig müssen klare ethische Leitlinien definiert werden. Bestehende Schwierigkeiten bei der Nutzung deutscher Gesundheitsdaten könnten die Patientenversorgung verschlechtern, da KI idealerweise mit lokalen Daten trainiert wird.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen ..., ...zentraler Vorhaben, wie dem BFSG, ist die Modernisierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Als Bitkom setzten wir uns für die flächendeckende Akzeptanz mindestens einer digitalen Zahlungsmethoden als gleichwertige Alternative zu Bargeld im physischen Handel, bei Gewerbetreibenden und bei Behörden ein. Um den Übergang zu digitalen Zahlungsmethoden zu erleichtern, sollten politisch entsprechende Fördermaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen ..., ...zentraler Vorhaben, wie dem BFSG, ist die Modernisierung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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08.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen ..., ...zentraler Vorhaben, wie dem BFSG, ist die Modernisierung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf ortsunabhängige Gesundheitsversorgung
Für eine moderne Gesundheitsversorgung sollten Telemedizin und Telepharmazie als gleichwertige Säulen zur Vor-Ort-Behandlung etabliert werden. Dies steigert die Effizienz im Gesundheitssystem und die Selbstbestimmung der Versicherten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen ..., ...zentraler Vorhaben, wie dem BFSG, ist die Modernisierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit schaffen im Sinne des Design for all
Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit schaffen im Sinne des Design for all
Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: