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46 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BFSG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (46)

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom unterstützt nachdrücklich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU- und nationaler Ebene. Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt als auch Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Bitkom setzt sich daher für eine effektive Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist es von großer Bedeutung, dass eine größtmögliche Harmonisierung mit der Richtlinie 2019/882/EU angestrebt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie dessen ausführender..., ... Anwendungsbereich des BFSG Der Anwendungsbereich des BFSG umfasst eine Vielzahl von..., ...Grundlage des § 38 Abs. 1 BFSG. Allerdings ist die Vorschrift..., .... Gilt § 38 Abs. 1 S. 1 BFSG auch für die Dienstleistung..., ...Verträge nach § 38 Abs. 1 S. 2 BFSG angepasst werden oder ist..., ...27.06.2030 von Anforderungen des BFSG befreit sind? III. Interoperabilität..., ...Sind die Anforderungen aus BFSG und BFSV für einen einzelnen..., ...Können die Anforderungen aus BFSG und BFSGV bzgl. „Text in..., ...Definition in § 2 Nr. 8 BFSG, da dort auch eine kontinu-ierliche..., ...Leistungsumfang gilt nach § 16 Abs. 1 BFSG eine Ausnahme, soweit diese..., ...Inkrafttretens der Verordnung zum BFSG am 28. Juni 2025. Daraus..., ...und den Vorschriften des BFSG und wie ist sichergestellt...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
    • Beschreibung: Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und so miteinander verzahnt werden, dass Barrierefreiheit tatsächlich geschaffen wird. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
    • Beschreibung: Stärkung & Ausweitung der Antidiskriminierung von Anbietern von privaten Dienstleistungen und Produkten von Menschen mit Behinderung. Barrierefreiheit im privaten Sektor. Hier sollte die Versagung von angemessenen Vorkehrungen einen eigenen Diskriminierungstatbesatnd darstellen. Die Antidiskriminierungstelle als Schlichtungstelle soll personell und finaziell gestärkt werden. Begrüßenswert wäre das Einführen von niedrigschwelligen Schlichtungsverfahren. Die Baratung von Antidiskriminierung muss gestärkt werden durch finanzierten Ausbau von qualifizierten Beratungsstellen.Es sollte ein Verbandklagerecht eingefüht werden. Barrierefreieheit muss als Grundpfeiler von Diskriminierungsschutz gestärkt werden.Verzahhnung von AGG, BGG und BFSG.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 03.07.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Rücknahme, hilfsweise die grundlegende Anpassung des Kommissionsentwurfs zur FiDA-Verordnung. Die aktuellen Vorschläge zur Umsetzung, die eine vereinfachte Weitergabe von Kundendaten über technische Schnittstellen vorsehen, stellen unverhältnismäßige Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten, ohne dass ein angemessener Nutzen für den Kleinanleger erkennbar ist. Darüber hinaus finden die Besonderheiten des Fondsvertriebs im B2B-Bereich im Gesetzesentwurf derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere im Spezialfondsbereich ist die Vorhaltung der gesamten FIDA-relevanten digitalen Infrastruktur überflüssig und somit unnötig bürokratisch.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheit nach dem BFSG und der BFSGV Finanzprodukte..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG und der BFSGV erfasst. ..., ...diese PRIIPs-KIDs und dem BFSG habe das BFSG wohl Vorrang..., ...warum die Anforderungen des BFSG und der BFSGV nicht auf..., ...Finanzprodukten nach dem BFSG und der BFSGV barrierefrei..., ...man die Anwendbarkeit des BFSG und der BFSGV unterstellt..., ...erneut durch die FAQ zum BFSG - Bankdienstleistungen ..., ...die gemäß § 2 Nummer 24 BFSG als Bank- dienstleistung..., ...nicht den Anforderungen des BFSG und der BFSGV entsprechen..., ...Webseite Die FAQ zum BFSG - Bankdienstleistungen ..., ...die sich § 2 Nummer 24 b) BFSG bezieht, sind Anlageberatungen..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG erfasst ist oder nicht,..., ...Anfrage“ gemäß § 2 Nr. 26 BFSG nicht vorliegen. Die Web..., ...Webseite den Anforderungen des BFSG und der BFSGV unterliege..., ...bereits der Wortlaut von BFSG und BFSGV nicht her. Zwar erläu- tert das BFSG in Anlage 1 das Vorgehen..., ...Ausnahmeregelung in § 1 Absatz 4 BFSG kann nicht als Indiz für die Anwendbarkeit des BFSG auf (Unter-)Webseiten dienen..., ...vom Anwendungsbereich des BFSG erfasst werden. Denn die..., ...dass Webseiten, die laut BFSG barrierefrei auszugestal...
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 05.05.2025
    • Beschreibung: Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geschaffen werden. Das BFSG ist noch nicht wirksam ..., ...dem 28. Juni 2025. Das BFSG hebt die Barrierefreiheit..., ...aus. Die Begründung des BFSG veranschlagt den jährlichen..., ...praktischen Auswirkungen des BFSG abzuwarten, und auf eine...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Sozialverband VdK unterstützt grundsätzlich das Ziel der Qualitätssteigerung und Bündelung von Daten zur Erleichterung nahtloser und intermodaler Mobilität. Auch begrüßt der VdK die geplante kostenfreie Nutzung und Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den NAP und die Erhebung von Auslastungsdaten zu Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen und Abstellflächen für Hilfsmittel. Es ist wichtig, dass die Mobilitätsdaten für alle Endverbraucher zuverlässig und frei verfügbar abrufbar sein werden. Dafür müssen allerdings alle Daten verpflichtend barrierefrei ausgestaltet werden. Leider wird die Barrierefreiheit im Referentenentwurf nicht aufgeführt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die dazugehörige Verordnung..., .... Die Anforderungen aus BFSG und BFSGV mit dem Vorhaben..., ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Dort ist geregelt, dass..., ...sollten die Vorgaben aus dem BFSG und der entsprechenden ...
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regelungen zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal "Weltanschauung"; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen; Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach den Anforderungen des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Unangemessene Eingriffe in den Zivilrechtsverkehr vermeiden. Verzicht auf ein neues Diskriminierungsmerkmal "Weltanschauung". Rechtfertigungsmöglichkeiten bei sachlich begründeten Differenzierungen gewährleisten. Anwendungsberich auf Massengeschäfte
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Angegeben von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen; Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
    • Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
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