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39 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BFSG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (39)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom unterstützt nachdrücklich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU- und nationaler Ebene. Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt als auch Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Bitkom setzt sich daher für eine effektive Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist es von großer Bedeutung, dass eine größtmögliche Harmonisierung mit der Richtlinie 2019/882/EU angestrebt wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 18.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie dessen ausführender..., ... Anwendungsbereich des BFSG Der Anwendungsbereich des BFSG umfasst eine Vielzahl von..., ...Grundlage des § 38 Abs. 1 BFSG. Allerdings ist die Vorschrift..., .... Gilt § 38 Abs. 1 S. 1 BFSG auch für die Dienstleistung..., ...Verträge nach § 38 Abs. 1 S. 2 BFSG angepasst werden oder ist..., ...27.06.2030 von Anforderungen des BFSG befreit sind? III. Interoperabilität..., ...Sind die Anforderungen aus BFSG und BFSV für einen einzelnen..., ...Können die Anforderungen aus BFSG und BFSGV bzgl. „Text in..., ...Definition in § 2 Nr. 8 BFSG, da dort auch eine kontinu-ierliche..., ...Leistungsumfang gilt nach § 16 Abs. 1 BFSG eine Ausnahme, soweit diese..., ...Inkrafttretens der Verordnung zum BFSG am 28. Juni 2025. Daraus..., ...und den Vorschriften des BFSG und wie ist sichergestellt...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...umgangen. Im Rahmen des BFSG / der EU-Richtlinie zur..., ... an. Wenn der Kreis der BFSG-Berechtigten unkontrolliert..., ...Autorenrechte fordert daher:  BFSG / EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...., ...sollten die Auswirkungen des BFSG vor einer Nachsteuerung..., ...Verbände haben mit §§ 32 f BFSG Verbandsklagerechte erhalten..., ...Schlichtungsverfahren neben § 34 BFSG teilzunehmen, wäre daher...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Sozialverband VdK unterstützt grundsätzlich das Ziel der Qualitätssteigerung und Bündelung von Daten zur Erleichterung nahtloser und intermodaler Mobilität. Auch begrüßt der VdK die geplante kostenfreie Nutzung und Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den NAP und die Erhebung von Auslastungsdaten zu Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen und Abstellflächen für Hilfsmittel. Es ist wichtig, dass die Mobilitätsdaten für alle Endverbraucher zuverlässig und frei verfügbar abrufbar sein werden. Dafür müssen allerdings alle Daten verpflichtend barrierefrei ausgestaltet werden. Leider wird die Barrierefreiheit im Referentenentwurf nicht aufgeführt.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die dazugehörige Verordnung..., .... Die Anforderungen aus BFSG und BFSGV mit dem Vorhaben..., ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Dort ist geregelt, dass..., ...sollten die Vorgaben aus dem BFSG und der entsprechenden ...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.

    • Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. ..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab dem 28. Juni..., ...praktischen Umsetzung des BFSG bereits stark belastet....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der nun vorgeschlagene § 370c SGB V und dessen Einfluss auf den Zugang der Bevölkerung zur Vergabe von Arztterminen. Die neu vorgeschlagene Regelung würde Onlinetermin-Buchungsportale für Arzttermine stark einschränken und somit dafür sorgen, dass die Terminvergabe für Ärzte an Patienten weiter erschwert werden würde. Online-Terminbuchungsportale sorgen für erheblich Entlastungen im Praxisalltag und ermöglichen somit der Bevölkerung einen deutlich vereinfachten Zugang zu Terminen. Dies gilt für alle Bestandteile der Bevölkerung, weil auch Leute ohne Internetaffinität leichter telefonische Buchungen vornehmen können. Eine Einschränkung dieser Plattformen würde dem Interesse der Bevölkerung zuwiderlaufen.

    • Bereitgestellt von: jameda GmbH am 29.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 377/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
      2. BT-Drs. 20/13249 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie im Bundesdatenschutzgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir stellen fest, dass im Referentenentwurf des MDG nur an einer einzigen Stelle die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung genannt werden, indem lediglich zwei Arten von Daten genannt werden (siehe §5). Dies stellt einen gravierenden Mangel dar, da es den Erfahrungen behinderter Menschen für eine gelungene barrierefreie Alltagsmobilität nicht gerecht wird. Der Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist unzureichend, da das MDG weit über die durch das PBefG geregelten Bereiche hinausgeht.

    • Bereitgestellt von: Sozialhelden e. V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 29.05.2024

        • Bundesregierung:

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat das MDG enormes Potenzial...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV spricht sich gegen weitreichende Befugnisse der Bundesnetzagentur aus. Er plädiert für eine Verschlankung des RefE eingeräumt werden sollten und bemängelt, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch den pauschalen Entfall der aufschiebenden Wirkung gefährdet wird. Aufgrund der vielen Rechtsunsicherheiten, die sich aus dem Data Act ergeben, sollten dessen Regelungen nicht direkt mit Bußgeldandrohungen belegt werden, sondern nur greifen bei Zuwiderhandeln gegen (vollziehbare) Anordnungen der Behörde. Der DAV spricht sich für einen Staatsvertrag für die DSK aus.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023-2854 (Data Act-Durchführungsgesetz DA-DG)
    • Adressatenkreis:
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) . Bevor das Gesetz ab ...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden ab dem 28.06.2025...
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