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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (43)
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Zu Regelungsvorhaben:
AWG: Entwurf Gesetz zur Anpassung Straftatbestände (Sanktionsstrafrecht)
Streichung des Regelungsvorschlag § 18 Absatz 6a Ziffer 1 AWG-Neu
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...neue § 18 Abs. 6a Ziffer 1 AWG enthält Tatbestandsmerkmale..., ...durch §18 Abs. 6a Ziff. 1 AWG rechtspolitisch unangemessen..., ...Auch § 18 Abs. 6a Ziff.2 AWG ist rechtspolitisch zweifelhaft..., ... neue Artikel 18 Abs. 6a AWG hat keinen Bezug zur EU-Richtlinie..., ...Einführung von § 18 Abs. 6a AWG wird im Referenten-entwurf..., ...Notwendigkeit für § 18 Abs. 6a AWG erkennen. Hand-lungen zur..., ...Bundesregierung auf, § 18 Abs. 6a AWG aus dem Änderungsgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ... in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs.11 AWG als spezielle Regelung ..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ... in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ... 4. Aufl. (2023), § 18 AWG Rn. 172. 4 ..., ... kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer und kritischer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte und..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches Modell wäre..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Regelungszweck des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
-
Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) aus dem Gesetz zu streichen. Nach § 18 Abs. 11 AWG werden Verstöße gegen außenpolitische..., ...stellt § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG Sanktionsverstöße straffrei..., ...1226 zu § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG? Es stellt sich nun die..., ...verpflichtet ist, § 18 Abs. 11 AWG aus dem deutschen Recht..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist begangen..., ...Wegfall des § 18 Abs. 11 AWG „unberührt“ blieben.8 Mit..., ...Blankett-Ausfüllungs-Norm im AWG herrschend als Verbotsirrtum..., ...Streichung von § 18 Abs. 11 AWG fordert, eigentlich verboten..., ... Kontext von § 34 Abs. 4 AWG a. F., der dem heutigen § 18 Abs. 1 AWG strukturell stark ähnelt..., ...werden kann. 3. § 18 Abs. 11 AWG als spezielle Regelung ..., ...der in § 18 Abs. 11 Nr. 1 AWG genannten Frist automatisch..., ...führt. Wenn § 18 Abs. 11 AWG gestrichen würde, hieße..., ...Straflosigkeit i. S. v. § 18 AWG führt, hängt von der schon..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht) für die Zeit ..., ...wie sie heute § 18 Abs. 11 AWG vorsieht. Insbesondere..., ...Vielmehr betrifft § 18 Abs. 11 AWG den Umgang mit Fällen, ..., .... Würde man § 18 Abs. 11 AWG streichen, Merkmal der..., ...sie heute in § 18 Abs. 11 AWG ist. Für die Effektivität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer und kritischer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte und..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches Modell wäre..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Regelungszweck des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches ..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ... des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ... Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer und kritischer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte und..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches Modell wäre..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025..., ...Regelungszweck des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden..., ...von 9 Stellungnahme zur AWG-Novelle, 29. August 2025...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine übermäßige Ausweitung der Strafbarkeit im Außenwirtschaftsrecht
Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen bei den §§ 18, 19 AWG sowie § 82 AWV für erforderlich..., ...wegen größtenteils Bagatell-AWG-Verstößen. Laut dem ..., ...Investitionsverboten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 g) AWG-E) sowie die in § 18 Abs. 6a AWG-E vorgesehenen konkreten..., ...ist bereits das geltende AWG verfassungsrechtlichen ..., ... in § 18 Abs. 1 Nr. 1 b) AWG-E, auch wenn dieser Begriff..., ...Außenwirtschaftsrecht, 3. Aufl, I § 18 AWG Rn. 21). Auch die Erbringung..., ... in § 18 Abs. 1 Nr. 1 d) AWG-E. Rechtsberatungsleistungen..., ...geht das in § 18 Abs. 1 d) AWG-E statuierte Verbot sogar..., ...Rechtsberatung“ (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 d) AWG-E) pauschal zu kriminalisieren..., ...Strafausschließungsgrund in § 18 Abs. 13 AWG-E umgesetzt; dies greift..., ...vorgesehen waren, nunmehr in § 18 AWG-E aufgenommen und in § ..., ...Vermittlungsverbotes (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 b) AWG-E), vgl. Art. 3 Abs. 1 ..., ...Ressourcen (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AWG-E, vgl. Art. 3 Abs. 1 b..., ...18 Abs. 1 Nr. 3 a) und b) AWG-E normierten Umgehungsverbot..., ...Aufträge, § 18 Abs. 1 Nr. 1 f) AWG-E (vgl. Art. 3 Abs. 1 d..., ...diversen in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AWG-E statuierten Verstößen..., ...die im neuen § 18 Abs. 5a AWG-E vorgesehen sind und ausweislich..., ... 12 und Abs. 13 des § 18 AWG schließlich stößt auf erhebliche..., ... in § 18 Abs. 1 Nr. 1 b) AWG-E nunmehr strafbewehrt ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistauglichkeit und Angemessenheit von Sanktionsregimen und Exportkontroll-Vorgaben gewährleisten
Die Umsetzung umfangreicher Handelsbeschränkungen und Due-Diligence-Pflichten, die teilweise auch Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten in Drittstaaten betreffen, stellen die Unternehmen insb. im Zusammenhang mit komplexen globalen Lieferketten vor immer größere administrative Herausforderungen. Der VDA setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass die restriktiven Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene regelmäßig bezüglich Praxistauglichkeit, Angemessenheit und Effektivität überprüft und ggf. angepasst werden. Der VDA plädiert dabei insbesondere für die Nutzung von zielgenauen und wirksamen Instrumenten, wie z. B. die konkrete Listung von Entitäten, die im Verdacht stehen, Sanktionsumgehungen aktiv zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 20.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und weiterer Rechtsvorschriften..., ...Änderung von § 18 Abs. 1 Nr. 3 AWG (Bestrafung bestimmter ..., ...Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AWG geahndet werden. Ist ..., ...1 Nummer 1 Buchstabe a AWG zu subsumieren sind, danach..., ...Änderung von § 18 Abs. 5a Nr. 2 AWG (Strafbewehrung der Jedermannspflicht..., ...rechtsverbindlich sind. 3. § 18 Abs. 6a AWG neu (Anpassung des Strafmaßes..., ...Änderung des § 18 Abs. 11 AWG (Wegfall der 2-Werktage-Frist..., ...Werktage-Frist in § 18 Abs. 11 AWG wird eine neue Erwartungshaltung..., ...Änderung von § 18 Abs. 11 AWG im Rahmen der nationalen..., ...Werktage-Frist gem. § 18 Abs. 11 AWG stellt die Qualität als..., ...befindet. 5. § 19 Abs. 7 u. 8 AWG (Festsetzung des Höchstmaßes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schonfrist“ in § 18 Abs. 11 AWG sehr kritisch. Wir haben..., ...des aktuellen § 18 Abs. 13 AWG. Zwar gelten EU-Sanktionsverordnungen..., ...Strafbefreiungsregelung gemäß § 18 Abs. 11 AWG Von besonderer und kritischer..., ...die bisher in § 18 Abs. 11 AWG enthaltene Strafbefreiungsregelung..., ...Vorschrift des § 18 Abs. 11 AWG ist ein persönlicher Strafausschließungsgrund..., ...Rechtsfragen treffen. § 18 Abs. 11 AWG kann folglich in Umsetzung..., ...aufhebenden Teils des § 18 Abs. 11 AWG-E mit der umzusetzenden..., ...Strafbefreiungsregelung im AWG beizubehalten. Nur so kann..., ...Ordnungswidrigkeiten gem. § 22 Abs. 4 AWG vorgesehen. Die Selbstanzeigemöglichkeit..., ...abzuschaffenden – § 18 Abs. 13 AWG hinaus. Wir plädieren daher..., ...Umsetzungsfrist gem. § 18 Abs. 11 AWG liegende Sachverhalte und..., ...Streichung des § 18 Abs. 13 AWG. Ein solches Modell wäre..., ...Regelungszweck des neuen § 13 Abs. 7 AWG einzahlen, der den Behörden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 28.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... - Mit der anstehenden AWG-Novelle könnte die bisherige..., ...Anliegen in Bezug auf die AWG-Novelle: Keine Strafbewehrung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Proposals for the evolution of EU sanctions
The EU COM should ensure that the objectives pursued by the EU sanctions can be effectively achieved while remaining manageable for the banks. To this end, we collected principles that should be applied.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... - Mit der anstehenden AWG-Novelle könnte die bisherige..., ...Anliegen in Bezug auf die AWG-Novelle: Keine Strafbewehrung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDLI fordert die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen der dt. RF-Industrie durch klare Genehmigungs- und Haftungsregelungen sowie Erleichterung im Bereich Export von Raumfahrt-Gütern durch Abstimmung des Weltraumgesetz mit dem AWG, AWV und KrWaffKontrG geschaffen werden. Der Umgang mit geistigem Eigentum sollte bei Erfindungen während einer Mission, die Registrierung von Weltraumgegenständen, die Vermeidung und Rückholung von Weltraumschrott und Abbau von Bodenschätzen auf Himmelskörpern thematisiert werden. Außerdem sollte das Verhältnis des Weltraumgesetzes zum Satellitendatensicherheitsgesetz klargestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie im internationalen Vergleich darf keinen Schaden nehmen. Auch das EU Space Law ist in dem Zusammenhang von Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4515
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. November 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
-
BT-Drs. 20/4515
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...das Außenwirtschaftsrecht (AWG, AWV, KrWaffKontrG) aufeinander..., ...von Satellitendaten über AWG und SatDSiG ist erforderlich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
Der Referentenentwurf sieht konkret vor, dass künftig sämtliche Verstöße gegen Investitionsverbote der EU-Sanktionsverordnungen strafbewehrt sein sollen. Nach bislang geltendem Recht sind Investitionsverbote nur teilweise straf- und teils bußgeldbewährt (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, § 82 Abs. 9 Nr. 3 und 5 der Außenwirtschaftsverordnung/AWV). Die Bußgeldbewehrungen in § 82 AWV sollen laut Referentenentwurf ganz gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, § 82 Abs. 9 Nr. 3 und ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verstärkung der Anreize zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen sowie zur Verbesserung der Planungssicherheit für eine Anschlussförderung von Bestandsanlagen: Umstellung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden bzw. Betriebsviertelstunden, Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags auf 100 Euro pro kWh installierter Leistung, Entfall der Förderung bereits bei schwach positiven Preisen, bevorzugte Bezuschlagung von an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossenen Bestandsanlagen bis Ende 2027, dauerhafte Streichung der Südquote, Anhebung der Ausschreibungsmengen, Verkürzung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 5 Jahren auf 2 Jahre und Verlängerung der Anschlussförderung auf 12 Jahre; Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abfallwirt-schaftsgesellschaft des Kreises Warendorf (AWG). Diese wird z. B. in Ennigerloh..., ...Geschäftsstelle im Hause der AWG Katrin Büscher, Geschäftsführender...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für ein regulatorisches Rüstungsbeschleunigungspaket
Für den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) ist ein zentrales Anliegen, die absehbar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich in eine verbesserte Ausrüstung für die Bundeswehr umzusetzen. Dazu gehören auch regulatorische Beschleunigungsmaßnahmen. Uns geht es darum, regulatorische Stellschrauben aufzuzeigen, die zu einer Rüstungsbeschleunigung beitragen können. Die enthaltenen Vorschläge knüpfen an die Nationale Sicherheits-und Verteidigungsindustriestrategie vom 04.12.2024 und die im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 angekündigten Gesetzesvorhaben an.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 27.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsorgegesetze, SÜG, KrWaffKontrG, AWG / AWV), Verwaltungsdigitalisierung..., ...Vorsorgegesetze, SÜG, KrWaffKontrG, AWG / AWV), Verwaltungsdigitalisierung..., ...Genehmigungserfordernisses nach KWKG und nach AWG. Diese Komplementarität..., ...entschädigen. Gemäß § 13 Abs. 1 AWG ist das BAFA für den Erlass..., ...Ausfuhrgenehmigungen, auf Grund des AWG und der nach diesem Gesetz..., ... in anderen Gesetzen, im AWG oder auf Grund einer nach dem AWG erlassenen Rechtsverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für ein regulatorisches Rüstungsbeschleunigungspaket
Für den Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) ist es ein essentielles Anliegen, die absehbar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich in eine verbesserte Ausrüstung für die Bundeswehr umzusetzen. Dazu gehören auch regulatorische Beschleunigungsmaßnahmen. Uns geht es darum, regulatorische Stellschrauben aufzuzeigen, die zu einer Rüstungsbeschleunigung beitragen können. Die enthaltenen Vorschläge knüpfen an die Nationale Sicherheits-und Verteidigungsindustriestrategie vom 04.12.2024 und die im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 angekündigten Gesetzesvorhaben an.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 23.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (18):
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- BLG [alle SG hierzu]
- BImSchG [alle SG hierzu]
- SÜG [alle SG hierzu]
- MinÖlBewV 1988 [alle SG hierzu]
- ProdHaftG [alle SG hierzu]
- LuftVerkSiV [alle SG hierzu]
- SeeVerkSiV [alle SG hierzu]
- WiSiG 1965 [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- BBauG [alle SG hierzu]
- BauNVO [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- BetrSichV 2015 [alle SG hierzu]
- GWB [alle SG hierzu]
- VSVgV [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsorgegesetze, SÜG, KrWaffKontrG, AWG / AWV), Verwaltungsdigitalisierung..., ...Vorsorgegesetze, SÜG, KrWaffKontrG, AWG / AWV), Verwaltungsdigitalisierung..., ...Genehmigungserfordernisses nach KWKG und nach AWG. Diese Komplementarität..., ...entschädigen. Gemäß § 13 Abs. 1 AWG ist das BAFA für den Erlass..., ...Ausfuhrgenehmigungen, auf Grund des AWG und der nach diesem Gesetz..., ...in anderen Gesetzen, im AWG oder auf Grund einer nach dem AWG erlassenen Rechtsverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...mitgezählt) § 18 Abs. 11 AWG regelt derzeit noch eine..., ...solcher Schwellenwert dem AWG bzw. dem deutschen Strafrecht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorher durch § 18 Abs. 11 AWG a.F. klarge-stellt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung von (Elektro-)Handwerksunternehmen
Einheitliche Größenklassen bei Photovoltaikanlagen definieren und konsequent anwenden. Amtliche Statistik fortentwickeln. Sozialversicherungsbeiträge: Umlageverfahren entbürokratisieren bzw. mittelfristig teils abschaffen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ProdGewStatG; § 12 UStatG; § 11 AWG; etc. Politik und Verbände...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorher durch § 18 Abs. 11 AWG a.F. klarge- stellt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorher durch § 18 Abs. 11 AWG a.F. klarge- stellt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorher durch § 18 Abs. 11 AWG a.F. klarge-stellt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorher durch § 18 Abs. 11 AWG a.F. klarge-stellt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorher durch § 18 Abs. 11 AWG a.F. klarge- stellt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorher durch § 18 Abs. 11 AWG a.F. klarge-stellt, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung zielt darauf ab, Anliegen des BREKO und damit der Wettbewerber auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt in den Koalitionsverhandlungen zu platzieren. Dazu gehören Regelungen für eine diskriminierungsfreie und wettbewerbskonforme Abschaltung der Kupfernetze sowie die Etablierung eines dezentralen Infrastrukturatlas.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 11.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlicher Regelungen (AWG, AWV) ist kein valides ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung des Rüstungsexportkontrollgesetzes (REKG)
Die Koalitionspartner – SPD, FDP und B90/Die Grünen haben im Koalitionsvertrag (KV) vereinbart, sich für ein nationales (REKG) einzusetzen. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der BReg abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Prioritäres Ziel des BDSV ist es, ein solches Gesetz zu verhindern, da bereits heute alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung einer restriktiven Exportkontrolle vorliegen. Als verantwortungsvolle Branche begrüßen wir eine konsequente und entsprechend umsichtige deutsche Rüstungsexportkontrollpolitik. Im Kontext europäischer Rüstungskooperation gilt es nun, nicht durch einen nationalen Sonderweg die Harmonisierung von Rüstungsexportkontrolle mit unseren europäischen Partnern zu erschweren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Dualität von KrWaffKontrG und AWG / AWV bei Kriegswaffenexporten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geschäftsstelle im Hause der AWG Westring 10 | 59320 Ennigerloh...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Gemeinsam bilden diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Gemeinsam bilden diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluierung des Waffenrechts
Die SVI in Deutschland ist Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur. Die Unternehmen unterliegen strikten Genehmigungs- und Nebenpflichten aus verschiedenen Rechtsvorschriften. Genehmigungen z.B. nach den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG), denen des Waffengesetzes (WaffG) oder Sprengstoffgesetzes (SprengG) und des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) werden erst bei Nachweis bestimmter Voraussetzungen erteilt. Die Genehmigungspflichten stellen in Verbindung mit den Nebenpflichten und Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden die staatliche Kontrolle sicher, ebenso den Schutz der Sicherheit und öffentliche Ordnung. Ziel der Vorschläge ist eine Entbürokratisierung und Präzisierung der bestehenden Vorschriften zum Vorteil der Unternehmen wie auch der Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 17.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) werden erst bei Nachweis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Gewerbeabfallverordnung, Beurteilung der neuen gesetzlichen Regelungen
Die ASA erhofft sich durch die Abgabe einer Stellungnahme, dass bürokratische Hemnisse/Hürden abgebaut werden und der Vollzug in der Praxis durchgesetzt wird. Mit einem besseren Vollzug in der Praxis wird erhofft, für den Anwender der Verordnung Rechtssicherheit herbeizuführen. Insgesamt sollen die die Recyclingquoten durch eine konkrete Anleitung im Verfahrensablauf verbessern. Im Detail wird auf die Stellungnahme der ASA verwiesen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 05.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
-
BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geschäftsstelle im Hause der AWG Westring 10 | 59320 Ennigerloh...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Zirkuläres Wirtschaften kann ein zentraler Erfolgsfaktor für die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb werden. Die Allianz für Transformation hat vor diesem Hintergrund zuletzt Kreislaufwirtschaft als Thema aufgegriffen. Wirtschaftsprozesse verlaufen heute in Deutschland wie weltweit überwiegend linear. Wir wollen die Innovationskraft in Deutschland nutzen für eine Modernisierung der Wirtschaft, die weitgehend in Kreisläufen Wertschöpfung erzielt und einen deutlich geringeren Einsatz neuer Ressourcen benötigt. Die Bundesregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, Wirtschaftsprozesse zirkulärer und ressourcenschonender zu gestalten. Diesen Prozess soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorantreiben.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
-
BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geschäftsstelle im Hause der AWG Westring 10 | 59320 Ennigerloh...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs ab. Dies gilt auch für dispositiv ausgestaltete Vorschriften. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Privatautonomie der Vertragsparteien stärken und bestehende Beschränkungen des geltenden Rechts für die kautelarjuristische Gestaltungsfreiheit abbauen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind etwa die Abschaffung jedweder AGB-Kontrolle für Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts oder die Abdingbarkeit zwingender vorvertraglicher Haftungsnormen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fusionskontrolle oder der AWG-Freigabe) zu denken, deren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strikte Begrenzung und Kontrolle von Rüstungsexporten
Wir setzen uns ein für ein striktes Rüstungsexportkontrollgesetz, einen kompletten Stopp des Exports von Kleinwaffen, der für Zivilisten tödlichsten Waffenart, und für eine strikte Begrenzung und Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern gemäß festgeschriebener Kriterien (Kinder- und Menschenrechte, u.a.)
- Bereitgestellt von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 13.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Außenwirtschaftsgesetz (AWG), das Exporte nach dem ..., ...Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie die ergänzende Außenwirtschaftsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes (REKG)
Schaffung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes (REKG), dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen, politischen Grundsätze sowie europäischen und internationalen Verpflichtungen betreffend die Rüstungsexportkontrolle in einem einzigen Gesetz zusammenfasst. Ziel ist es vornehmlich, dass die Rüstungsexportgenehmigungen durch einen eindeutigen und verbindlichen Kriterienkatalog geregelt werden. Idealerweise werden die Rüstungsexporte insgesamt dadurch reduziert, weil die Kriterien entsprechend der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland streng sind und eine Abwägung zuungunsten von Menschenrechten und Völkerrecht nicht mehr stattfindet.
- Bereitgestellt von: pax christi - Deutsche Sektion e.V. am 04.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Außenwirtschaftsgesetz (AWG), das Exporte nach dem ..., ...Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie die ergänzende Außenwirtschaftsverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau
Der VDA verfolgt das Ziel, bestehende bürokratische Belastungen für Unternehmen der Automobilindustrie spürbar und dauerhaft zu reduzieren. Durch die Streichung unnötiger Berichtspflichten, die Vereinfachung von Melde-, Genehmigungs- und Statistikverfahren, die Digitalisierung und Harmonisierung verwaltungsrechtlicher Prozesse sowie den Abbau nationaler Übererfüllungen („Gold Plating“) sollen Kosten gesenkt, Prozesse beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 08.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außenwirtschaftsrecht (§ 2 AWG). In § 12 (3) AWV wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Szenarien. Hier wird das AWG Szenario verwendet, welche...
-
Zu Regelungsvorhaben: