Regelungsvorhaben
Schaffung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes (REKG)
Angegeben von:
pax christi - Deutsche Sektion e.V. (R000665)
am
04.06.2024
Beschreibung:
Schaffung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes (REKG), dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen, politischen Grundsätze sowie europäischen und internationalen Verpflichtungen betreffend die Rüstungsexportkontrolle in einem einzigen Gesetz zusammenfasst.
Ziel ist es vornehmlich, dass die Rüstungsexportgenehmigungen durch einen eindeutigen und verbindlichen Kriterienkatalog geregelt werden. Idealerweise werden die Rüstungsexporte insgesamt dadurch reduziert, weil die Kriterien entsprechend der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland streng sind und eine Abwägung zuungunsten von Menschenrechten und Völkerrecht nicht mehr stattfindet.
- Außenpolitik [alle RV hierzu]
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU [alle RV hierzu]
- Rüstungsangelegenheiten [alle RV hierzu]
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SG2406040041 (PDF - 36 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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