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53 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AMPreisV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (53)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfassungswidrigkeit des § 2 AMPreisV i.d.F. des Referentenentwurfs..., ... B. Der geplante § 2 AMPreisV 5 I. Normtext 5 II...., ...Begründung 5 III. § 2 AMPreisV: Zahlreiche Unklarheiten..., ... b) Anwendung auf § 2 AMPreisV 34 c) Insbesondere: ..., ... im Folgenden von § 2 AMPreisV die Rede ist und sich..., ...also der geplante § 2 AMPreisV gemeint. Nachfolgend soll zunächst § 2 AMPreisV einschließlich der (auch..., ... B.). Sodann ist § 2 AMPreisV verfassungsrechtlich ..., ... B. Der geplante § 2 AMPreisV I. Normtext Durch Art..., ...D.h., der geplante § 2 AMPreisV besteht nur noch aus ..., ...auf die Änderungen der AMPreisV verwiesen, dazu heißt..., ... geplanten § 2 Satz 2 AMPreisV ausgelöst wird. Dort ..., ...Satz 1 erster Halbsatz AMPreisV durch den BGH in der ..., ... geplanten § 2 Satz 2 AMPreisV intendierte Abweichung..., ...wieso der Normgeber § 2 AMPreisV klarstel-len sollte. ..., ... geplanten § 2 Satz 2 AMPreisV und seiner Begründung..., ... die Regelung des § 2 AMPreisV schafft bewusst einen..., ... auch die AMPreisV (so etwa abzulesen an..., ...Unverhältnismäßigkeit des § 2 AMPreisV Der geplante § 2 AMPreisV..., ... 2 AMPreisV eine unverhältnismäßige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Novellierung von § 2 AMPreisV im Referentenentwurf..., ...3 RefE-ApoRG soll § 2 AMPreisV wie folgt gefasst werden..., ...Konsequenzen § 2 Satz 2 AMPreisV-RefE ändert – entgegen..., ...lapidaren) Begründung von § 2 AMPreisV RefE-ApoRG heißt es: ..., ...“, sondern ändert § 2 AMPreisV, welcher in seiner jetzigen..., ...wurde, dass § 2 Abs. 1 AMPreisV einen Mindestpreis bestehend..., ...Einfügung von § 2 Satz 2 AMPreisV RefE-ApoRG um eine konstitutive..., ...Fassung von § 2 Abs. 1 AMPreisV handelt. Der Regelungsvorschlag..., ...Fassung des § 2 Abs. 1 AMPreisV unzweideutig dahingehend..., ...zulässig. 4. § 2 Satz 2 AMPreisV-E ist damit entgegen ..., ...Änderung des § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV zu benennen und sich ..., ...: 2. Denn § 2 Satz 2 AMPreisV-RefE-ApoRG lässt offen..., ... Sinne von § 2 Satz 2 AMPreisV-RefE-ApoRG begrifflich..., ...von den Regelungen der AMPreisV für Arzneimittel generell..., ...hinaus soll § 2 Satz 2 AMPreisV zusätzlich die Gewährung..., ...innerhalb der Margen der AMPreisV zulässig sind, und OTC-Arzneimitteln..., ...Rx-Arzneimittel mit § 2 Satz 2 AMPreisV-RefE ein weitergehender..., .... 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMPreisV dahin auslegen, dass ..., ...Umsetzung von § 2 Satz 2 AMPreisV-RefE-ApoRG geltenden ..., ...sondern durch die in § 3 AMPreisV vor-gesehenen Apothekenzuschläge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV in der Lage, die Beschaffung..., ... Anhebung der in § 3 AMPreisV genau zu diesem Zwecke..., ...Neufassung des § 2 Abs. 1 S. 2 AMPreisV dahingehend, dass „abweichend..., ...Änderung von § 2 Abs.1 AMPreisV gerade nicht erreicht..., ...die von § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV abweichende Zulassung..., ...gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV führen, ist schlechthin..., .... 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMPreisV dahingehend auszulegen..., ...durch § 2 Abs. 1 S. 2 AMPreisV (neu) weder geeignet,..., ...sondern durch die in § 3 AMPreisV vorge-sehenen Apothekenzuschläge..., ...Neuregelung von § 2 Abs. 1 AMPreisV zu Lasten des Großhandels..., ...wurde und wird in der AMPreisV mit dem Instrument von..., ...Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 AMPreisV der Abgabepreis des pharmazeutischen..., ...Vorschrift des § 2 Abs. 1 AMPreisV will der Gesetzgeber ..., ...Wortlaut von § 2 Abs. 1 S. 2 AMPreisV (neu) bleibt jedoch unklar..., ...Abs. 1 S. 1 Halbsatz 2 AMPreisV können jedoch nach den..., ...Preisspannenregelung gemäß § 2 Abs. 1 AMPreisV aus ordnungspolitischen..., ...Regelung von § 2 Abs. 1 S. 2 AMPreisV (neu) würden bei der ..., ...innerhalb der Margen der AMPreisV zulässig sind, und OTC-Arzneimitteln..., ...Großhandelsvergütung nach AMPreisV schon längst nicht mehr...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geplanten Änderung des § 2 AMPreisV (auf der Grundlage des..., ...einer Neufassung des § 2 AMPreisV (Stand: 15.07.2024) Stellung..., ...nunmehr vorgelegte § 2 AMPreisV ist verfassungswidrig..., ...vorgelegten § 2 Abs. 1 Satz 4 AMPreisV ist immer noch so unklar..., ...07/ApoRG-RefE-%C2%A7-2-AMPreisV-Verfassungsrechtliches-Gutachten-PHAGRO.pdf..., ...Begründung zum neuen § 2 AMPreisV, dass die den vollversorgenden..., ...schließlich: Der geplante § 2 AMPreisV destabilisiert nicht ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Großhandelsspanne gem. AMPreisV Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) erlauben zu wollen. ..., ...Großhandelsvergütung nach AMPreisV schon längst nicht mehr..., ...Änderung von § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV handelt es sich keineswegs..., ...sondern durch die in § 3 AMPreisV vorgesehenen Apothekenzuschläge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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17.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Großhandelsspanne gem. AMPreisV Sehr geehrter Herr ..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ausdrücklich additive..., ...son-dern durch die in § 3 AMPreisV vorgesehenen Apothekenzuschläge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...immer, mit § 2 Abs. 1 AMPreisV eine flächendeckende,..., ...wurde und wird in der AMPreisV mit dem Instrument von..., ... Novellierung von § 2 AMPreisV Referentenentwurf für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO setzt sich für einen finanziellen Ausgleich der Mehrbelastungen ein, die dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel durch die im Medizinforschungsgesetz (MFG) vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen verursacht werden würden. Die Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge würde für den pharmazeutischen Großhandel eine Erhöhung der Einkaufspreise solcher Arzneimittel bedeuten, die in Folge zu höheren Fremdkapitalkosten für den Einkauf, die Beschaffung sowie Versicherung dieser Arzneimittel führen. Der PHAGRO hat eine Kalkulation der möglichen finanziellen Mehrbelastungen im pharmazeutischen Großhandel erarbeitet und auf diese in seiner Stellungnahme hingewiesen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) erfolgen. Die pharmazeutischen..., ...die Preisbildung gemäß AMPreisV künftig auf der Basis..., ...Apotheken ge-mäß §§ 2 und 3 AMPreisV ist, einen so genannten..., ...Apothekenvergütung gem. § 3 AMPreisV – bei einem ApU von 1.200...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ApoRG: Interesse der Privatversicherten an bezahlbarer Arzneimittelversorgung sicherstellen
Zur finanziellen Entlastung krebskranker Privatversicherter sollte die PKV in die Hilfstaxe einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform - Apotheken-Reformgesetz
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 5 Abs. 4 und 5 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung..., ...Apotheke gemäß § 5 Abs. 2 AMPreisV für die Zubereitung nur..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden wie folgt gefasst..., ...Dienstleistungen (§ 3 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ApoRG: Pharmazeutische Dienstleistungen systemgerecht finanzieren
Der PKV-Verband plädiert für eine Reform der Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen: Die Abrechnung muss für gesetzlich und privat Versicherte getrennt organisiert werden. Alternativ sollte auf die Finanzierungsregelung für pharmazeutische Dienstleistungen über einen Zuschlag zum Preis von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vollständig verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 5 Abs. 4 und 5 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung..., ...Apotheke gemäß § 5 Abs. 2 AMPreisV für die Zubereitung nur..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden wie folgt gefasst..., ...Dienstleistungen (§ 3 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des Skontoverbots - Umsetzung einer Koalitionsaussage zur Apothekenvergütung
Im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung des sogenannten Skontoverbots wurden mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Großhandelsvergütung sowie die Versorgungssicherheit thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Risiken eines unbeschränkten Preiswettbewerbs auf Großhandelsebene und potenzielle Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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05.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) aufgenommen, um die ..., ...Apothekenzuschläge gemäß § 3 AMPreisV vor, die bei Bedarf vom...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ApoRG: Fixum im Einvernehmen mit der PKV verhandeln
Bei der Verhandlung des festen Teils der Apothekenvergütung (Fixum) fordert der PKV-Verband eine aktive Beteiligung.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 5 Abs. 4 und 5 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung..., ...Apotheke gemäß § 5 Abs. 2 AMPreisV für die Zubereitung nur..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden wie folgt gefasst..., ...Dienstleistungen (§ 3 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pharmazeutische Dienstleistungen systemgerecht finanzieren
Der PKV-Verband plädiert für eine Reform der Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen: Die Abrechnung muss für gesetzlich und privat Versicherte getrennt organisiert werden. Alternativ sollte auf die Finanzierungsregelung für pharmazeutische Dienstleistungen über einen Zuschlag zum Preis von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vollständig verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung nach § 3a AMPreisV. Bewertung Die Regelung..., ...Vergütungsverhandlung nach § 3a AMPreisV) Vorgeschlagene Regelungen..., ... nach § 3 Abs. 1 S. 1 AMPreisV und eines Zuschlags für..., ... der Umsetzung in der AMPreisV von der Empfehlung ab..., ... Die Regelung in § 3a AMPreisV wirkt sich auf die Preisbildung..., ...Nach § 3a Abs. 4 S. 1 AMPreisV wird eingefügt: „Bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenvergütung: Fixum im Einvernehmen mit der PKV verhandeln
Bei der Verhandlung des festen Teils der Apothekenvergütung (Fixum) fordert der PKV-Verband eine aktive Beteiligung.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung nach § 3a AMPreisV. Bewertung Die Regelung..., ...Vergütungsverhandlung nach § 3a AMPreisV) Vorgeschlagene Regelungen..., ... nach § 3 Abs. 1 S. 1 AMPreisV und eines Zuschlags für..., ... der Umsetzung in der AMPreisV von der Empfehlung ab..., ... Die Regelung in § 3a AMPreisV wirkt sich auf die Preisbildung..., ...Nach § 3a Abs. 4 S. 1 AMPreisV wird eingefügt: „Bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Sicherstellung einer geeigneten Apothekenvergütung
Regelmäßige Erhöhung des Apotheken-Fixums pro Rx-Arzneimittelpackung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber
- Bereitgestellt von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 29.06.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
28.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Vor dem Hintergrund..., ...Abs. 1 Sätze 2 und 3 AMPreisV) „Der Spitzenverband...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Skontogewährung in der AMPreisV hätte aus Sicht des PHAGRO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Obergrenze festgesetzt..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Obergrenze festzusetzen..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nach § 78 AMG bestimmt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMG und des BMUV / Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
Wir sprechen uns deutlich gegen den wiederholten Versuch der Bundesregierung aus, Transparenz, faire Preise und mithin Einsparungen zu Lasten der Versicherten zu verhindern. Sofern es bei der im aktuellen Referentenentwurf vorgesehenen Regelung zur Geheimhaltung von Erstattungsbeträgen verbleiben sollte (Vergleiche § 130b Abs. 1c ff. SGB V n. F.) , so wären als Minimallösung die Ärzte und Apotheker sowie die Importeure nach unserer Auffassung zwingend in den Kreis der Auskunftsberechtigten bezüglich der verhandelten bzw. festgesetzten Erstattungsbeträge einzubeziehen.
- Bereitgestellt von: Die Arzneimittel-Importeure e.V. am 04.03.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Zuschläge nach der AMPreisV vor. Allerdings greift...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 12.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GHG: Ganzheitliches Verständnis von Prävention verankern, Datenverarbeitungsbefugnisse sicherstellen
Prävention umfasst mehr als Vorsorgeuntersuchungen und kurative Behandlungen. Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie Gesundheitskompetenz können Strukturen und Lebensweisen nachhaltig positiv beeinflussen. Ein zentraler Faktor für das bevölkerungsweite Angebot und die Durchführung von Präventionsmaßnahmen sind hinreichend klare Datenverarbeitungsbefugnisse.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 09.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundes-Herz-Gesetz
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fertigarzneimittel (§ 3 Abs. 1 S. 1 AMPreisV), Leistungen für GKV-Versicherte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GHG: Einführung von Screeningprogrammen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen überlassen
Der PKV-Verband setzt sich für einen Verzicht auf die gesetzliche Einführung neuer Screeningprogramme durch den Gesetzgeber ein; dies ist eine originäre Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fertigarzneimittel (§ 3 Abs. 1 S. 1 AMPreisV), Leistungen für GKV-Versicherte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Bedingungen für Klinische Forschung am Standort Deutschland. Umsetzung der Pharmastrategie der Bundesregierung. Schwerpunkte sind effizientere Strukturen und Prozesse bei der Antragstellung (Strahlenschutz, Datenschutz, Ethikkommissionen, dezentrale Studien, Standardvertragsklauseln). Verbesserung bei der Patientenrekrutierung steht noch aus.
- Bereitgestellt von: Servier Deutschland GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und die zu viel entrichtete..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und die zu viel entrichtete...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die Preispannen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG, 2022)
Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
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BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die Preispannen und...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des pauschalen Abschlags auf Kombinationstherapien
Gerade in der Onkologie nehmen Kombinationstherapien eine zentrale Rolle ein, da die Anwendung zweier oder mehr Wirkstoffe in Kombination oft deutlich wirksamer und verträglicher ist, als die Einzelgabe. Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu solchen Innovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die Preispannen und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Apothekenhonorierung
Anhebung des Fixums in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
- Bereitgestellt von: Deutscher Apothekerverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegt. Pro abgegebener...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird vom Bundesministerium...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzlich befürwortet der VdK die Versorgungsform des MVZ. Das Führen von MVZ in der Form einer GmbH bewertet der VdK hingegen kritisch. Die Entbudgetierung der Hausärzte im Allgemeinen befürwortet der VdK. Die Einführung eines Vetorechtes für die Patientenvertretung im G-BA lehnt der VdK ab. Stattdessen fordern wir die Einführung eines echten Stimmrechts für die Vertreterinnen und Vertreter der Patienten im G-BA, mindestens mit den Stimmen der GKV. Der VdK begrüßt die Erleichterungen bei der Hilfsmittelversorgung von Kindern mit Behinderungen und von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung, sieht hier aber noch weiteren Anpassungsbedarf. SPZ und MZEB sind flächendeckend nicht vorhand
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird vom Bundesministerium...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 19.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wird vom Bundesministerium...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten
Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegt. Pro abgegebener...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten
Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegt. Pro abgegebener...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Telepharmazie in Krankenhausapotheken
Die ADKA sieht telepharmazeutische Betreuung im Sinne einer zukunftsorientierten Versorgung auch und insbesondere als Leistung von Krankenhausapotheken für den stationären Bereich und angebundenen Einrichtungen im Versorgungbereich der Krankenhausapotheke. Zur Konkretisierung der befugten Personen und Erweiterung der telepharmazeutischen Betreuungsmöglichkeiten für weitere Leistungsinhalte (z.B. Beratung Angehöriger und weiterer an der Patient*innenbehandlung beteiligter Berufsgruppen, telepharmazeutische Betreuung im Krankenhaus) macht die ADKA daher einen Änderungsvorschlag für die Apothekenbetriebsordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Erleichterte Dokumentation von Arzneimittelimporten im Krankenhaus (§18 ApBetrO)
Die ADKA fordert, die geplante Entlastung bei Dokumentationspflichten im Krankenhaus eindeutig für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken zu formulieren. Wenn im Krankenhaus ein lückenloses System zur eindeutigen Zuordnung von importierten Fertigarzneimitteln zum konkreten Anwendungsfall besteht, sollen redundante Aufzeichnungen entfallen können. Dies stärkt die digitale Nachverfolgbarkeit, reduziert Bürokratie und unterstützt eine effiziente Arzneimittelverwaltung. Eine klare gesetzliche Formulierung ist hierfür erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ADKA fordert eine zeitgemäße Anpassung von § 32 Abs. 3 ApBetrO zur Entlastung der Krankenhausapotheken. Die halbjährlichen Stationsbegehungen sollen weiterhin verbindlich bleiben, jedoch soll die Dokumentation digital erfolgen können. Statt eines Prüfprotokolls in vierfacher Papierausfertigung sollen Protokolle elektronisch erstellt, signiert, aufbewahrt und an die vorgesehenen Empfänger übermittelt werden können. Dafür genügt ein Namenszeichen der verantwortlichen Apothekerin/des verantwortlichen Apothekers. Dies reduziert Bürokratie und entspricht heutigen organisatorischen und digitalen Standards.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden. Ebenfalls begrüßt wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 22.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ nun...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Medizinforschungsgesetzes
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich der vfa für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Der vfa unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Vgl. a. BVerfG, Beschluss..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Vgl. a. BVerfG, Beschluss...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Apothekenhonorierung
Anhebung des Fixum in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 22.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die klinische Forschung
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den klinischen Forschungsstandort durch Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahrens für die arzneimittelrechtliche, medizinproduktrechtliche und strahlenschutzrechtliche Genehmigung klinischer Prüfungen. Gesetzliche Verankerung verbindlicher Leitlinienvorgaben und eine fachliche Geschäftsverteilung der Ethik-Kommissionen, Erarbeitung und Festlegung verbindlicher Mustervertragsklauseln und eines Kostenkataloges, um auch die Zeit zwischen Studiengenehmigung und Studienbeginn effektiv zu verkürzen und mehr Patient:innen im Inland in klinische Studien einschließen zu können.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Vgl. a. BVerfG, Beschluss...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des Skontoverbots - Umsetzung einer Koalitionsaussage zur Apothekenvergütung
Im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung des sogenannten Skontoverbots wurden mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Großhandelsvergütung sowie die Versorgungssicherheit thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Risiken eines unbeschränkten Preiswettbewerbs auf Großhandelsebene und potenzielle Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
05.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des Skontoverbots - Umsetzung einer Koalitionsaussage zur Apothekenvergütung
Im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung des sogenannten Skontoverbots wurden mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Großhandelsvergütung sowie die Versorgungssicherheit thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Risiken eines unbeschränkten Preiswettbewerbs auf Großhandelsebene und potenzielle Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des Skontoverbots - Umsetzung einer Koalitionsaussage zur Apothekenvergütung
Im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung des sogenannten Skontoverbots wurden mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Großhandelsvergütung sowie die Versorgungssicherheit thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Risiken eines unbeschränkten Preiswettbewerbs auf Großhandelsebene und potenzielle Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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05.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des Skontoverbots - Umsetzung einer Koalitionsaussage zur Apothekenvergütung
Im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung des sogenannten Skontoverbots wurden mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Großhandelsvergütung sowie die Versorgungssicherheit thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Risiken eines unbeschränkten Preiswettbewerbs auf Großhandelsebene und potenzielle Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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12.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Apothekenversorgung im strukturschwachen Raum
Stärkung der wohnortnahen Versorgung mit Apotheken im strukturschwachen ländlichen Raum, Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durch Apotheker_innen, Schutzimpfungen durch APN-Pflegefachkräfte (QN 7-Niveau)
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Apothekenreformgesetz geplante Zulassung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne belastet einseitig den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel. Hier muss der Gesetzgeber eine gemeinsame Lösung mit Apotheken und Großhandel finden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 01.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzlich geht der Ref.-Entwurf aus Sicht der innerhalb der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände in die richtige Richtung. Die BAGFW bringt sich in den Gesetzgebungsprozess primär aus versorgungspolitischer Perspektive ein. Die Flexibilisierung des Angebots, der Öffnungszeiten und des Einsatzes von Personal kann zu einer Stärkung der Vor-Ort-Apotheken führen, die insbesondere im strukturschwachen ländlichen Raum dringend geboten ist. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Impfquoten zu steigern, wird von der BAGFW ebenfalls unterstützt. In diesem Zusammenhang setzt sich die BAGFW dafür ein, dass künftig auch Pflegefachkräfte mit Qualifikationsniveau QN 7 grundsätzlich zu Schutzimpfungen mit Totvakzinen berechtigt sein und dafür die gleiche Vergütung wie Apotheker*innen erhalten sollten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15075
[alle SG hierzu]
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BT-Drs. 20/15075
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apotheken-Reformgesetz - Reform der Apothekenvergütung
Der Referentenentwurf beinhaltet Reformen zur Vergütung und Struktur der Apotheken. Den Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Bevölkerung (Demografie) sowie den damit verbundenen Herausforderungen muss mit geeigneten gesetzlichen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Diesen Anforderungen wird der Entwurf nicht ausreichend gerecht. Aus Sicht Pharma Deutschlands bleibt es für eine umfassende und sichere Arzneimittelversorgung der Menschen in Deutschland unerlässlich, dass diese durch Apotheken mit Apothekern erfolgt. Pharma Deutschland setzt sich für ein niedrigschwelliges Impfangebot in der Apotheke ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der AOK-Bundesverband begrüßt die geplante Apotheken-Reform insbesondere mit Blick auf die geplante Strukturreform, der Flexibilisierung der Anforderungen etwa an Gründung einer Zweigapotheke und Entbürokratisierung – all dies mit dem Ziel, die Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten sicherzustellen. Kritik gibt es im Detail bei der geplanten Honorarreform, da diese nicht zu GKV-Mehrausgaben führen sollte.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 17.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben: