Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (58)
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- Angegeben von: Deutscher Apothekerverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anhebung des Fixums in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgelegt. Pro abgegebener...
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- Angegeben von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anhebung des Fixum in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Anhebung des Fixum in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: NOWEDA Apothekergenossenschaft eG am 13.05.2024
- Beschreibung: Als Genossenschaft, deren Mitglieder ausschließlich Apothekerinnen und Apotheker sind, setzt sich die NOWEDA für faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die stationären Apotheken ein. Ziel ist es die Honorierung der Apotheken an die gestiegenen Kosten für Energie, Lohn sowie aufgrund der Inflation anzupassen, um damit die flächendeckende wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (11):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Anhebung der in § 3 AMPreisV genau zu diesem Zwecke..., ...Änderung von § 2 Abs.1 AMPreisV gerade nicht erreicht..., ...die von § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV abweichende Zulassung..., ...gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV führen, ist schlechthin..., .... 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMPreisV dahingehend auszulegen..., ...durch § 2 Abs. 1 S. 2 AMPreisV (neu) weder geeignet,..., ...wurde und wird in der AMPreisV mit dem Instrument von..., ... Novellierung von § 2 AMPreisV im Referentenentwurf..., .... 1 Satz 1 Halbsatz 1 AMPreisV dahin auslegen, dass ..., ...immer, mit § 2 Abs. 1 AMPreisV eine flächendeckende,..., ... Novellierung von § 2 AMPreisV Referentenentwurf für..., ... B. Der geplante § 2 AMPreisV 5 I. Normtext 5 II...., ... im Folgenden von § 2 AMPreisV die Rede ist und sich..., ...also der geplante § 2 AMPreisV gemeint. Nachfolgend soll zunächst § 2 AMPreisV einschließlich der (auch..., ... B.). Sodann ist § 2 AMPreisV verfassungsrechtlich ..., ... geplanten § 2 Satz 2 AMPreisV ausgelöst wird. Dort ..., ... auch die AMPreisV (so etwa abzulesen an..., ...Unverhältnismäßigkeit des § 2 AMPreisV Der geplante § 2 AMPreisV..., ... 2 AMPreisV eine unverhältnismäßige...
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Zur Bundestagswahl 2025 wurde die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung adressiert. Thematisiert wurde u.a. die strukturelle Überprüfung der Großhandelsvergütung (AMPreisV), Maßnahmen zur Versorgungssicherheit bei Lieferengpässen sowie die Notwendigkeit bilateraler Vorgaben zur Temperaturüberwachung beim Arzneimittelversand aus dem EU-Ausland. Der Fokus lag auf einer stabilen und fairen regulatorischen Grundlage für den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel als Teil der kritischen Infrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel trägt mit einer seit 2012 nahezu unveränderten gesetzlichen Vergütung vielfältige finanzielle und logistische Belastungen, die hauptsächlich durch immer neue gesetzliche Vorgaben verursacht sind. Negativ wirken zudem Sortimentsverschiebungen hin zu hochpreisigen und arbeitsaufwendigen Arzneimitteln. Die veraltete Preispolitik verschärft auch die Lieferengpass-Problematik. Der PHAGROsetzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung alle notwendigen Schritte für eine fachliche Überprüfung für eine Anpassung und Neustrukturierung der AMPreisV einleitet, um die Schaffung einer auskömmlichen Vergütungsstruktur für den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Die ADKA fordert, die geplante Entlastung bei Dokumentationspflichten im Krankenhaus eindeutig für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken zu formulieren. Wenn im Krankenhaus ein lückenloses System zur eindeutigen Zuordnung von importierten Fertigarzneimitteln zum konkreten Anwendungsfall besteht, sollen redundante Aufzeichnungen entfallen können. Dies stärkt die digitale Nachverfolgbarkeit, reduziert Bürokratie und unterstützt eine effiziente Arzneimittelverwaltung. Eine klare gesetzliche Formulierung ist hierfür erforderlich.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Die ADKA fordert eine zeitgemäße Anpassung von § 32 Abs. 3 ApBetrO zur Entlastung der Krankenhausapotheken. Die halbjährlichen Stationsbegehungen sollen weiterhin verbindlich bleiben, jedoch soll die Dokumentation digital erfolgen können. Statt eines Prüfprotokolls in vierfacher Papierausfertigung sollen Protokolle elektronisch erstellt, signiert, aufbewahrt und an die vorgesehenen Empfänger übermittelt werden können. Dafür genügt ein Namenszeichen der verantwortlichen Apothekerin/des verantwortlichen Apothekers. Dies reduziert Bürokratie und entspricht heutigen organisatorischen und digitalen Standards.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Die ADKA sieht telepharmazeutische Betreuung im Sinne einer zukunftsorientierten Versorgung auch und insbesondere als Leistung von Krankenhausapotheken für den stationären Bereich und angebundenen Einrichtungen im Versorgungbereich der Krankenhausapotheke. Zur Konkretisierung der befugten Personen und Erweiterung der telepharmazeutischen Betreuungsmöglichkeiten für weitere Leistungsinhalte (z.B. Beratung Angehöriger und weiterer an der Patient*innenbehandlung beteiligter Berufsgruppen, telepharmazeutische Betreuung im Krankenhaus) macht die ADKA daher einen Änderungsvorschlag für die Apothekenbetriebsordnung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 28.06.2024
- Beschreibung: Regelmäßige Erhöhung des Apotheken-Fixums pro Rx-Arzneimittelpackung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Vor dem Hintergrund..., ...Abs. 1 Sätze 2 und 3 AMPreisV) „Der Spitzenverband...
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ApoRG: Interesse der Privatversicherten an bezahlbarer Arzneimittelversorgung sicherstellen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Zur finanziellen Entlastung krebskranker Privatversicherter sollte die PKV in die Hilfstaxe einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform - Apotheken-Reformgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...i.V.m. § 5 Abs. 4 und 5 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung..., ...Apotheke gemäß § 5 Abs. 2 AMPreisV für die Zubereitung nur..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden wie folgt gefasst..., ...Dienstleistungen (§ 3 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung...
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ApoRG: Pharmazeutische Dienstleistungen systemgerecht finanzieren
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Der PKV-Verband plädiert für eine Reform der Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen: Die Abrechnung muss für gesetzlich und privat Versicherte getrennt organisiert werden. Alternativ sollte auf die Finanzierungsregelung für pharmazeutische Dienstleistungen über einen Zuschlag zum Preis von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vollständig verzichtet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...i.V.m. § 5 Abs. 4 und 5 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung..., ...Apotheke gemäß § 5 Abs. 2 AMPreisV für die Zubereitung nur..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden wie folgt gefasst..., ...Dienstleistungen (§ 3 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung...
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der PHAGRO setzt sich für einen finanziellen Ausgleich der Mehrbelastungen ein, die dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel durch die im Medizinforschungsgesetz (MFG) vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen verursacht werden würden. Die Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge würde für den pharmazeutischen Großhandel eine Erhöhung der Einkaufspreise solcher Arzneimittel bedeuten, die in Folge zu höheren Fremdkapitalkosten für den Einkauf, die Beschaffung sowie Versicherung dieser Arzneimittel führen. Der PHAGRO hat eine Kalkulation der möglichen finanziellen Mehrbelastungen im pharmazeutischen Großhandel erarbeitet und auf diese in seiner Stellungnahme hingewiesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) erfolgen. Die pharmazeutischen..., ...die Preisbildung gemäß AMPreisV künftig auf der Basis..., ...Apotheken ge-mäß §§ 2 und 3 AMPreisV ist, einen so genannten..., ...Apothekenvergütung gem. § 3 AMPreisV – bei einem ApU von 1.200...
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Im Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Aufhebung des sogenannten Skontoverbots wurden mögliche Auswirkungen auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Großhandelsvergütung sowie die Versorgungssicherheit thematisiert. Im Mittelpunkt standen die Risiken eines unbeschränkten Preiswettbewerbs auf Großhandelsebene und potenzielle Folgen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) aufgenommen, um die ..., ...Apothekenzuschläge gemäß § 3 AMPreisV vor, die bei Bedarf vom...
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ApoRG: Fixum im Einvernehmen mit der PKV verhandeln
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Bei der Verhandlung des festen Teils der Apothekenvergütung (Fixum) fordert der PKV-Verband eine aktive Beteiligung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...i.V.m. § 5 Abs. 4 und 5 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung..., ...Apotheke gemäß § 5 Abs. 2 AMPreisV für die Zubereitung nur..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden wie folgt gefasst..., ...Dienstleistungen (§ 3 AMPreisV) Vorgeschlagene Regelung...
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Apotheken-Reformgesetz
Aktiv vom 24.07.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Obergrenze festgesetzt..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Obergrenze festzusetzen..., ...Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nach § 78 AMG bestimmt...
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- Angegeben von: Die Arzneimittel-Importeure e.V. am 04.03.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns deutlich gegen den wiederholten Versuch der Bundesregierung aus, Transparenz, faire Preise und mithin Einsparungen zu Lasten der Versicherten zu verhindern. Sofern es bei der im aktuellen Referentenentwurf vorgesehenen Regelung zur Geheimhaltung von Erstattungsbeträgen verbleiben sollte (Vergleiche § 130b Abs. 1c ff. SGB V n. F.) , so wären als Minimallösung die Ärzte und Apotheker sowie die Importeure nach unserer Auffassung zwingend in den Kreis der Auskunftsberechtigten bezüglich der verhandelten bzw. festgesetzten Erstattungsbeträge einzubeziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Zuschläge nach der AMPreisV vor. Allerdings greift...
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Regelmäßige Erhöhung des Apotheken-Fixums pro Rx-Arzneimittelpackung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. - LAV am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Arzneimittelversorgung ist seit langem unterfinanziert. Der Festzuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung wurde länger als ein Jahrzehnt nicht angepasst. Es wird eine Erhöhung des Festzuschlags sowie dessen Dynamisierung gefordert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Saarländischer Apothekerverein e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Erhöhung der Apothekenhonorierung, Ausrichting der Apothekenstrukturen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
- Beschreibung: Der AVWL tritt für eine Erhöhung und Reform der Apothekenhonorierung ein. Diese muss nach 20 Jahren ohne nennenswerte Steigerung an Inflation, gestiegene Tarifgehälter und Betriebskosten angepasst werden. Insbesondere ist die Packungspauschale zu erhöhen. Ferner befürwortet der AVWL eine Dynamisierung dieser Packungspauschale, ggf. durch Verhandlungen der Partner innerhalb der Selbstverwaltung, und zwar auf Grundlage klarer Parameter. Ebenso tritt der AVWL für eine Stärkung kleiner, ertragsschwacher Apotheken ein – bei gleichzeitiger Erhaltung der Preisbindung. Eine Umverteilung von Honorarvolumina, wie im Referentenentwurf des ApoRG der 20. Legislaturperiode vorgesehen, ist aufgrund von Diskontinuität entfallen – und wird vom AVWL auch weiterhin abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Redcare Pharmacy N.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Regelmäßige Erhöhung des Apotheken-Fixums pro Rx-Arzneimittepackung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sächsischer Apothekerverband e. V. am 04.06.2024
- Beschreibung: Als Sächsischer Apothekerverband e.V., dessen Mitglieder ausschließlich Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen in Sachsen sind, setzen wir uns für faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen der öffentlichen Apotheken ein. Ziel ist es, die Honorierung der Apotheken (z.B. durch die Erhöhung der Apothekenfestzuschläge) an die gestiegenen Kosten anzupassen, um damit die Betriebsstätten zu stärken und die flächendeckende wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Apothekerverband Nordrhein e.V. am 31.05.2024
- Beschreibung: Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ (derzeit: 8,35 € netto) muss auf 12,00 Euro erhöht werden. Dieses Fixum muss durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):