- Registernummer: R000445
- Ersteintrag: 14.02.2022
- Letzte Änderung: 10.11.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 01.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Alt-Moabit 9610559 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493039808752
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E-Mail-Adressen:
- gs@adka.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2470.001 bis 80.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,76
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Christopher Jürgens
- Max Kretzschmar
- Elke Dechandt
- Dr. Jochen Schnurrer
- Dr. Dagmar Horn
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Gesamtzahl der Mitglieder:
3.098 Mitglieder am 30.06.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (4):
- AWMF - Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
- EbM-Netzwerk - Netzwerk evidenzbasierte Medizin e.V.
- DGKM - Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e.V.
- DGVM - Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. vertritt die Interessen der Krankenhausapotheker*innen in Deutschland. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Rolle der Krankenhausapotheken und Krankenhausapotheker*innen im Gesundheitssystem zu stärken und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie die Qualität der Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern zu verbessern. Die Interessenvertretung umfasst die aktive Mitwirkung an gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen. Dies erfolgt unmittelbar durch den Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, sowie Ministerien, Behörden, Fachgremien und anderen relevanten Akteuren des Gesundheitswesens. Der Verband bringt fachliche Expertise in Form von Stellungnahmen, Positionspapieren, Expertengesprächen, Anhörungen, wissenschaftlichen Beiträgen und die Teilnahme an sozialpolitischen Get-Together-Veranstaltungen ein.
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Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmer an Krankenhausapotheken
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Beschreibung:
Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung Telepharmazie in Krankenhausapotheken
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Beschreibung:
Die ADKA sieht telepharmazeutische Betreuung im Sinne einer zukunftsorientierten Versorgung auch und insbesondere als Leistung von Krankenhausapotheken für den stationären Bereich und angebundenen Einrichtungen im Versorgungbereich der Krankenhausapotheke. Zur Konkretisierung der befugten Personen und Erweiterung der telepharmazeutischen Betreuungsmöglichkeiten für weitere Leistungsinhalte (z.B. Beratung Angehöriger und weiterer an der Patient*innenbehandlung beteiligter Berufsgruppen, telepharmazeutische Betreuung im Krankenhaus) macht die ADKA daher einen Änderungsvorschlag für die Apothekenbetriebsordnung.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (ApBetrO und AMPreisV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Krankenhausreform: Erweiterung Leistungsgruppenkriterien um AMTS-relevante Aspekte
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Beschreibung:
Aufnahme von Krankenhausapotheken als "sachliche Ausstattung" in den Leistungsgruppen 08, 09, 35, 40, 43, 44, 45, 46, 48, 49 Ergänzung von weitergebildeten Fachapotheker*innen oder fortgebildeten Apothekerin*innen mit entsprechender Qualifikation in den Leistungsgruppen 08, 48, 49, 64, 57 Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.08.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2508150010 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nicht gesonderte Lagerung von Betäubungsmitteln in EDV-gestützten Lagersystemen
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Beschreibung:
Wir regen eine gesetzliche Änderung an, dass Systeme, die Arzneimittel automatisiert und EDV-gestützt lagern, von der Pflicht zur gesonderten Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ausgenommen werden können, sofern sie als als geeignete Sicherungsmaßnahme durch das BfArM (BfArM-RL 4114-K) anerkannt sind. Änderungsvorschlag: § 15 BtMG „Abweichend von Satz 1 sind in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nicht gesondert aufzubewahren, wenn im Rahmen einer automatisierten EDV-gestützten chaotischen Lagerhaltung eine separate Bestands- und Nachweisinformation technisch gewährleistet ist oder ein System zur automatisierten EDV-gestützten Lagerhaltung bereits als Sicherungsmaßnahme durch die zuständige Behörde anerkannt ist."
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Versorgung sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen (§115g Nr. 1-4 SGB V) durch Krankenhausapotheken
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Beschreibung:
Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen (Einrichtungen nach §115g Nr. 1-4 SGB V)
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau: Erleichterte Dokumentation von Arzneimittelimporten im Krankenhaus (§18 ApBetrO)
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Beschreibung:
Die ADKA fordert, die geplante Entlastung bei Dokumentationspflichten im Krankenhaus eindeutig für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken zu formulieren. Wenn im Krankenhaus ein lückenloses System zur eindeutigen Zuordnung von importierten Fertigarzneimitteln zum konkreten Anwendungsfall besteht, sollen redundante Aufzeichnungen entfallen können. Dies stärkt die digitale Nachverfolgbarkeit, reduziert Bürokratie und unterstützt eine effiziente Arzneimittelverwaltung. Eine klare gesetzliche Formulierung ist hierfür erforderlich.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (ApBetrO und AMPreisV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau: Prozessvereinfachung für die Dokumentation der Überprüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf Station (§32 ApBetrO)
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Beschreibung:
Die ADKA fordert eine zeitgemäße Anpassung von § 32 Abs. 3 ApBetrO zur Entlastung der Krankenhausapotheken. Die halbjährlichen Stationsbegehungen sollen weiterhin verbindlich bleiben, jedoch soll die Dokumentation digital erfolgen können. Statt eines Prüfprotokolls in vierfacher Papierausfertigung sollen Protokolle elektronisch erstellt, signiert, aufbewahrt und an die vorgesehenen Empfänger übermittelt werden können. Dafür genügt ein Namenszeichen der verantwortlichen Apothekerin/des verantwortlichen Apothekers. Dies reduziert Bürokratie und entspricht heutigen organisatorischen und digitalen Standards.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (ApBetrO und AMPreisV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Gemeinsamer Bundesausschuss | Innovationsfonds
Deutsche Öffentliche Hand – BundDeutschland, BerlinBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroKonsortialpartner im PHArMKid-Projekt Titel: PHArMKid – Praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Anwendung und Zubereitung von Medikamenten bei Kindern Förderkennzeichen: 01VSF23043 Laufzeit: 12/2023 - 11/2026
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
450.001 bis 460.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24