Regelungsvorhaben

Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmer an Krankenhausapotheken

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. (R000445) am 20.06.2024

Beschreibung:
Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2511100022 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.11.2025 an:

Nach oben blättern