Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511100022 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmer an Krankenhausapotheken

Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. (R000445) am 10.11.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 07.11.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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