Regelungsvorhaben
Anpassung des Apothekenpackungsfixums im Rahmen des ApoVWG
Angegeben von:
Marketing Verein Deutscher Apotheker e.V. (R005898)
am
27.03.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist eine sofortige und spürbare Anhebung des Apothekenpackungsfixums gemäß § 3 Arzneimittelpreisverordnung.
Die derzeitige Höhe des Fixhonorars ist seit Jahren nicht ausreichend an die Kosten‑ und Lohnentwicklung angepasst worden und gefährdet zunehmend die wirtschaftliche Grundlage der wohnortnahen Arzneimittelversorgung.
Die Interessenvertretung setzt sich für eine Anhebung des Apothekenpackungsfixums auf mindestens 9,50 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung ein.
Die Forderung steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG, BT‑Drs. 21/4084) sowie einer entsprechenden Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4084 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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