Stellungnahmen/Gutachten
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743 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (743)
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflichten zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm sollen nicht verschoben werden
Der Bund muss die Bundesländer und Kommunen bei der Umsetzung der Klärschlammverordnung unterstützen. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Ausbau der Phosphor-Recyclinginfrastruktur fördern. Der BDE fordert den Erhalt der gesetzlichen Fristen zur Phosphorrückgewinnung ab 2029. Zur Sicherung bereits getätigter Investitionen und zur Reduktion von Importabhängigkeiten verlangt der Verband verlässliche politische Leitplanken. Konkret schlägt der BDE begleitende Anreizsysteme wie ein Fondsmodell vor. Hierbei soll ein Malus auf deponierte Klärschlammasche erhoben werden, um Kommunen bei Ausschreibungen finanziell zu unterstützen und das Risiko für Technologieanbieter zu senken. Ziel ist es, den Markthochlauf innovativer Rückgewinnungstechnologien zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflichten zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm sollen nicht verschoben werden
Der Bund muss die Bundesländer und Kommunen bei der Umsetzung der Klärschlammverordnung unterstützen. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Ausbau der Phosphor-Recyclinginfrastruktur fördern. Der BDE fordert den Erhalt der gesetzlichen Fristen zur Phosphorrückgewinnung ab 2029. Zur Sicherung bereits getätigter Investitionen und zur Reduktion von Importabhängigkeiten verlangt der Verband verlässliche politische Leitplanken. Konkret schlägt der BDE begleitende Anreizsysteme wie ein Fondsmodell vor. Hierbei soll ein Malus auf deponierte Klärschlammasche erhoben werden, um Kommunen bei Ausschreibungen finanziell zu unterstützen und das Risiko für Technologieanbieter zu senken. Ziel ist es, den Markthochlauf innovativer Rückgewinnungstechnologien zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Biozidrechtsdurchführungsverordnung hinsichtlich der Abgaberegelungen für bestimmte Biozidprodukte
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 26.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 735/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit
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BR-Drs. 735/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Kommissionsvorschlag zum Food and Feed Omnibus
Aufrechterhaltung eines gefahrenbasierten, mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang stehenden Rechtsrahmens der EU-Pestizidgesetzgebung. Interessenvertretung gegen geplante Änderungen insb. in Verordnung (EG)1107/2009.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Investitionsförderung für Agroforstsysteme im Rahmen des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“). Ziel ist eine praxistaugliche, auskömmliche und rechtssichere Förderkulisse für Anlage und Etablierung von Agroforst (z. B. förderfähige Kosten, Fördersätze, Antrags- und Nachweisanforderungen). Bürokratie und Vollzugshürden sollen reduziert und eine klare Einordnung von Agroforst in Förderlogik und Kontrollen gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Agroforst Jetzt! am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfte- und Personalmangel im ÖPNV und Eisenbahnverkehr
Die Initiative zielt darauf ab, dass gesetzliche Neuregelungen festgeschrieben werden, mit denen dem Fachkräfte- und Personalmangel im Nah- und Eisenbahnverkehr begegnet werden kann. So fehlen bundesweit rund 25.000 Busfahrerinnen und -fahrer allein im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr. Der Fahrermangel hat zwei wesentliche Gründe. Zunächst bestehen in Deutschland im Allgemeinen zu hohe Hürden für die Gewinnung von Fachkräften bzw. Berufskraftfahrern aus dem außereuropäischen Ausland. Ein weiterer Grund für den Fahrpersonalmangel ist der hürdenreiche Berufszugang in Deutschland selbst; im Konkreten der Erwerb des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die unterzeichnenden Organisaonen bieten dafür ihre Unterstützung an. Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz KSpG (Referentenentwurf)
Stellungnahme vor dem Hintergrund der zeitgleich veröffentlichten Carbon Management Strategy CMS, u.a. Berücksichtigung von Meeresschutz+A11gebieten, Forderung nach Definition von "nicht-vermeidbaren Emissionen" sowie Prüfung von landseitigen CO2-Speicherstätten.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 16.01.2026
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des BImSchG und der 38. BImSchV
Der Bundesverband THG-Quote e.V. fordert Änderungen zur Optimierung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Dazu gehören eine dynamische Erhöhung der Quotenziele („Quoten-Ratsche“), die Abschaffung der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen und die Gleichstellung von Fahrstrom und strombasiertem Wasserstoff. Weitere Vorschläge sind die Vierfachanrechnung von Fahrstrom, striktere Audits, getrennte Quoten für verschiedene Verkehrsträger sowie die Entfernung unrechtmäßiger UER-Nachweise. Langfristig soll die THG-Quote über 2030 hinausgeführt und durch bessere Verwaltungsprozesse beschleunigt werden. Ziel ist ein fairer, transparenter Markt für klimafreundliche Mobilität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband THG Quote am 15.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des BImSchG und der 38. BImSchV
Der Bundesverband THG-Quote e.V. fordert Änderungen zur Optimierung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Dazu gehören eine dynamische Erhöhung der Quotenziele („Quoten-Ratsche“), die Abschaffung der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen und die Gleichstellung von Fahrstrom und strombasiertem Wasserstoff. Weitere Vorschläge sind die Vierfachanrechnung von Fahrstrom, striktere Audits, getrennte Quoten für verschiedene Verkehrsträger sowie die Entfernung unrechtmäßiger UER-Nachweise. Langfristig soll die THG-Quote über 2030 hinausgeführt und durch bessere Verwaltungsprozesse beschleunigt werden. Ziel ist ein fairer, transparenter Markt für klimafreundliche Mobilität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband THG Quote am 15.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 15.01.2026
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass der Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes geändert wird. So kann die Zielsetzung des Gesetzentwurfes zwar grundsätzlich begrüßt werden. Beispielhaft kann hier die Neuregelung genannt werden, dass zukünftig beim Oberleitungsbau auf einer bestehenden Bahnstrecke und auf einer Länge bis 60 Kilometern auf eine Vorprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden soll. Zugleich beinhaltet die Gesetzesinitiative aber auch Lücken oder Maßgaben, die einer Anpassung bedürfen. Nicht nachvollziehbar ist etwa, warum viele wichtige Neuregelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht für Infrastrukturen nicht-bundeseigener Eisenbahnen oder auch für die Infrastrukturen städtischer Schienenbahnen gem. PBefG greifen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 05.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- AEG [alle SG hierzu]
- BSWAG [alle SG hierzu]
- EBKrG [alle SG hierzu]
- FStrG [alle SG hierzu]
- FStrAusbauG [alle SG hierzu]
- WaStrAbG [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- ROG 2008 [alle SG hierzu]
- PBefG [alle SG hierzu]
- KrWG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsvorschläge zur Konsultation zur Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes im Jahr 2026
Der BDEW setzt sich im Rahmen der Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes für eine umfassende Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns, Investitionsrahmens und der Flächenentwicklungsplanung im Jahr 2026 ein, um den Offshore-Wind-Ausbau anschließend erfolgreich, planungssicher und kosteneffizient fortsetzen zu können. Der BDEW fordert dabei unter anderem die Einführung von zweiseitigen Contracts-for-Difference (CfDs) mit einer geeigneten Indexierung sowie die Umsetzung mehrerer Optimierungsmaßnahmen bezüglich der Flächenplanung für eine höhere Kosteneffizienz im Offshore-Wind-Ausbau.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben
Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben sollen nach dem Entwurf einige Fachgesetze angepasst werden. Die beschleunigenden Elemente sollen nach dem BVK ausgeweitet werden auf die Rohstoffindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der IED in nationales Recht
Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht. in diesem Zuge werden wesentliche Fachgesetze angepasst die für die Kalkindustrie relevant sind. Zu nennen ist insbesondere das BImSchG. Die Umsetzung betrifft insbesondere die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 05.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der IED in nationales Recht
Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht. in diesem Zuge werden wesentliche Fachgesetze angepasst die für die Kalkindustrie relevant sind. Zu nennen ist insbesondere das BImSchG. Die Umsetzung betrifft insbesondere die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 05.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Verpackungsrechts
Die Bundesregierung strebt eine Verbesserung der Stroffkreisläufe bei Verpackungen an. Ziel ist, dass Verpackungen insbesondere auch nach Kriterien der Recyclingfähigkeit bewertet werden und Inverkehrbringer gut rezyklierbarer Verpackungen nicht für etwaiges Nicht-Recycling in Anspruch genommen werden. Die Nutzung von Getränkeflaschen aus 100% rPET soll abgesichert werden, insbesondere durch verbesserten Zugang zu rücklaufendem Material. Verpackungsfreie und verpackungsvermeidende Verkaufsformen sollen bei der ökologischen Bewertung und bei etwaigen Quoten für als umweltfreundlich bewertete Verpackungen berücksichtigt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass etwaige Regelungen insbesondere zum chemischen Recycling oder Änderungen bei der Sammlung praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 31.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Schnittstellen zwischen Dualem System und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in § 22 VerpackDG müssen überarbeitet und vereinfacht werden. Dem örE muss eine Festsetzungsbefugnis, wie sie das allgemeine Gebührenrecht kennt, obliegen. Er muss Mitbenutzungs- und Nebenentgelte, die nach dem Bundesgebührenrecht kalkuliert sind, gegenüber den Dualen Systemen fest- und durchsetzen können. Die Sammlung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum nach §§ 29 und 31 VerpackDG ist im Gesetz näher auszugestalten und relevante Parameter, wie die Stand-platzdichte und Entgelte, zu regeln. Diese Sammlung im öffentlichen Raum ist im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung mit dem örE zu berücksichtigen, womit sie auch von einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackDG umfasst werden muss.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: