Regelungsvorhaben
Verfahrensbeschleunigung im Umweltrecht darf Beteiligungsrechte selbstnutzender Wohneigentümer*innen nicht schwächen
Angegeben von:
Verband Wohneigentum e.V. (R002609)
am
06.07.2026
Beschreibung:
Der Verband begrüßt Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Umweltschutzverfahren, insbesondere im Fluglärm- und Asbestentsorgungsrecht, macht jedoch deutlich, dass verkürzte Fristen und rein digitale Verfahrenswege nicht dazu führen dürfen, dass unmittelbar betroffene Eigentümer*innen faktisch von wirksamer Beteiligung ausgeschlossen werden.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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