Stellungnahmen/Gutachten
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1.786 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.786)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung einer Vorhaltepflicht für den Ottokraftstoff Super E5 auf Tankstellen
Weltweit hat sich E10 heute als Standard für Ottokraftstoffe durchgesetzt und wird von allen namhaften Motorenherstellern unterstützt. Deutschland ist das einzige EU-Land, das Tankstellen weiterhin gesetzlich zur Bereitstellung von Super E5 verpflichtet. en2x setzt sich für eine Änderung des § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ein, die diese Verpflichtung abschafft.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Langfristige Ausgestaltung des EU-ETS1 im Raffineriebereich
Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Emissionszertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden. Gleichzeitig bedeutet der EU-ETS Mehrkosten für die europäische Industrie, die die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren. Ein wirksamer Carbon Leakage Schutz muss daher gewährleitet sein. Kurzfristig bedeutet dies eine Weiterführung der kostenlosen Zuteilung auf heutigem Niveau. Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle und praxisnahe Klärung von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis weitergeben. Sie schützt stromintensive Unternehmen, darunter Raffinerien, vor Wettbewerbsnachteilen und Carbon Leakage. Aktuell sind aufgrund von überarbeiteten Rechtstexten verschiedene Durchführungsfragen offen. Für die Unternehmen muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Die Carbon Leakage Schutzfunktion der SPK muss erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
PFAS-Regulierung netzverträglich ausgestalten
E.ON setzt sich für eine netzverträgliche Ausgestaltung der geplanten europäischen PFAS-Beschränkung ein. Erforderlich sind ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen für kritische Netzkomponenten sowie eine langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Kunststoffgranulatverordnung (Verordnung (EU) 2025/2365)
Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. VinylPlus Deutschland und die unterzeichnenden Verbände setzen sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. Die IK lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Kunststoffgranulatverordnung (Verordnung (EU) 2025/2365)
Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. Die IK setzt sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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08.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuckerabgabe / -steuer: Keine Abgabe auf Zucker gesüßte Getränke
Steuern bzw. Abgaben sind ineffizient im Kampf gegen Übergewicht. Die positiven Effekte auf die Gesundheit und die Übergewichtssituation sind keineswegs belegt. In UK zeigt nur eine Studie einen begrenzten Effekt bei 10- bis 11-jährigen Mädchen. Die Belastungen für den Mittelstand, der einen Großteil der Ernährungs- und Getränkewirtschaft in Deutschland ausmacht, und für die Verbraucher:innen sind dagegen handfest. Die Zuckerabgabe / -steuer konterkariert die bisherige Ernährungspolitik: die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) sowie das Konzept der mündigen Verbraucher:in. Statt Auswahl und Mündigkeit, nun Regulierung und Bevormundung.
- Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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28.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Benachteiligung von Carsharing-Nutzenden beenden: Geteilte E-Mobilität in die Kaufprämie aufnehmen
Die Aufnahme von Carsharing in die E-Auto-Kaufprämie würde die Wirkung der Förderung vervielfachen: Jedes geförderte Carsharing-Fahrzeug macht bezahlbare Elektromobilität für 50 bis 90 Personen zugänglich. Das gilt insbesondere für Haushalte mit kleinen Einkommen, die sich auch mit Förderung kein eigenes E-Auto leisten können. Daher sollte der Förderausschluss für Betriebsvermögen um eine gezielte Ausnahme für Carsharing-Fahrzeuge gemäß § 2 CsgG ergänzt und die Basisförderung von 3.000 Euro pro Carsharing-Fahrzeug gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/2365 (Pellet Loss)
Nationale Ausgestaltung der Verordnung zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat: Meldung, Auditierungsprozesse, Vollzug
- Bereitgestellt von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. PlasticsEurope lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Kunststoffgranulatverordnung (Verordnung (EU) 2025/2365)
Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. PED setzt sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 02.11.2026
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Adressatenkreis:
-
30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TA Luft: Vermeidung unverhältnismäßiger Messpflichten für Zuckerfabriken.
Gefordert wird die Streichung von Satz 4 der neuen Nummer 5.1.1 der TA Luft, da die Regelung für Anlagen zur Herstellung von Zucker zu einer unangemessenen Verschärfung der Anforderungen an kontinuierliche Emissionsmessungen führt. Dies widerspricht dem Ziel des Bürokratieabbaus und einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben des FDM-BREF. Für Zuckerfabriken sind kontinuierliche Messungen aufgrund der hohen Abgasfeuchte technologisch nicht geeignet; entsprechende Anforderungen sind im FDM-BREF nicht vorgesehen. Alternativ wird eine Klarstellung in Nummer 5.1.1 der TA Luft oder eine anlagenspezifische Ausnahmeregelung in der BTA Luft HG 7 vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass kontinuierliche Messungen bei der Trocknung von Rübenschnitzeln nicht verpflichtend vorgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 30.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 582/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und zum Erlass von Besonderen Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten
-
BR-Drs. 582/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum LuftVG für Windenergie im Umfeld von Luftverteidigungsradaranlagen
Der BDEW fordert einen sachgerechten Ausgleich zwischen Windenergieausbau und militärischer Luftraumüberwachung durch Anpassung der §§ 18a und 73 LuftVG. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde soll ihre eigenständige Entscheidungskompetenz behalten. Der BDEW fordert ein transparentes, wissenschaftlich belastbares Bewertungs- und Nachweisverfahren unter Berücksichtigung der Multisensorlage und technischer Möglichkeiten zur Störungsminderung. Er setzt sich für die vollständige Einsichtnahme durch Fachexperten unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen sowie die Behebung methodischer Mängel ein. Betroffene Verbände, Fachkreise und Länder sollen an der Weiterentwicklung des Verfahrens und der Folgenabschätzung beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG)
Berücksichtigung der Straßeninfrastruktur im NatInfG; Aufnahme relevanten Regelungen aus dem Bereich der Straßeninfrastruktur, die zum überragenden öffentlichen Interesse gehören, in die gesetzliche Aufzählung des § 1 Abs. 1 a BNatSchG; Aufnahme von Straßenbegleitflächen, die entsprechend gepflegt werden und einen Beitrag zum Klima- und Artenschutz liefern, in § 14 Abs. 4 BNatSchG, mangelnde hinreichende Bestimmtheit bzgl. der neuen Flächenkulisse "Natürliche Infrastruktur" in § 20 a BNatSchG
- Bereitgestellt von: Industrieverband Straßenausstattung IVSt e.V. am 29.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, um Carbon Leakage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen sicherzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert diese.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, Um Carbon Leckage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen aus Drittländern herzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert Investitionen.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende potentielle Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert für die Beibehaltung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) ohne Aussetzung oder Ausschluss einzelner Gruppen oder Sektoren. Wir fordern die Mitgesetzgeber der EU nachdrücklich auf, Artikel 27a des CBAM in seiner Gesamtheit abzulehnen. Wie benötigen die Unterstützung der Deutschen Regierung in Brux, um unsere Position zu untermauern. Die Investitionen der EU-Industrie in die Dekarbonisierung, ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Ernährungssicherheit Europas sowie die aufstrebende saubere Wasserstoffwirtschaft der EU stehen auf dem Spiel. Die Integrität des CBAM muss als Eckpfeiler der Klimaziele und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, Um Carbon Leckage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen aus Drittländern herzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert Investitionen.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, Um Carbon Leckage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen aus Drittländern herzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert Investitionen.
- Bereitgestellt von: YARA Brunsbüttel GmbH am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefahr der potentiellen Aussetzung des CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) auf EU-Ebene
Yara plädiert dafür, dass die Mitgesetzgeber der EU Artikel 27a zur Aufhebung des CBAM in seiner Gesamtheit ablehnen. CBAM ist ein Instrument der Klimapolitik und unterstützt einen faireren Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittländern. Es sorgt für zuverlässige Planbarkeit und sichert Investitionsentscheidungen der Wirtschaftsakteure.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, um Carbon Leakage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen sicherzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert diese.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Yara fordert regulatorische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Kontinuität bei der Umsetzung der europäischen Klimagesetzgebung, insbesondere beim Emissionshandelssystem (ETS) und beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). ETS und CBAM sind zusammen entscheidend, um Carbon Leakage zu verhindern und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischer Produktion und Importen sicherzustellen. Planbarkeit für die notwendigen Investitionen mit langen Zyklen sind dabei unerlässlich. Politische Volatilität verzögert oder verhindert diese.
- Bereitgestellt von: YARA GmbH & Co. KG am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMUKN entwickelt das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0) weiter. Es umfasst die Fortschreibung der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" mit quantifizierten Zielen bis 2045, die Umsetzung der Holzbauinitiative des Bundes, die Förderung stofflicher Holzverwendung nach dem Kaskadenprinzip (Art. 3 RED III), die Wiedervernässung von Moorböden samt gesetzlicher Verankerung eines überragenden öffentlichen Interesses für den Moorschutz sowie die Weiterentwicklung der Treibhausgas-Bilanzierungsmethoden für Siedlungs- und Verkehrsflächen. Zudem ist die Einbeziehung privater Unternehmensflächen in Förderprogramme vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
Das Regelungsvorhaben ändert das UVPG, das BImSchG sowie das BNatSchG mit dem Ziel, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Im UVPG werden Äußerungsfristen verkürzt und Verweise auf das UVP-Portal eingeführt. Im BImSchG wird die Öffentlichkeitsbeteiligung auf tatsächlich Betroffene beschränkt und die Weiterleitungspflicht für Behördenstellungnahmen gestrichen. Im BNatSchG wird die Weitergabe bereits erhobener Artenvorkommen-Daten geregelt sowie die Standardisierungsermächtigung für artenschutzrechtliche Prüfungen erweitert.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE UVP-Anpassungsgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Referentenentwurf des BMUKN passt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an unionsrechtliche Vorgaben an und reformiert die UVP bei umwelt- und klimaschutzdienenden Änderungsvorhaben. Kernelemente sind die klarere Abgrenzung zwischen Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planungsebene und UVP auf Projektebene, der Abbau von Doppelprüfungen bei Bauleitplänen sowie die Möglichkeit zur Verlagerung der UVP in nachfolgende landesrechtliche Zulassungsverfahren. Die zentralen UVP-Portale werden auf SUP-Verfahren erweitert. Die unteren Prüfwerte für Industriezonen und Städtebauprojekte sollen angehoben werden (Varianten: 30.000 oder 50.000 m²). Zudem werden die Kumulationsvoraussetzungen bei UVP-pflichtigen Vorhaben angepasst.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit modernisiert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im BNatSchG. Zentrale Elemente sind: Einstufung bestimmter Schutzgebiete als überragendes öffentliches Interesse, Flexibilisierung des Naturraumbezugs bei Kompensationsmaßnahmen, 15 %-Bonus für bevorratete Maßnahmen, 20 %-Malus bei Eingriffen in Natürliche Infrastruktur, 20 %-Aufschlag auf Ersatzzahlungen, Einführung von Naturgutschriften sowie die Möglichkeit zur Übertragung von Kompensationspflichten auf professionelle Dritte. Ziel ist die stärkere Integration grüner und blauer Infrastruktur in die Planungs- und Genehmigungspraxis.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung
Wir setzen uns für die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung als eigenständiges Instrument zur gemeinsamen Finanzierung der entsprechenden Aufgaben durch Bund und Länder ein. Sie würde wesentlich dazu beitragen, bei der Klimaanpassung, der Verbesserung der natürlichen Infrastruktur bzw. bei den sich aus der Wiederherstellungsverordnung ergebenden Aufgaben nachhaltige Umsetzungserfolge zu erzielen.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 28.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine Novellierung des WindSeeG und weiterer Offshore-Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit, Effizienz und Realisierungsfähigkeit. Er setzt sich für zweiseitige Differenzverträge (CfDs), eine geringere Bebauungsdichte, ein reformiertes Ausschreibungsdesign, kombinierte Anschlusskonzepte für Offshore-Elektrolyse sowie praxistaugliche Realisierungsfristen und Weiterbetriebsbedingungen ein. Für 2023 bis 2025 bezuschlagte, nicht zentral voruntersuchte Flächen ohne finale Investitionsentscheidung fordert er einen Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus mit zusätzlichem Realisierungsmeilenstein, einmaliger Rückgabemöglichkeit und angepassten Neuausschreibungsbedingungen sowie ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Projektrealisierung.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die IK wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem vorläufigen Kompromiss für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), denn dadurch sollen z.B. 100%-Mehrwegquoten für viele industrielle u. gewerbliche Transport- u. Verkaufsverpackungen im innerstaatlichen Handel eingeführt werde, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist u. Lieferketten gefährdet. Außerdem drohen unbegründete Verbote nur v. Verpackungen u. Folien aus Kunststoff sowie ungerechtfertigte Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien von den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit u. den Rezyklateinsatz.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transformationsrahmen für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes anpassen
Mit der Überführung der klimapolitischen Sektorleitlinien in den Transformationsrahmen setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um - mit dem Ziel, die Vorgaben für Exportkredit- und Investitionsgarantien zu flexibilisieren. Aus BDI-Sicht wird dabei die Chance verpasst, ein entschlossenes Signal zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie zu senden. Die strategisch wichtigen Außenwirtschaftsförderinstrumente sollten weiter entbürokratisiert werden, um Exporteuren, Investoren und Banken mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Deckungskonditionen zu geben. Zudem sollte die Kundenperspektive gezielt gestärkt werden, um die Bedarfe in Entwicklungs- und Schwellenländern besser abzubilden. Gleichzeitig sind die Deckungserleichterungen deutlich auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 27.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 26.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 26.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des SVIKG: verbindliche Definition der Zusätzlichkeit (Referenzpfad mittelfristige Finanzplanung vor Auflage des Sondervermögens), jährliche Prüfung durch unabhängiges Gremium mit automatischer Nachsteuerung, Anhebung der Investitionsquote, verbindliche Klima- und Nachhaltigkeitskriterien auch für SVIK-Mittel von Ländern und Kommunen. Rücknahme der Umleitung von 2,7 Mrd. Euro ETS-Erlösen aus dem KTF in den Kernhaushalt, deutliche Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für Klimaschutzverträge und Industriedekarbonisierung. KTFG: gesetzliche Verstetigung der Zweckbindung der Emissionshandelserlöse, Ausrichtung der Ausgaben an nachweisbarer Klimawirkung. Reform der Fiskalregeln: investitionsfreundliche Fiskalregel mit Unterscheidung investiver und konsumtiver Ausgaben.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 26.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) -
BT-Drs. 21/7860
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore
Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 23.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundes- und EU-Rechtsrahmen für den Ausbau von E-Lkw-Ladehubs
Der BDEW fordert Änderungen des Bundes- und EU-Rechts für den marktgetriebenen Ausbau von E-Lkw-Ladehubs. Er setzt sich für die Beibehaltung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge, erleichterte KfW-Kredite und eine Stärkung der AFIF-Finanzierung ein. Er fordert die Privilegierung von Ladehubs nach § 35 BauGB, die Öffnung von Flächen der Autobahn GmbH, vereinfachte Genehmigungen und beschleunigte Netzanschlüsse. Zudem fordert er praxistaugliche AFIR-Vorgaben und Erleichterungen im Mess- und Eichrecht. Depotladepunkte sollen für Dritte nutzbar und die dort abgegebenen Strommengen für die THG-Quote anrechenbar sein. Der BDEW fordert die Verstetigung der KsNI-Förderung sowie angepasste Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, Sonntagsfahrten und Lärmschutz.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für erneuerbare Energien nach 2030
Der BDEW setzt sich für einen investitionsfreundlichen EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien nach 2030 ein. Er fordert verbesserte Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und deren effiziente Integration in das Energiesystem. Der BDEW fordert ein verbindliches EU-weites Ausbauziel für erneuerbare Energien sowie geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung von Versorgungssicherheit, Resilienz und strategischer Souveränität Europas. Zudem setzt sich der BDEW für Regelungen zur Hebung von Flexibilitätspotenzialen für mehr Elektrifizierung und zum Einsatz klimaverträglicher Moleküle ein und fordert den Abbau übermäßiger Detailvorgaben und Unterziele.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserwirtschaft im UVP-Gesetz mitdenken
Die im Gesetzesentwurf des BMUKN adressierten Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren werden grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie von der UVP-Pflicht geht in die richtige Richtung. Die agw hat sich im Anhörungsverfahren zum Fragenkatalog des BMUKN geäußert.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 22.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme bis 2050 wiederherzustellen, z.B. durch schrittweise Renaturierung gewässerbezogener Lebensraumtypen in schlechtem Zustand als auch durch Wiederherstellung von mindestens 25.000 km freifließender Flusskilometer. In der Verbändeanhörung zum vorgelegten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans setzt sich die agw dafür ein, dass die EU-Verordnung 1:1 umgesetzt wird und sich daraus positive Effekte und Synergien auch für den Umsetzungsprozess der EU-WRRL ergeben. Auch die Antragsberechtigung der Wasserverbände in resultierenden Förderrichtlinien ist ein Anliegen der agw. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollte übertriebener bürokratischer Aufwand vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 22.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Nationaler Wiederherstellungsplan (Entwurf)
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ewigkeitschemikalien PFAS regulieren und als Stoffgruppe beschränken
Ziel ist die generelle Beschränkung von PFAS Chemikalien im Rahmen von REACH und dem Pestizidrecht. Gespräche und Schreiben an MdBs und dem BMUV im Rahmen der Debatte im Deutschen Bundestag zum PFAS-Beschränkungsdossier auf EU-Ebene: https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18663449b und dem Antrag der Fraktion CDU/CSU, Drucksache 20/9736.
- Bereitgestellt von: Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. am 21.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forschungsförderung und Hightech-Agenda für alternative Proteinquellen
BALPro setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern für eine Forschungs- und Innovationsstrategie im Bereich alternativer Proteinquellen ein sowie für verbesserte Rahmenbedingungen für die Zulassung bzw. die Entwicklung neuer Produkte. Das Anliegen zielt auf eine ressortübergreifende, langfristige Forschungsförderung, den Aufbau spezialisierter Kompetenzzentren sowie die bessere Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Innovationshemmnisse sollen abgebaut und der Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Alternative Proteinquellen e. V. am 21.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: