Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Frist zur Phosphorrückgewinnungspflicht gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Angegeben von:
Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V. (R007212) am 29.07.2026

Beschreibung:
Gegenstand der DPP-Position ist die Beibehaltung der in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) festgelegten Frist zur verpflichtenden Phosphorrückgewinnung ab dem Jahr 2029. Eine Abweichung vom bestehenden Zeitrahmen würde die Umsetzung der mit der Novellierung der AbfKlärV verfolgten Ziele verzögern, insbesondere den Aufbau geschlossener Stoffkreisläufe und die Rückführung von Phosphor als kritischem Rohstoff in den Wirtschaftskreislauf. Zudem könnten Planungs- und Investitionsentscheidungen von Kommunen und Anlagenbetreibern beeinträchtigt und der Vollzug der bestehenden Regelungen geschwächt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601210012 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.01.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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