Regelungsvorhaben

Geltende Vorschriften für Einwegkunststoffe in Feuchttüchern beibehalten

Angegeben von:
Klenk & Hoursch AG (R005549) am 29.07.2026

Beschreibung:
Es wird gefordert, dass die geltenden Vorschriften für Einwegkunststoffe in Feuchttüchern nicht ausgeweitet oder verteuert werden, sondern durch eine bessere Durchsetzung und fundiertere Daten verbessert werden sollten. Es wird ein stabiles Gebühreniveau angestrebt, eine Ausweitung der Herstellerverantwortung auf die Kosten der Abwasserinfrastruktur abgelegnr und eine evidenzbasierte Politikgestaltung, eine strengere Durchsetzung bestehender Verpflichtungen sowie eine stärkere Sensibilisierung der Verbraucher für die ordnungsgemäße Entsorgung gefordert. Dabei werden weiterhin Innovationen wie kunststofffreie Feuchttücher unterstützt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607290004 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.03.2026 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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