Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (115)
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- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 21.06.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG 2016 und Streichung der beihilferechtlichen Begrenzungen nach EuG-Urteil. Abschluss der Evaluierung des KWKG durch BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um den Ausbau von KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung zu stärken und mit angemessenen Vergütungssätzen auszustatten. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG im Bereich Netzförderung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...01.01.2016 wurde mit dem KWKG 2016 außerdem die Netzumlagen-Systematik..., ...insbesondere KWKG 2020 und KWKG 2016 sowie im EnWG und in..., ...Seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wird die Förderung nach..., ... (9. Ausschuss) zum KWKG 2016 vom 02.12.2015 (BT-Drs...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Der BDEW begrüßt den Vorstoß zur Verlängerung des KWKG. Entscheidend ist, dass die Verlängerung größtmögliche Rechtssicherheit bietet, beihilferechtlich sicher ausgestaltet ist und an die vorhandene beihilferechtliche Genehmigung bis Ende 2026 anknüpft. Der BDEW hat zusammen mit dem VKU einen Vorschlag für eine praxistaugliche und rechtssichere KWKG-Verlängerung unterbreitet, die auf der Formulierungshilfe der Bundesregierung aufbaut. In der neuen Legislaturperiode gilt es, den Investitionsrahmen für die KWK langfristig mit einer deutlich über 2030 hinausgehenden Perspektive zukunftsfähig auszugestalten und in den Kapazitätsmarkt einzubetten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Förderung erfolgte im KWKG 2016. Die wirtschaftliche...
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 01.10.2025
- Beschreibung: Beseitigung der Benachteiligung von Chemiepark-Konstellationen im Energierecht - konkret bei der Benachteiligung bei Entlastungsregimen sowie die Ungleichbehandlung bzw. Nichtberücksichtigung im Bereich der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wird die Förderung nach...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
- Beschreibung: WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Kapazitätsmechanismus ein und verweist auf die Ergebnisse einer beauftragten Studie, wonach ein technologieoffener Kapazitätsmechanismus grundsätzlich für die Integration von KWK-Anlagen geeignet ist, die bestehende KWKG-Förderung jedoch nicht vollständig ersetzen kann. Der BDEW plädiert daher für die Fortsetzung und Verlängerung der KWK-Förderung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GASAG AG am 28.08.2025
- Beschreibung: Das Ziel ist die Sicherung des Weiterbetriebs und der Nachnutzung bestehender sowie dezentraler KWK-Anlagen durch verlässliche Rahmenbedingungen. Förderung der Integration grüner Gase und innovativer Technologien in den KWK-Betrieb sowie Stärkung des Beitrags von KWK-Anlagen zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität im Energiemarkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Droh. Diskrimin. d. KWK geg. PV im KWKG-Entwurf
Aktiv vom 25.06.2025 bis 05.06.2026
- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Vorschlag, dass § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 des KWKG nicht aufgehoben werden, da dies eine Benachteiligung der KWK gegenüber PV durch den Wegfall des KWK-Zuschlages bei negativen Stundenkontrakten und die Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. bedeuten würde. Stattdessen Vorschlag der Aufnahme von Zusätzen in die oben genannten Paragraphen: Solange bei KWK bis 50 kWel keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung stehen, sollen § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG keine Anwendung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Vorges. Kapazitäten d. KWSG z. Versorgungssicherheit nicht ausreichend. Stilllegung nur bei zeitgleicher Kompensation durch neue, gesicherte Leistung. Aktuell 10 GW industrielle KWK in Betrieb, die perspektivisch unwirtschaftlich werden. Zusätzlicher Zubaubedarf fast i.H.d. KWSG oder Maßnahmen zum Erhalt der KWK. Förderverlängerung bis mind. 2035. Einfrieren der förderfähigen Vollbenutzungsstunden und Umstellung auf Investitionsförderung. Kapazitätsmechanismus muss technologieoffen gestaltet werden und Versorgungssicherheit zum Ziel haben. Befr. Beitrag bestehender fossiler Kraftwerke in Kapazitätsmechanismus. Angemessene Vergütung freiw. nachfrageseitiger Flexibilitätspotenziale. Industrie muss von geplanter Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmarkts ausgenommen / entlastet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes und Novellierung des KWKG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Wir brauchen steuerbare Flexibilitäten in einem erneuerbaren Energiesystem, den Fokus des KWSG auf fossile Kapazitäten und somit neue fossile Lock-Ins lehnen wir ab und somit auch diesen Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Fassung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Wir äußern Besorgnis, jetzt durch falsche Weichenstellungen und die Priorisierung von neuen Gaskraftwerken ein auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem aufzuhalten. Bei dem geplanten Zubau neuer Gaskraftwerke droht eine Überdimensionierung, was eine fossile Pfadabhängigkeit verfestigen würde. Statt vor allem auf Gaskraftwerke als vermeintliche Garanten der Versorgungssicherheit zu setzen, müssen die erneuerbaren Energien im Zentrum stehen und mit ihnen Energieeffizienz und das Heben von zusätzlichen Flexibilitäten im Stromsystem. Die vom BMWK vorgelegten Eckpunkte verpflichten die Regierung jedoch zu neuen Subventionen für fossile Brennstoffe, zementieren eine langfristige Nutzung von Gas und drohen weitere fossile Überkapazitäten zu produzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: RheinEnergie AG am 04.07.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: EC POWER GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung des KWKG und Ausgestaltung der Förderung für KWK-Anlagen bis 50 kWel
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mainova AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWE und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: 365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Geltungsdauer des KWKG sollte über 2026 hinaus verlängert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: Agora Think Tanks gGmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Optimierung des Förderrahmens und sonstiger Rahmenbedingungen für Wärmenetze, um eine zügige Dekarbonisierung bei gleichzeitiger Systemdienlichkeit für das Stromsystem zu erreichen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bernhard Vogt am 07.06.2024
- Beschreibung: Ziele: kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mindestens 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen; Novellierung des KWKG zur Anreizung des Einsatzes von klimaschonenenden Brennstoffen und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: MVV Energie AG am 26.04.2024
- Beschreibung: Das KWKG muss verlängert und erweitert werden, um den Wärmenetzausbau und die Versorgungssicherheit durch Umrüstung von Gas-KWK-Anlagen auf H2 zu gewährleisten. Die Gebote der geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie dürfen durch die ebenfalls angekündigten Kapazitätsmechanismen nicht beeinflusst werden. Bei der staatlichen Vergabe und Vergütung von Kraftwerkskapazitäten sind Auswirkungen auf die Marktkonzentration zu beachten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EnergieDialog 2050 e.V. am 04.04.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Schaffen von Anreizen zum Bau von wasserstofffähigen KWK-Anlagen, die die Versorgung sichern können, wenn die Erneuerbaren Energien nicht zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
- Beschreibung: Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Berücksichtigung von industriellen KWK-Anlagen im geplanten Kapazitätsmechanismus, bis dahin Fortsetzung der Förderung nach dem KWKG. Alternativ: Schaffung einer gezielten CapEx-Förderung für industrielle KWK-Anlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):