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69 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KWKG 2016"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (69)
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SG2406240130 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung KWKG-Förderung
Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...01.01.2016 wurde mit dem KWKG 2016 außerdem die Netzumlagen-Systematik..., ...insbesondere KWKG 2020 und KWKG 2016 sowie im EnWG und in..., ...Seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wird die Förderung nach..., ... (9. Ausschuss) zum KWKG 2016 vom 02.12.2015 (BT-Drs...
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SG2502100003 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: enercity AG am 10.02.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Entfristung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG).
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (10.02.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMWK (10.02.2025) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412200179 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (17.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412180170 (PDF, 33 Seiten)
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (03.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (03.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (03.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (03.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190095 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (13.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (13.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190060 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (19.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412170078 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 17.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bitte um Ablehn. d. Referentenentw. 241122 zum KWSG
Bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfs, da die enthaltenen Regelungen die Kraft-Wärme-Kopplung diskriminieren würden. Gründe: Keine Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus; Förderzeitraum von 30.000 Vbh wird faktisch reduziert; Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. durch Streichung des KWKG §15 Absatzes 4 Satz 3
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (27.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412170029 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (02.12.2024) [alle SG dorthin], BMWSB (02.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412130035 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (27.11.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (27.11.2024) [alle SG dorthin], BMF (27.11.2024) [alle SG dorthin], BMWK (27.11.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2411200003 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 20.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie / Kraftwerkssicherheitsgesetz
Wir äußern Besorgnis, jetzt durch falsche Weichenstellungen und die Priorisierung von neuen Gaskraftwerken ein auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem aufzuhalten. Bei dem geplanten Zubau neuer Gaskraftwerke droht eine Überdimensionierung, was eine fossile Pfadabhängigkeit verfestigen würde. Statt vor allem auf Gaskraftwerke als vermeintliche Garanten der Versorgungssicherheit zu setzen, müssen die erneuerbaren Energien im Zentrum stehen und mit ihnen Energieeffizienz und das Heben von zusätzlichen Flexibilitäten im Stromsystem. Die vom BMWK vorgelegten Eckpunkte verpflichten die Regierung jedoch zu neuen Subventionen für fossile Brennstoffe, zementieren eine langfristige Nutzung von Gas und drohen weitere fossile Überkapazitäten zu produzieren.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2411110016 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie / Kraftwerkssicherheitsgesetz
Wir äußern Besorgnis, jetzt durch falsche Weichenstellungen und die Priorisierung von neuen Gaskraftwerken ein auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem aufzuhalten. Bei dem geplanten Zubau neuer Gaskraftwerke droht eine Überdimensionierung, was eine fossile Pfadabhängigkeit verfestigen würde. Statt vor allem auf Gaskraftwerke als vermeintliche Garanten der Versorgungssicherheit zu setzen, müssen die erneuerbaren Energien im Zentrum stehen und mit ihnen Energieeffizienz und das Heben von zusätzlichen Flexibilitäten im Stromsystem. Die vom BMWK vorgelegten Eckpunkte verpflichten die Regierung jedoch zu neuen Subventionen für fossile Brennstoffe, zementieren eine langfristige Nutzung von Gas und drohen weitere fossile Überkapazitäten zu produzieren.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2409300090 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (06.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (07.08.2024) [alle SG dorthin], BMF (07.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (07.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2409250012 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (13.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (13.05.2024) [alle SG dorthin], BMF (13.05.2024) [alle SG dorthin], BMWK (13.05.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2407010012 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (28.06.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2406260158 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (31.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (31.05.2024) [alle SG dorthin], BMF (31.05.2024) [alle SG dorthin], BMWK (31.05.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2405220026 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Notwendigen Mindestanpassungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) 2024
BDEW hat zusammen mit den Verbänden AGFW, B.KWK, VKU und 8KU die Bundesregierung in einem gemeinsamen Kurzpapier aufgerufen, noch vor der politischen Sommerpause 2024 unbedingt erforderliche Mindestanpassungen am KWKG zu beschließen. Das sind: Verlängerung der Geltungsdauer des aktuellen KWKG bis 2030, sprich rechtssichere Auslegung der im Rahmen der Vorbescheid-Regelung avisierten Laufzeit bis Ende 2029; Anpassung der Höchstsätze für EU-Einzelfallnotifizierung auf neue Obergrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 50 Mio. Euro; Anpassungen der Fristen an die zunehmende Komplexität für Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (14.05.2024) [alle SG dorthin], BMF (14.05.2024) [alle SG dorthin], BMWK (14.05.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2405280045 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG)
Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (22.05.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412180171 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (03.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (03.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (03.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (03.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2412190090 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (22.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (22.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2412170021 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (28.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2411190012 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (30.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (30.10.2024) [alle SG dorthin], BMF (30.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (30.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2410230011 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 23.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
DVGW-Handlungsempfehlungen zu Kraftwerksstrategie und Kraftwerkssicherheitsgesetz
Der DVGW begrüßt die Vorlage von Eckpunkten für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie (KWS) durch das BMWK und die Möglichkeit, diese zu kommentieren. Wasserstofffähige Kraftwerke und KWK-Anlagen ermöglichen in einem Stromsystem, welches immer größere Anteile Erneuerbare Energien integriert, die Bereitstellung gesicherter Leistung im Falle der nicht vorhandenen Versorgung durch Wind- und Solarenergie. Ein Aufbau dieser Kraftwerkskapazitäten ist daher eine wichtige Maßnahme für eine resiliente Transformation. In die Weiterentwicklung der Eckpunkte sollten insbesondere die weitere Aspekte einbezogen werden. Diese werden im Rahmen der DVGW-Stellungnahme im Detail ausgeführt.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2410010036 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 01.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderfähigkeit von industrieller Abwärme
Im §2 Nr. 9a KWKG sollte der Einsatz industrieller Abwärme ergänzt werden, so dass eine Förderung nach §7a KWKG ermöglicht wird. Dies würde zu einer Vereinheitlichung des Gesetzes führen, da im Rahmen der Wärmenetzförderung nach §18 KWKG industrielle Abwärme bereits neben erneuerbaren Energien akzeptiert wird.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (30.07.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2409250006 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (25.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2406260160 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (04.05.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (04.05.2024) [alle SG dorthin], BMF (04.05.2024) [alle SG dorthin], BMWK (04.05.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):