Regelungsvorhaben
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Angegeben von:
vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (R002734)
am
14.04.2026
Beschreibung:
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist.
Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Energiedienstleistung Contracting
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.03.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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