Regelungsvorhaben

KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW

Angegeben von:
vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (R002734) am 14.04.2026

Beschreibung:
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2604140009 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.02.2026 an:

  2. SG2604140014 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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