Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (127)
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- Angegeben von: Markenverband am 07.07.2026
- Beschreibung: Verhindern, dass das Regulierungsniveau ohne Not noch über die EU-Vorgaben hinaus anheben wird. Die Vorgaben der Richtlinie sollen ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Außerdem sollten, mit Blick auf die zahlreichen, aus der Richtlinie übernommenen unbestimmten Rechtsbegriffe, in der Begründung Konkretisierungen zur Stärkung der Rechtssicherheit und Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgenommen werden. Das Verhältnis zwischen Markenrecht und EmpCo-Richtlinie muss geklärt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Markenverband am 07.07.2026
- Beschreibung: Das bewährte UWG soll nicht durch eine europäische UGP-VO abgelöst werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 02.07.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt sich die AöL für eine praxisgerechte Berücksichtigung bestehender Bio-Zertifizierungen und anerkannter Verbandsstandards ein. Ziel ist es, die Nutzung allgemeiner Umweltaussagen für entsprechend zertifizierte Produkte zu ermöglichen und angemessene Übergangs- bzw. Aufbrauchfristen vorzusehen, um unnötige Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2026
- Beschreibung: Eine Umwandlung der UGP-/UCP-Richtlinie in eine unmittelbar geltende EU-Verordnung lehnen wir ab. Wir sprechen uns vielmehr für den Erhalt bewährter nationaler Durchsetzungs- und Rechtsschutzsysteme sowie der notwendigen regulatorischen Flexibilität aus. Ein weiterer Harmonisierungsbedarf ist aus unserer Sicht nicht erkennbar. Wir warnen daher vor mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit, Doppelstrukturen und einem höheren Anpassungsaufwand für Unternehmen, ohne erkennbaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Lebensmittelverband Deutschland am 30.06.2026
- Beschreibung: Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in das nationale Lauterkeitsrecht: Schaffung einer Übergangs- bzw. Abverkaufsfrist für in Verkehr befindliche Ware
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: GEPA Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Verankerung der EU-Öko-Verordnung 2018/848 sowie darüber hinausgehender Standards als anerkannte hervorragende Umweltleistungen im UWG. Festlegung von angemessenen Übergangsfristen für den Aufbrauch von Verpackungen, um eine unnötige Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Booking.com B.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Angestrebt wird, dass bestehende europäische Regelwerke – insbesondere UCPD, CRD, DSGVO, DSA, DMA und AI Act – zunächst konsistent und wirksam durchgesetzt werden, bevor zusätzliche Regulierungsebenen geschaffen werden. Im Mittelpunkt steht, Doppelregulierung, Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßige Compliance-Belastungen zu vermeiden und zugleich sicherzustellen, dass Maßnahmen zu Dark Patterns, Personalisierung, Preisgestaltung oder Schutz vulnerabler Verbraucher zielgenau, evidenzbasiert und mit Blick auf unterschiedliche Geschäftsmodelle ausgestaltet werden. Befürwortet werden insbesondere bessere Koordinierung der Durchsetzung, klarere Auslegung bestehender Regeln und ein verhältnismäßiger Ansatz, der Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Fairer Handel e. V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Wirksame Umsetzung der Empowering Consumers Regulation unter Berücksichtigung des Fairen Handels.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Together for Climate Labelling e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Mit der EmpCo-Richtlinie und dem 3. UWG-Änderungsgesetz wurden wichtige Leitplanken für Nachhaltigkeitssiegel gesetzt. Als Together for Climate Labelling e.V. (TCL) begrüßen wir mehr Transparenz bei Nachhaltigkeitssiegeln, beobachten aber zeitgleich erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen rechtssicheren Kommunikation von Nachhaltigkeitsinformationen. Durch eine staatlich regulierte Klimakennzeichnung von Lebensmitteln als Angebot an Unternehmen könnten hier mehr verlässliche Informationen für Verbraucher*innen und mehr Verlässlichkeit für Unternehmen geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. am 23.03.2026
- Beschreibung: Das Gesetz bezieht die Ökosystemleistungen von Pflanzen und deren werbliche Darstellung ein. Dagegen wendet sich der BdB.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stichting Rainforest Alliance am 27.02.2026
- Beschreibung: Es soll eine Klarstellung zur Auslegung der Gesetzesbegründung in BT-Drs. 21/3327 zur Definition von „Nachhaltigkeitssiegeln“ erreicht werden. Die dort genannten Passagen sollen nicht als pauschale Bereichsausnahmen verstanden werden. Maßgeblich bleiben soll die einzelfallbezogene Beurteilung nach Verbraucherwahrnehmung im konkreten Vermarktungskontext sowie die unionsrechtskonforme Anwendung der Vorgaben zu Nachhaltigkeitssiegeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 13.02.2026
- Beschreibung: Die EmpCo-Richtlinie droht in ihrer Umsetzung, zu massenhafter Vernichtung verkehrsfähiger Waren zu führen. Um dies zu verhindern, ist eine verlängerte Abverkaufsfrist bis 27.09.2027 erforderlich. Andernfalls droht gerade bei Saisonprodukten – entgegen der Nachhaltigkeitsziele - eine Ressourcenverschwendung. Lange Produktionsvorlaufzeiten und interkontinentale Lieferketten erfordern eine längere Übergangsfrist. Zudem ist eine Klarstellung für B2B-Marken und -Siegel erforderlich: Diese adressieren professionelle Akteure mit Fachwissen. Eine Ausweitung der verbraucherschützender Informationspflichten auf die B2B-Kommunikation ist sachfremd und schafft bürokratische Hürden ohne Mehrwert für Konsumenten. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für entsprechende Anpassungen einsetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/3327
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Werner & Mertz GmbH am 10.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und verlässlicher gesetzlicher Vorgaben zur Vermeidung irreführender Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing“). Angestrebt werden eindeutige Kriterien, Transparenzanforderungen und Prüfstandards, die sicherstellen, dass umweltbezogene Aussagen von Unternehmen nachvollziehbar, überprüfbar und für Verbraucher*innen sowie Marktakteure eindeutig verständlich sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Herstellerverband Haus & Garten e.V. am 09.01.2026
- Beschreibung: Umsetzung der Empowering-Consumer-Richtlinie in nationales Recht. Gemeinsam mit weiteren Verbänden der Konsumgüterindustrie setzen wir uns für eine Verlängerung der Abverkaufsfristen für bereits in Verkehr gebrachte Produkte ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 19.12.2025 bis 01.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Eine Allianz von Wirtschaftsverbänden wendet sich an die Regierungsfraktionen, um auf die besonderen Probleme und wirtschaftlichen Belastungen hinzuweisen, die sich aus der fehlenden Übergangsregelung der "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" für die Unternehmen ergeben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine rechts- und praxissichere Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das UWG ein. Er fordert Klarstellungen in der Gesetzesbegründung zur zulässigen Nutzung etablierter Begriffe wie „Ökostrom“, „Grünstrom“ oder „Biogas“ auf Basis anerkannter Herkunftsnachweise. Ferner lehnt der BDEW die Gleichbehandlung gesetzlich vorgeschriebener Berichte mit Werbung ab und fordert eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen und bürokratischen Belastungen durch Nachweispflichten und mögliche Rebranding-Prozesse. Die Nutzung von Firmennamen mit Umweltbezug soll weiterhin rechtssicher möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 19.11.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
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Das Verhältnis zwischen Markenrecht und der Empowerment Consumers Richtlinie soll geklärt haben.
Aktiv vom 02.10.2025 bis 03.02.2026
- Angegeben von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 02.10.2025
- Beschreibung: Soweit Nachhaltigkeitssiegel zugleich Gewährleistungsmarken sind, wurde für bereits genutzte Gewährleistungsmarken kein Bestandsschutz oder eine Ausnahmer von der Zertifizierungspflicht vorgesehen. Unklar ist auch, ob Gewährleistungsmarken, die als Nachhaltigkeitssiegel dienen, künftig noch ohne Zertifizierung des Vergabesystems eintragungsfähig sind. Insoweit hält der DDV es für unbedingt erforderlich, dass die Bundesregierung bei der EU Kommissionauf eine praxisgerechte Klärung hinwirkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
- Beschreibung: Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Ausdehnung auf B2B-Geschäfte verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 30.09.2025
- Beschreibung: Auflösen regulatorischer Widersprüche im Zuge der deutschen Umsetzung in das UWG. Wir fordern nachdrücklich dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die EU-Öko-Verordnung 2018/848 als auch darüber hinausgehende Standards ausdrücklich als anerkannte hervorragende Umweltleistungen im UWG verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umweltleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auch künftig gesetzlich abgesichert sind und wirksam kommuniziert werden können. Darüber hinaus sprechen wir uns für angemessene Übergangsfristen aus, um eine unnötige Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Ebenso ist sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitssiegel unabhängig von ihrem markenrechtlichen Schutzstatus diskriminierungsfrei behandelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen wird deutlich verbessert. Zentrale Aspekte fallen allerdings hinter die EU-Richtlinie zurück, die dem Entwurf zu Grunde liegt, beziehungsweise sind noch unzureichend geregelt. Wir fordern eine Ergänzung durch die geplanten Regelungen der Green Claims Directive, insbesondere eine Vorab-Prüfung von Werbaussagen mit Umweltvorteilen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Anpassungen UWG / hier: nationale Umsetzung EmpCo
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 15.08.2025
- Beschreibung: Konkretisierung einzelner Begriffe, keine überschießende Umsetzung, Abverkaufsmöglichkeit einräumen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EmpCo-RL in dtsch. Recht sollen Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen. Es bestünde die Gefahr, dass jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt durch Unternehmen und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Umweltverbänden unmöglich gemacht und diesen Organisationen die wirtschaftliche Grundlage für die Verfolgung ihrer anerkannten Zielsetzungen entzogen würde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 01.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht gastgewerblicher Betriebe und Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, dass die neuen Regelungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden (siehe Stellungnahme).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Entwurf werden die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betreffenden Vorschriften der EmpCo-RL 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Die hierin enthaltenen Reglungen führen nach Ansicht von Pharma Deutschland bereits zu nicht erforderlichen Regulierungen. Dies widerspricht dem überall geforderten Ziel der Entbürokratisierung. Irreführende Aussagen sind bereits jetzt verboten. Unsere Mindestforderung lautet daher, dass die Umsetzung ins deutsche Recht nicht über die Regelung des europäischen Rechts hinausgehen darf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 28.07.2025 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Zielgruppenspezifische Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte) in den finalen Gesetzestext einbringen. Etablierte und nachweislich funktionierende Nachhaltigkeitssiegel insbesondere der Energiebranche in die Regulierung mit aufnehmen. Die Einführung vereinfachter Konformitätsverfahren auf Basis europäischer harmonisierter Standards, am besten mit „Konformitätsvermutung“ für KMU. Finanzielle Förderprogramme, Leitfäden und Tools, die speziell KMU bei der Nachweisführung unterstützen, sinnvoll. Differenzierte Prüfanforderungen wären sinnvoll, die für „einfachen Werbeaussagen“ auch einfachere Anforderungen regeln. Bei komplexen Produkt-Claims oder Unternehmens-Claims wären höhere Anforderungen zu stellen. Die Ausweitung von Übergangsfristen für die Umsetzung bei KMU erwägenswert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 24.07.2025 bis 23.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vorschläge zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 24.07.2025 bis 23.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Vorschläge zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Aktiv vom 24.07.2025 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.07.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Fondsprodukte
Aktiv vom 23.07.2025 bis 19.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 23.07.2025
- Beschreibung: Wir unterstützen das zentrale Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, nachhaltige Konsummuster zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte europaweit durch eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben der Richtline (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeit setzen wir uns für eine klare rechtliche Abgrenzung ein, sodass die zivilrechtlichen Anforderungen an Umweltaussagen durch die regulatorischen Vorgaben für nachhaltige Finanzprodukte begrenzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert in seiner Verbraucheragenda 2025-2030 die Einführung einer lauterkeitsrechtlichen Auskunftspflicht gegen Anbieter von Rezensionen, die auch die Pflicht zu Angaben über die Käufer der Fake-Bewertungen beinhaltet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Initiative Tierwohl GmbH am 11.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit der Umsetzung werden konkrete Anforderungen an die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegel gestellt. Die Interessenvertretung ist auf die Klärung offener Rechtsfragen im Zusammenhang mit (a) der Verwendung sogenannter "Metasiegel" und (b) der Überprüfung durch Dritte ausgerichtet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Entwurf einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen - Green-Claims-Richtlinie
Aktiv vom 10.06.2025 bis 01.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der DBB unterstützt sinnvolle Regelungen, wenn damit verhindert werden kann, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie, umgesetzt im UWG, bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Die geplante Green-Claims-Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. In einem gemeinsamen Schreiben warnen zahlreiche Verbände daher vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen und fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Aussetzung des Trilogs auf EU-Ebene einzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben aus der EmpCo-Richtlinie (2024/825); Aufnahme eines Auskunftsanspruch gegen die Anbieter gefälschter Bewertungen im Hinblick auf deren Kunden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (28. Februar 2024): Stärker Präzisierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich kommerzieller Kommunikation. Möglichst 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
- Beschreibung: Der BSI kritisiert einzelne Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Mit der sog. EmpCo-RL werden künftig u.a. bestimmte umweltbezogene Angaben per se in der Werbung verboten. Außerdem sollen Verbraucher mehr Informationen über Umweltauswirkungen erhalten, um bessere Kaufentscheidungen treffen zu können. Die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Wettbewerbszentrale würde diesbezüglich eine schlanke 1:1 Umsetzung der Richtlinie begrüßen, um zusätzliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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EU-Green Claims Richtlinie
Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.12.2025
- Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir begleiten den EU-Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene in Deutschland und unterstützen das Ziel des Kommissionsvorschlags, umweltbezogene Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und die Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Wir unterstützen Anforderungen, die klare und ehrgeizige Schwellenwerte für umweltbezogene Angaben festlegen, da diese zur Stärkung des Verbrauchervertrauens und zur Belohnung von Investitionen in umweltfreundlichere Geschäftspraktiken beitragen. Wir plädieren für strenge Anforderungen an Klimakompensationsansprüche, einschließlich der Forderung, dass das Unternehmen signifikante Reduktionen nachweisen muss und dass der Kohlenstoffabbau nur auf Restemissionen angerechnet wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Neufassung der Bereichsausnahmen im Wettbewerbsrecht zur Erleichterung von Medienkooperationen. Ziel ist die Einführung eines §30 c GWB für Kooperationen von Medienunternehmen entsprechend der Regelung für die Presse in §30 b GWB.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassung der Green Claims Directive hinsichtlich ausdrücklicher Umweltaussagen
Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.04.2026
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom fordert eine Änderung der EU-Green Claims Richtlinie hinsichtlich des ungeeigneten Erlaubnisvorbehalts für Umweltaussagen und plädiert für eine Anpassung der Überprüfung von Umweltaussagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 13.07.2026
- Beschreibung: Der Verband setzt sich gegen die Umwandlung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) in eine entsprechende EU-Verordnung ein. Die UGP-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten hinreichend Flexibilität, um unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Eine unmittelbar geltende UGP-Verordnung birgt das Risiko, Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheiten zu induzieren. Dies würde zu bürokratischen Mehrbelastungen für die Wirtschaft führen, ohne dass hierdurch ein Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 09.07.2026
- Beschreibung: Auf Ebene der Europäischen Kommission werden Überlegungen angestellt, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCP-Richtlinie 2005/29/EG) in eine Verordnung zu überführen. Ein Verbändebündnis weist in einem Schreiben an die Bundesregierung darauf hin, dass eine solche Umwandlung weder erforderlich noch sachgerecht wäre, voraussichtlich zu erheblichen praktischen Problemen für die Rechtsanwender führen würde und daher von den Verbänden abgelehnt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverbraucherhilfe e.V. am 09.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine verbraucherfreundliche Regulierung versteckter Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, insbesondere bei reduzierten Füllmengen, gleichbleibenden oder überdimensionierten Verpackungen und unzureichender Information am Verkaufsregal. Die Bundesverbraucherhilfe setzt sich für mehr Transparenz, klare Kennzeichnungspflichten und wirksame Maßnahmen gegen irreführende Verpackungs- und Preisgestaltungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1595
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen
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BT-Drs. 21/1595
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Markenverband am 07.07.2026
- Beschreibung: Umwandlung der UCP-Richtlinie in eine Verordnung verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG am 19.06.2026
- Beschreibung: Als Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG begrüßen wir die Ziele der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrolle im ökologischen Wandel (EU 2024/825). Wir setzen uns für die Einführung einer Abverkaufsfrist für bereits produzierte und vor dem 27. September 2026 rechtskonform hergestellte Waren ein, um unnötige Warenvernichtung zu verhindern, Ressourcen zu schonen und Rechtsklarheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):