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261 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StPO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (261)

    • Angegeben von: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit am 16.06.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 3. Normzweck des § 53 StPO 9 4. Regelungen bezüglich..., ... vielen anderen in § 53 StPO benannten Berufs- gruppen..., ...Ausweitung des ZVR in der StPO für die Soziale Arbeit..., ... Ohne Änderung des § 53 StPO steht Sozialarbei- ter..., ...53 Abs. 1 Nr. 3a und 3b StPO genannten Personengrup-..., ...das ZVR über die in § 53 StPO genannten Personengruppe..., ...Abs. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO mit aufgenom- men. Seit..., ...in die Vorzüge des § 53 StPO kommen soll, verlangen..., ... 3. Normzweck des § 53 StPO Grundsätzlich ist jede..., .... Vielmehr gewährt § 97 StPO den in den § 53 StPO genannten..., ...Arbeit 16 Rogall in SK – StPO § 53 Rz. 1 17 Schruth ..., ...84, 85 18 Rogall in SK StPO § 53 Rz. 2 19 u.a. BGHSt..., ... Regelungen sich in der StPO finden, und den übrigen..., ...im Strafprozess, § 53 f StPO Der Personenkreis in §§ 53 f StPO ist enger als der in §..., ... Verbindung mit § 161a) StPO. In den Fällen des § 163 Abs. 3 StPO besteht sogar eine Pflicht..., ... geht über den in § 53 StPO benannten weit hinaus. ..., ...zentral in § 244 Abs. 2 StPO geregelt. 5. Vorgaben ..., ... werden und mit in § 52 StPO aufgenommen werden. 8...
    • Angegeben von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzeslage der § 475 oder § 476 StPO juristisch in Betracht..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...auch auf Basis von § 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich..., ...als einschlägig an: § 476 StPO sei nicht erfüllt, da ..., ...der Strafprozessordnung (StPO):Nach§§ 475 ff. StPO..., ...Staatsanwaltschaft (zuständig nach § 480 StPO) gemäß § 475 Abs. 4 StPO..., ... gewähren (§ 475 Abs. 2 StPO), soweit ein berechtigtes..., ...nahe, Auskünfte nach § 475 StPO auf solche Fallgestaltungen..., ...Auskunft Zwecke nach der StPO verfolgt werden. Passender..., ...die Vorschrift des § 476 StPO: Danach ist „die Übermittlung..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO EU-konform weit aus – dies..., ...Empfänger i.S.v. § 476 Abs. 1 StPO) kennt die StPO ebenso ..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO zuzuordnen. Im Ergebnis..., ...Übermittlungsbefugnis in § 476 StPO ausdrücklich auf die ..., ...etwa im Rahmen des § 476 StPO) deutlich verringert werden..., ...wurde mit Verweis auf § 476 StPO die zum Teil jahrelang ..., ...von § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO liegt erst dann vor, wenn..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...nicht) bereits in § 476 StPO aufgeführt sind, sollten..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 14.01.2025
    • Beschreibung: Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Aus- gang eines..., ...ohne Antrag gemäß § 406d StPO über den Ausgang des Verfahrens..., ...Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen....
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
    • Angegeben von: Center for Reproductive Rights am 24.10.2024
    • Beschreibung: Streichung der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch und Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen nach §§ 218 - 219b StGB, um die Rechte der Frau zu fördern und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs an internationale Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Änderung von § 240 StGB zur Förderung der Rechte von Frauen und zum Schutz vor unfreiwilliger Abtreibung und erzwungener Schwangerschaft. Aufhebung von § 108 Abs. 2 StPO, um den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...in der Entwurfsfassung (StPO-E) zunächst auf fünf Jahre..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ... 110a Absatz 2 Nummer 1 StPO zu beseitigen. Denn die..., ...das Instrument des § 100a StPO für den Einzeltäter eines..., ... 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO sei zu befürchten, dass...
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BGH sieht die vorsätzliche Nicht- oder Falschmeldung von Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wegen Betruges nach § 263 StGB für strafbar an. Trotzdem teilen die SchwerpunktStA. eine im Schrifttum geäußerte Auffassung, wonach bei elektronischen Meldungen an die ULAK eine Strafbarkeit nach Computerbetrug (§ 263a StGB) eintritt. Hieraus entsteht ein gewichtiges Folgeproblem. Nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den dort aufgezählten so genannten „Katalogtaten“ begangen zu haben. Zu diesen Katalogtaten zählt der Betrug (§ 263 StGB), nicht aber der Computerbetrug (§ 263a StGB).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Laut BGH Urteil können Funkzellendaten gem. § 100 g StPO nur noch bei Katalogtaten gem. § 100 g Abs. 2 StPO erhoben werden. Im § 100 g Abs. 2 StPO ist aber weder der besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) noch der Betrug (§ 263 StGB) aufgeführt. Hierdurch ist es nach dem Beschluss des BGH nicht mehr möglich, im Bereich der Callcenterkriminalität (Schockanrufe, Enkeltrick, Falscher PVB, etc.)Funkzellendaten zu erheben. Dies ist jedoch häufig das einzige Mittel, agierende Täter zu ermittlen. Der Katalog des § 100 g Abs. 2 StPO ist daher um diese Tatbestände zu ergänzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschlag zur Änderung des § 53 StPO 3 Evaluation 4 Einleitung..., ...innen (außer den in § 53 StPO genannten) nicht zu, obwohl..., ...Vorschlag zur Änderung des § 53 StPO Den vorliegenden Vorschlag...
    • Angegeben von: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. am 27.02.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und damit für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nebenklagebefugnis (395 Abs. 3 StPO) Die Erweiterung der..., ...Ergänzung in § 395 Abs. 3 StPO hat einen wichtigen klarstellenden..., ...die Norm des § 395 Abs. 3 StPO noch um einen weiteren ..., ...vorliegt – unter § 395 Abs. 3 StPO mit der Hürde, dass die..., ...mehrfach nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und erst auf..., ...der sich auf § 395 Abs. 3 StPO berufen hatte ab (AG Braunschweig..., ...Voraussetzungen nach § 395 Abs. 3 StPO nicht vorgelegen hätten..., ... die unter § 395 Abs. 3 StPO fallen regelmäßig ohne ..., ...Streichung von § 396 Abs. 2 S. 2 StPO angeregt. Mit der aktuellen..., ... Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) Es wird die generelle..., ... dass nach § 395 Abs. 1 StPO zum Anschluss berechtigt..., ...des § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E benannt werden. Wie sich..., ...Ergänzung des § 406g Abs. 1 StPO wird dem Grunde nach begrüßt..., ...schon Anträge nach § 406d StPO regelmäßig übersehen. Es..., ...Opferrechte – wie in § 406d StPO – häufig „übersieht“, die..., ... des § 406g Abs. 1 S. 2 StPO-E ist eine gespiegelte ..., ...aber nur aus § 398 Abs. 2 StPO, der die Ladung des Nebenklägers..., ... gem. § 397 Abs. 2 S. 3 StPO führt nicht zu einer zulässigen..., ...§ 142 Abs. 5 S. 1 und 3 StPO diverse Probleme auf: Wem..., ...Delikte in § 397a Abs. 1 StPO ist dringend notwendig,...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechnung getragen und in § 147 StPO Abs. 2 S. 2 eingefügt, ..., ...Verteidigers), das in § 147 StPO einfachgesetzlich geregelt..., ...Vorlageverpflichtung des § 121 StPO (denn die meisten Ermittlungsverfahren..., ...auf Akteneinsicht (§ 147 StPO) und ein faires Verfahren..., ...gedachter Antrag nach § 121 StPO gestellt zu werden, weil..., ...Verfahrensabsprachen nach § 257 c StPO zu Schwierigkeiten, da ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...schweren Straftaten in § 100a StPO wird ebenso ausdrücklich...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...BKA-Gesetz, § 34b BPolG, § 98d StPO und § 15b AsylG. Die Regelungen..., ...Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO wird ständig erweitert ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beabsichtigt ist. In § 111a StPO fehlt zudem eine Regelung..., ...Konstellation taucht in § 111a StPO in der neuen Fassung nicht...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
    • Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Katalog des § 397a StPO soll dahingehend erweitert werden, dass auch bei den Tatbeständen aus häuslicher Gewalt, insbesondere Körperverletzung nach § 223 StGB, für die anwaltliche Vertretung in einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt bzw. durch das Gericht eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
    • Beschreibung: Der DAV hält es für notwendig, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeiter:innen zu erweitern. Der DAV regt deshalb an, in §53 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, in Bezug auf dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegende Privatgeheimnisse.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Euro gem. § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Im Rahmen ..., ... B. In § 53 Abs. 1 StPO sind – über die in § 52 StPO privilegierten Angehörigen..., ...und Ausweitung des § 53 StPO laut: die Expert:innengruppe..., ...Vergleich mit den – von § 53 StPO erfassten – Drogenberatungsstellen..., ...solchen Erweiterung des § 53 StPO zu beschränken auf Fachkräfte..., ...Absatz 3c in § 53 Abs. 1 StPO mit folgendem Wortlaut ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anwendungsbereich des § 100a StPO, strikt ab. Wie bereits..., ...Anwendungsbereich des § 100a StPO. Es ist schließlich ..., ...Anwendungsbereich des § 100a StPO um § 9 SchwarzArbG RefE..., ... den §§ 223 und 233 der StPO den Behörden der Zollverwaltung..., ...Staatsanwaltschaft mit ihren gemäß der StPO eingeräumten Befugnissen..., ...§ 99, 102, 103 oder 104 StPO durch die vorgesehene Streichung...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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