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40 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (40)
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- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 02.07.2026
- Beschreibung: Arbeitstägliche Verpflegungszuschüsse sollen bis zum monatlichen Höchstwert kumuliert nutzbar sein, ohne mehr begünstigte Einzeltage. Die Form (Papier- oder Digitallösung) ist unerheblich. Dafür wird § 8 Abs. 2 EStG ergänzt: Monatliche Kumulation wird ausdrücklich zugelassen und die strikt arbeitstägliche Zuordnung in diesen Fällen aufgehoben. Ziel ist eine steueraufkommensneutrale Verwaltungsvereinfachung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: - keine zusätzlichen Bürokratielasten bei der Lohnsteuer - mehr Rechtssicherheit bei den angedachten Regelungen zur Umsatzsteuer-Organschaft - Nachbesserungen bei der Grunderwerbsteuer - Aufschub der Abgabefrist für Mindeststeuerberichte - vorgesehene Korrekturpflicht für CbCR entschärfen - keine unverhältnismäßigen Verschärfungen der Abgabenordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Betriebliche Sozialleistungen e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Verband will arbeitstägliche Verpflegungszuschüsse modernisieren: Sie sollen bis zum monatlichen Höchstwert kumuliert nutzbar sein, ohne mehr begünstigte Einzeltage. Die Form (Papier- oder Digitallösung) ist unerheblich. Dafür wird § 8 Abs. 2 EStG ergänzt: Monatliche Kumulation wird ausdrücklich zugelassen und die strikt arbeitstägliche Zuordnung in diesen Fällen aufgehoben. Ziel ist eine steueraufkommensneutrale Verwaltungsvereinfachung: weniger Abrechnungs- und Prüfaufwand, geringere Fehler und Entlastung für Unternehmen und Finanzverwaltung. Beschäftigte gewinnen Flexibilität, sparen Wege, können günstiger und gesünder einkaufen; zugleich werden Handel und Gastronomie vor Ort gestärkt und die Umwelt geschont.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Deutscher Travel Retail Verband am 14.10.2025
- Beschreibung: Die sog. Bagatellgrenze iHv 50€ muss wie im UStG festgelegt bei der Einführung des sog. digitalen Zollstempels aufgehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 24.08.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vorgesehenen Änderungen der Abgabenordnung sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen zur Stärkung rechtssicherer, transparenter und digitaler Verfahren im Besteuerungsverfahren unter Berücksichtigung von Datenschutz, KI-Regulierung, Steuergeheimnis sowie Nachweis- und Rechtsschutzinteressen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 02.07.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zu den Regelungen des Referentenentwurfs für ein Jahressteuergesetz 2026 im Einzelnen: Das Jahressteuergesetz 2026 darf nicht zu Bürokratieaufbau und finanzielle Belastungen führen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Stärkung einer lebendigen Zivilgesellschaft verpflichtet, sie will den Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisieren und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfachen. Um gemeinnützige Vereine angesichts von „Shrinking Spaces“ besser vor antidemokratischen Angriffen zu schützen, muss ein modernisiertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Änderung steuerrechtlicher Regelungen, Bürokratieabbau, Entlastungen durch Anhebung von Pauschalen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf vom 26.05.2026) im Bereich der Quellensteuerentlastung bei Lizenzvergütungen nach § 50a EStG durch Anpassungen in § 50c EStG. Angestrebt werden (1) eine weitergehende Anhebung der vorgesehenen Freigrenze für die Entlastung vom Steuerabzug (über 100.000 EUR hinaus, vorgeschlagen 300.000 EUR p.a.) sowie (2) eine grundlegende Verfahrensvereinfachung hin zu einem antragslosen/pragmatischen Freistellungsverfahren und (3) die Nichtanwendung bzw. Streichung der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG für Lizenzgeschäfte der Kultur- und Kreativwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der PVD setzt sich für eine Anpassung des §8 Abs. 2 EStG ein, um eine kumulierte und vereinfachte Verwendung von arbeitstäglichen Verpflegungszuschüssen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: European Energy Exchange AG am 23.06.2026
- Beschreibung: Ausweitung der Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) auf ETS2-Zertifikate, internationale Klimazertifikate und Kapazitätszertifikate
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gebr. Heinemann SE & Co. KG am 18.06.2026
- Beschreibung: Keine Anhebung der Wertgrenze; Aufhebung der Wertgrenze nach Einführung des digitalen Zollstempels;
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 16.06.2026
- Beschreibung: Die gegenwärtige Wertgrenze von EUR 50 soll unbefristet fortgeschrieben werden. Dagegen treten wir für die Beibehaltung der seit der Einführung der Wertgrenze bestehenden gesetzlichen Regelung ein, nach der diese mit der Digitalisierung der Abfertigung der Touristen wieder entfällt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf vom 26.05.2026) im Bereich der Quellensteuerentlastung bei Lizenzvergütungen nach § 50a EStG durch Anpassungen in § 50c EStG. Angestrebt werden (1) eine weitergehende Anhebung der vorgesehenen Freigrenze für die Entlastung vom Steuerabzug sowie (2) eine grundlegende Verfahrensvereinfachung hin zu einem antragslosen/pragmatischen Freistellungsverfahren und (3) die Nichtanwendung bzw. Streichung der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG für Lizenzgeschäfte der Kultur- und Kreativwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 enthält Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Soweit davon auch der Maschinen- und Anlagenbau betroffen ist, treten wir für praktikable und bürokratiearme Regelungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Anpassung des Zinssatzes auch an anderen Stellen (nicht nur bei § 233a AO). Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.07.2026
- Beschreibung: Umsatzsteuerliche Organschaft (Art. 14), beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit inländischen Beteiligungen von mindestens 10 % in Form von sammel- oder sonderverwahrten Aktien und die Pflicht zum Kapitalertragsteuereinbehalt (Artikel 3 Nr. 17 Buchst. b), Lohnsteuerliche Behandlung der Gruppenunfallversicherungsbeiträge, Umsatzsteuerliche Behandlung der Konsortialführergebühr
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):